Wechsel zur PKV nach Gesundheitsreform erschwert
Verfasst: 04.03.2007, 20:50
Hallo,
nach der Gesundheitsreform soll ab 1.4.07 nur noch derjenige in die PKV wechseln dürfen, der die letzten drei Kalenderjahre über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat.
Ich arbeite seit 2 Jahren im Ausland, bin im Moment in Deutschland daher nicht krankenversichert. Vorher war ich bereits privat versichert, hier habe ich jetzt eine Anwartschaft laufen. Zuletzt war ich in Deutschland für 6 Wochen aufgrund von Arbeitslosigkeit in der GKV pflichtversichert.
Hat jemand eine Idee wie es da bei einer Rückkehr nach Deutschland aussieht? Wird dann der Verdienst im Ausland für die Beurteilung herangezogen, oder kann man sich bei entsprechendem Verdienst direkt wieder in der PKV versichern, da eine Versicherung bei der GKV ja im Moment nicht vorhanden ist (und daher die GKV einen auch nicht entlassen muss)?
Wäre für Hinweise dankbar.
Gruß,
Roland
nach der Gesundheitsreform soll ab 1.4.07 nur noch derjenige in die PKV wechseln dürfen, der die letzten drei Kalenderjahre über der Versicherungspflichtgrenze verdient hat.
Ich arbeite seit 2 Jahren im Ausland, bin im Moment in Deutschland daher nicht krankenversichert. Vorher war ich bereits privat versichert, hier habe ich jetzt eine Anwartschaft laufen. Zuletzt war ich in Deutschland für 6 Wochen aufgrund von Arbeitslosigkeit in der GKV pflichtversichert.
Hat jemand eine Idee wie es da bei einer Rückkehr nach Deutschland aussieht? Wird dann der Verdienst im Ausland für die Beurteilung herangezogen, oder kann man sich bei entsprechendem Verdienst direkt wieder in der PKV versichern, da eine Versicherung bei der GKV ja im Moment nicht vorhanden ist (und daher die GKV einen auch nicht entlassen muss)?
Wäre für Hinweise dankbar.
Gruß,
Roland