broemmel hat geschrieben:Mal wieder Theorie und Praxis.
Wenn es einem nur um den Weg zum Ziel geht kann man selbstverständlich loslegen und alle erdenklichen Schritte einleiten, um zu verhindern das der Zahnarzt zusammen mit dem Gutachter die Arbeit betrachtet. Dann muss man auch bereit sein in Kauf zu nehmen, das es unterschiedliche Sichtweisen zwischen Zahnarzt und Gutachter gibt.
Für die Kasse kein Problem.
Darum geht es doch gar nicht,
hier hätte ihr zuständiger SB, Sie anders aufklären müssen
er kann nicht einfach herkommen, und behaupten der Doc hat
nach höchstrichterlichen Urteil, ein Anrecht auf Anwesenheit,
nur weil es für seine KK natürlich kostengünstiger ist,
Richtung Nachbesserung/ Gewährleistung zu beraten, als einen Zahnarzt wechsel in Betracht zu ziehen
broemmel hat geschrieben:
Wenn man das Ziel vor Augen hat das man einen gutsitzenden Zahnersatz erhält ist es zielführender, wenn der Gutachter und der Zahnarzt (der die Arbeit später ausführen muss) doch gemeinsam sehen was zu machen ist.
Für die Kasse auch kein Problem.
Sie schreibt aber, das Ihr Nervenkostüm sehr darunter leidet,
und dann stellt sich die Frage der Zumutbarkeit,
wie oft muß Sie Nachbesserungen zustimmen.
wann ist die Belastung der Zumutbarkeit erreicht
oder ist ein Zahnarzt wechsel angebrachter ??
das Wirtschaftlichkeitsgebot muß hinter dem Anspruch der Patientin auf einen fachlich angefertigten Zahnersatz stehen
und hier wäre ihr SB gefordert gewesen, es mit Ihr abzuklären
broemmel hat geschrieben:
Wer welchen Weg einschlägt bleibt jedem selbst überlassen.
Hier gebe ich Dir Recht.
Das kann Sie aber nur entscheiden, indem Ihre KK Sie auch vernünftig
aufklärt,
Gruß Bully