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HILFE - unnötig freiwillig versichert? Geld zurückfordern?

Verfasst: 31.01.2013, 13:18
von wildwestcowboy
Hallo allerseits!

Ich bin momentan bei der AOK freiwillig versichert, da arbeitssuchend nach Studium. Kosten etwa 140€/Monat

Soweit so gut.

Ich habe weiterhin einen Minijob, der ja sozialversicherungsfrei ist.
Soweit so gut.

FRAGE:

Nun bin ich im Dezember 2012 aber über die 400€ gekommen, (genau gesagt auf 700€) und nun habe ich Abzüge (150€ ca.) für sozialversicherungen (AL, Pflege, Rente, und eben auch Krankenversicherung)

Meine Frage nun: Kann ich die gezahlten 140€ für den Dezember wieder zurückfordern? Da ja für diesen Monat mein Arbeitgeber die Beiträge gezahlt hat!


Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Danke!

Verfasst: 31.01.2013, 13:41
von Czauderna
Hallo,
ja sicher, zweimal geht nicht - die Kasse anrufen bzw. anschreiben und Rückzahlung beantragen - vorsichtshalber Name und Anschrift des Arbeitgebers mitteilen, falls dieser noch keine Meldung an die Kasse gemacht hat.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 31.01.2013, 17:45
von heinrich
wahrscheinlich hatte die KK die Anmeldung des Arbeitgeber noch nicht.

Es sollte allerdings zwischen Arbeitgeber und KK einmal geprüft werden, ob wirklich für einen Monat Sozialversicherungspflicht eintritt.

Ein einmalige unerwartetes Überschreiten führt nicht zur Vers.Pflicht

Verfasst: 31.01.2013, 18:56
von wildwestcowboy
Danke schonmal für die schnellen Antworten! :)

- wird die KK selbstständig den Betrag rückbuchen, wenn sie feststellen dass für Dezember doppelt eingegangen ist (vom Arbeitgeber und von mir) oder muss ich da schon aktiv werden?

- Naja, unerwartet ist relativ. Ich habe für Dezember noch zusätzlich eine anderer Tätigkeit beim selben Arbeitgeber (Gemeinde) übernommen (45h gesamt), also war es quasi nicht wirklich unerwartet, dass es über die 400€ gehen wird in diesem Monat.

Könnte das noch rückwirkend geändert werden? (z.B. als kurzfristige Beschäftigung für die "Sonderarbeit" (die ja ebenfalls Sozielversicherungsfrei wäre).

Wobei wenn das mit der Rückerstattung wirklich klappt würde ich dabei besser wegkommen bzw ungefähr gleich.

Verfasst: 31.01.2013, 20:32
von Czauderna
Hallo,
na ja - wenn alles normal läuft, merkt das die Kasse beim Eingang der Arbeitgebermeldung und wird die einen Erstattungsantrag zusenden, besser ist es aber selbst die Initiative zu ergreifen - siehe meinen ersten Beitrag.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.02.2013, 12:52
von ippuj
Zwei Beschäftigungsverhältnisse (einmal Minijob und einmal kurzfristig) beim selben Arbeitgeber gehen nicht, bzw. die Beschäftigungen werden zusammengerechnet.
Es könnte also Versicherungspflicht entstanden sein! Dann wäre natürlich die freiwillige Versicherung hinfällig.

Beiträge doppelt

Verfasst: 05.02.2013, 11:07
von schnäbelchen
Hallo

Du kannst dir das Geld nicht zurück holen, da die Kassenbeiträge immer rückwirkend gezahlt werden. Also in deinem Fall hast du für November gezahlt. :(

Re: Beiträge doppelt

Verfasst: 05.02.2013, 19:58
von Czauderna
schnäbelchen hat geschrieben:Hallo

Du kannst dir das Geld nicht zurück holen, da die Kassenbeiträge immer rückwirkend gezahlt werden. Also in deinem Fall hast du für November gezahlt. :(

Hallo,
also wenn er am 13.1.2013 vom Dezember schreibt, dann hat er auch schon für Dezember gezahlt, meine ich.
Gruss
Czauderna

Re: Beiträge doppelt

Verfasst: 06.02.2013, 01:50
von wildwestcowboy
Czauderna hat geschrieben:
schnäbelchen hat geschrieben:Hallo

Du kannst dir das Geld nicht zurück holen, da die Kassenbeiträge immer rückwirkend gezahlt werden. Also in deinem Fall hast du für November gezahlt. :(

Hallo,
also wenn er am 13.1.2013 vom Dezember schreibt, dann hat er auch schon für Dezember gezahlt, meine ich.
Gruss
Czauderna
Ja genau, also ich war nur im Dezember laut Lohnabrechnung über den Arbeitgeber versichert und habe für den Dezember im Januar selbst auch bezahlt.

Werde das mit der Kasse klären.

Danke für die schnelle und hilfreiche Unterstützung :)

Super Forum!

Verfasst: 12.02.2013, 13:27
von sirin
Mir geht es ähnlich.

Ich bin nach dem Studium arbeitslos geworden, und "freiwillig" bei der AOK versichert.

Aber ich zahle 350€ pro Monat!

Ist das nicht normal?

Bin ich vielleicht als selbständig gemeldet?

Ich hatte an der Uni noch so einen HiWi-Minijob, den ich dann nach dem Studium für ein paar Monate als Werksvertrag fortgesetzt habe (weil ein regulärer HiWi-Job ja nicht geht, wenn man kein Student mehr ist), aber der war auch schon vorbei, bis ich die AOK-Karte erhalten habe, und das habe ich denen auch gesagt.

Und vor ein paar Monaten war ich in der Geschäftszentrale, und die haben gesagt, es gäbe keinen Unterschied zwischen den Beiträgen bei Arbeitslosen und Selbstständigen.

Wobei ich noch genug Geld geerbt habe, um das letztes Jahr ohne größere Probleme zahlen zu können, vielleicht ändert das was an der Beitragsberechnung, doch langsam jetzt geht mir das verfügbare Geld aus.

Verfasst: 12.02.2013, 13:33
von Czauderna
Hallo,
natürlich gibt es Unterschiede - entweder man ist als Arbeitsloser freiwillig versichert, dann beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze 898,33 € , was einem mtl. Beitrag von c. 150,00 € entspricht oder man ist nicht arbeitslos sondern hauptberuflich Selbständig, und da beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrenze 2021,25 € mtl., was einem Beitrag von ca. 342,00 € (ohne Krankengeld) entspricht.
Also, hingehen und Status klar klären lassen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.02.2013, 14:12
von sirin
Tja nun, ich war ja schon da und es hat nicht geklärt...

Und letzten Monat habe ich noch einen Brief an die AOK geschrieben, aber es kam keine Antwort :(

Verfasst: 12.02.2013, 14:16
von CiceroOWL
Taja denn mal einen bösen Brief schreiben an die Zentrale mit Beitragsrückfoderung usw.

Verfasst: 13.02.2013, 04:22
von sirin
Das geht?

Ist die NRW-Zentrale zufällig bei

Kasernenstr. 61
40213 Düsseldorf

Da hatte ich schon meinen Brief letztens hingeschrieben (war die einzige Postanschrift, die ich auf ihrer Webseite gefunden habe).

Vielleicht sind die momentan alle mit Karnevalsfeiern beschäftigt...

Und rückgefordet habe ich auch nichts, nur ganz lieb gesagt, dass ich ja nicht selbstständig sei und sie es vielleicht mal überprüfen wollen...

Verfasst: 13.02.2013, 08:45
von CiceroOWL
Wenn die Adresse so angegeben ist. allerdings wundert es mich das nicht gleich gegen den Bescheid Widerspruch erhoben wurde. Ich würde denn doch mal um eine Überprüfung des Bescheides bitten. Und einen einen einkommenssteuerbescheid einreichen.