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Wechsel GKV(Rentner)in PKV,Studium zu Ende,Halbwaisenrente

Verfasst: 23.10.2012, 09:48
von mightymartin
Hallo liebes Forum

Ich habe schon etwas gegoogelt aber zu meiner spezifischen Situation nichts gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen. Bin momentan 27 und noch bis 07.12.12 Student. Das ist das Datum meiner mündl. (und definitiven) Abschlußprüfung. Meine Krankenversicherung (Familienversicherung) ist vor einiger Zeit durch meinen Status als Rentner (Halbwaisenrente) über die Deutsche Rentenversicherung übernommen worden. Auf meiner Gesundheitskarte steht AOKplus mit einer G1 in der Ecke rechts oben. 
Meine Frage ist nun: Kann ich mit Ablauf der Rente (laut Schreiben der DRV= Tag der letzten Prüfung also 07.12.12) sofort in eine PKV wechseln (möchte gern noch dieses Jahr wegen den Unisextarifen)? Ich werde entweder gleich im Dezember oder erst im Januar eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen deren Jahresbruttolohn wahrscheinlich über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Vielen Dank und Viele Grüße!!

Verfasst: 23.10.2012, 10:07
von amerin
Mit Beendigung der KVdR kannst du zw. GKV und PKV wählen.

Verfasst: 23.10.2012, 12:58
von mightymartin
Vielen Dank für die schnelle Antwort!! :) Macht es denn für einen Wechsel in die PKVeinen Unterschied wann ich eine neue Stelle antrete(Dez 12 oder Jan 13)? Ich wollte ja eigentlich noch dieses Jahr in die PKV eintreten?
Viele Grüße

Verfasst: 23.10.2012, 13:31
von amerin
Bis auf die Frage, ob direkte Versicherbarkeit eines Krankengeldes oder Anwartschaft kein Unterschied wann Stellenantritt. Der Vertrag besteht nur zwischen Dir und der PKV. Die Beiträge sind selbstverständlich bis zum Stellenantritt vollständig von Dir allein zu tragen.

Verfasst: 23.10.2012, 14:14
von mightymartin
Aber ich bin ja bis 07.12.12 bei der DRV und die PKV-Tarife starten wohl immer zum Monatsanfang sowie ich das im Internet gesehen habe?? Dann bleibt mir ja doch nichts anderes übrig als erst im Januar 2013 in die PKV einzutreten ( zu den neuen Unisexkonditionen) - ist das so richtig? Wieso istdas eigentlich alles so kompliziert :/

Verfasst: 23.10.2012, 15:07
von amerin
Es sollte der Tag des Vertragsschlusses gelten, nicht der Versicherungsbeginn, der meist ein paar Monate in der Zukunft liegen kann.

Verfasst: 23.10.2012, 15:29
von mightymartin
Vielen Dank, dass du die so viel Zeit für mich genommen hast!!! Du scheinst echt Durchblick zu haben :) Jetzt ist mir das ganze System etwas verständlicher. Ich wünsche dir noch alles gute!!
Machs gut!!

Verfasst: 23.10.2012, 19:48
von Kassen_MA
Hallo,
wenn Du eine versicherungspfichtige Tätigkeit aufnimmst. mußt du nach meinem Verständnis erst einmal in der GKV bleiben. Zumindest sagt dies ja auch der Begriff "versicherungspflichtige". Nach einem Jahr kannst du dann wechseln. Vielleicht können ja die Spezialisten zum Mitgliedschaftsrecht das genauer sagen.

Gruß von nicht Sofa (Sozialversicherungsfachangestellter)

Verfasst: 24.10.2012, 12:17
von amerin
Wenn in KV versicherungspflichtig, dann geht ein Wechsel auch nach einem Jahr GKV nicht einfach so, sondern nur wenn die JAEG überschritten ist. Er schrieb ja "wahrscheinlich über der Versicherungspflichtgrenze", somit direkte Wahlmöglichkeit GKV oder PKV.