Einstufung nach Betriebsaufgabe, Verfahrensgrundsätze
Verfasst: 27.11.2012, 13:37
Sehr geehrte Forenmitglieder,
Als bisher langjährig freiwillig vers. Selbständige ersuche ich um mögliche Vorweg-Einschätzung
wegen der meinerseits erwartbaren neuen Beitrags-Einstufung und Beitragsbemessung bei
bevorstehender:
- Betriebsaufgabe meines Kleinunternehmens und
- noch zu erwartendem einmaligen Veräußerungsgewinn (Jan. 2013)
- Ehepartner weiterhin familienversichert ohne eig. Einkommen,
- dann ausbleibender lfd. Einkommen ab 2013 bis 2015(dann LV-Auszahlg.)
(ausser Zinseinkünfte und zu erwartender „nachlaufender Betriebs-Erträge“ aus 2012).
Werde ich/wir weiterhin als freiwillig Versicherter und Selbständiger /-zahler eingestuft
obwohl nicht mehr hauptberuflich/nebenberufliche Tätigkeit von wirtschaftlicher Bedeutung
bestünde und was bedeutet das, z.B auch für später überhaupt mögliche KdR bei unter 1000 € Rentenerwartung DRV) ?
Gelten die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler 2008 /2011“ (GKV Spitzenverband)
im Hinblick auf einmaligen Betriebsveräußerungsgewinn
auch gänzlich unabhängig innerhalb von für ältere Freiberufler maßgeblicher Steuerfreibeträge nach EStG- dann trotzdem als beitragspflichtige Einnahmen?
Erhofft hatte ich mir beim Leben vom Ersparten eine günstigere Einstufung als in bisherigen Höchstbeitrag, aber nach dem Lesen dessen, was alles zur Beitragsbemessung
herangezogen wird, bin ich vorab desillusioniert.
Auch ein GKV-Krk.wechsel würde vermutlich an der Sachlage nichts ändern.
Für sachkundige, evtl korrigierende Einschätzung und Beiträge danke ich Ihnen!
Als bisher langjährig freiwillig vers. Selbständige ersuche ich um mögliche Vorweg-Einschätzung
wegen der meinerseits erwartbaren neuen Beitrags-Einstufung und Beitragsbemessung bei
bevorstehender:
- Betriebsaufgabe meines Kleinunternehmens und
- noch zu erwartendem einmaligen Veräußerungsgewinn (Jan. 2013)
- Ehepartner weiterhin familienversichert ohne eig. Einkommen,
- dann ausbleibender lfd. Einkommen ab 2013 bis 2015(dann LV-Auszahlg.)
(ausser Zinseinkünfte und zu erwartender „nachlaufender Betriebs-Erträge“ aus 2012).
Werde ich/wir weiterhin als freiwillig Versicherter und Selbständiger /-zahler eingestuft
obwohl nicht mehr hauptberuflich/nebenberufliche Tätigkeit von wirtschaftlicher Bedeutung
bestünde und was bedeutet das, z.B auch für später überhaupt mögliche KdR bei unter 1000 € Rentenerwartung DRV) ?
Gelten die „Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler 2008 /2011“ (GKV Spitzenverband)
im Hinblick auf einmaligen Betriebsveräußerungsgewinn
auch gänzlich unabhängig innerhalb von für ältere Freiberufler maßgeblicher Steuerfreibeträge nach EStG- dann trotzdem als beitragspflichtige Einnahmen?
Erhofft hatte ich mir beim Leben vom Ersparten eine günstigere Einstufung als in bisherigen Höchstbeitrag, aber nach dem Lesen dessen, was alles zur Beitragsbemessung
herangezogen wird, bin ich vorab desillusioniert.
Auch ein GKV-Krk.wechsel würde vermutlich an der Sachlage nichts ändern.
Für sachkundige, evtl korrigierende Einschätzung und Beiträge danke ich Ihnen!