Ich bin mit meinen Kindern aus Überzeugung und glücklich privat krankenversichert.
Meine Frau ist sehr sozial eingestellt und wollte nicht in die PKV wechseln, als die Kinder kamen. Sie hat sich auch nie pro-forma einen 500-Euro-Job geben lassen sondern zahlt seit 16 Jahren treu und brav Höchstbeiträge für die freiwillige GKV-Mitgliedschaft "damit sie sich im Alter keine Sorgen um die Beitragshöhe machen muss". Der PKV-Beitrag für mich und die beiden Kinder ist bislang zusammen nicht annähernd so hoch und von einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze gehe ich nach der nächsten Wahl fest aus.
Welch eine grausame Ironie des Schicksals, dass nun ausgerechnet sie ein Glioblastom WHO Grad IV hat

Ich darf mich jetzt neben der seelischen Belastung dieser Diagnose auch noch mit der GKV und dem SGB herumschlagen. Deswegen vorab erst einmal mein Dank an die Forumsbetreiber und an die mitschreibenden KK-Mitarbeiter und Sozialrechtsexperten, dass es diese Informationsmöglichkeit hier in dieser Form gibt. Seht mir bitte meinen Frust über das System GKV nach, ihr könnt nichts dafür.
Ich dachte, nur bei der PKV müsse man sich vor Vertragsabschluss Gedanken über den Leistungsumfang und die Servicebereitschaft der Versicherung machen und in der GKV seien wenigstens die Leistungen vereinheitlicht. Wenn es aber stimmt, was ich hier im Forum lese und was mir die Mitarbeiterin auf der Geschäftsstelle der Knappschaft gesagt hat, dann habe ich mich da wohl getäuscht.
Aber vielleicht sind es doch nur Missverständnisse ...
1.) Für die Fahrten zu den anstehenden Bestrahlungen müssen wir 10 Euro pro Tag an Zuzahlungen leisten, weil die Knappschaft pro Fahrt 10% aber mindestens 5 Euro verlangt und Hin- und Rückfahrt selbst dann als 2 Fahrten gerechnet werden, wenn der Taxifahrer für die Dauer der Behandlung vor der Klinik wartet? Bei anderen KK ist aber nur die erste Hin- und letzte Rückfahrt zuzahlungspflichtig, weil die ambulante Bestrahlung für die Versichertengemeinschaft billiger ist als wenn sich der Versicherte stationär behandeln läßt.
2.) Falls es meiner Frau während der Chemotherapie schlecht geht, haben wir trotzdem keinen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, weil es sich um keine akute sondern um eine chronische Erkrankung handelt. Gleichzeitig greift die Zuzahlungsbegrenzung auf 1% des Haushaltseinkommens wegen chronischer Erkrankung aber dieses Jahr nicht, weil erst ein komplettes Kalenderjahr verstrichen sein muss.
Ist das eine allgemeingültige Regelung oder sieht das auch nur die Knappschaft so?
3.) Eine zusammenfassende Information darüber, welche Leistungen chronisch Kranke im Allgemeinen und Krebspatienten im Besonderen erhalten können, bietet die Knappschaft nicht an.
4.) Auf meine Frage, ob sie mir denn auch irgendetwas Positives über die Leistungsbereitschaft der Knappschaft sagen könne, antwortete die Dame mir allen Ernstes "ja, wir zahlen mehr für Krebsvorsorgeuntersuchungen als andere KK". Ohne Worte ...
Zu allem Überfluß ist meine Frau erst letztes Jahr auf Anraten unseres Zahnarztes zur Knappschaft gewechselt, deswegen kann sie wohl nicht vor dem 01.10. wechseln. Oder gibt es irgendwelche Sonderkündigungsrechte "aus wichtigem Grund"?
Viele Grüße vom
Teetrinker