Wechsel von PKV in GKV nach Scheidung
Verfasst: 20.02.2013, 18:36
Hallo liebes Forum!
Als ich vor 17 Jahren mein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst habe ruhen lassen, um zur Erziehung meiner zwei Kinder unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen, konnte ich nicht mehr bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, da ich keine Bezüge mehr hatte. Ich musste mich über meinen Ehemann familienversichern lassen. Nun ist er Beamter und war zu dem Zeitpunkt bereits (und ist es bis heute) zu 30% privat versichert mit einem Beihilfeanspruch von 70%. Ich musste also aus der gesetzlichen KV austreten und bin seitdem ebenso zu 30% privat versichert und zu 70% beihilfeberechtigt. Ich musste meine Tätigkeit bis heute ruhen lassen, da eines meiner Kinder schwer behindert ist und von mir Vollzeit gepflegt wird. Das Kind ist heute 14 Jahre alt, hat Pflegestufe 2 und ich beziehe Pflegegeld in Höhe von 440 Euro pro Monat. Ich lebe zurzeit in Scheidung, mein krankes Kind lebt bei mir. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils in einigen Wochen verliere ich den Beihilfeanspruch. Anwaltlich wurde ich vor dem Scheidungsantrag dahingehend beraten, dass ich ohne Probleme wieder in die GKV wechseln könne, sobald ich geschieden wäre. Die GKV müsse mich nehmen. Eine private Versicherung zu 100% wäre von dem mir zustehenden Ehegattenunterhalt keinesfalls zu bestreiten. Nun wurde ich aber, was den Wechsel in die GKV angeht, eines besseren belehrt. In die GKV, so hieß es, könnte ich nur zurückwechseln, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme oder Arbeitslosengeld 1 beziehe. Da ich aber nun dieses zu 100% schwerbehinderte Kind allein pflegen muss und mein Noch-Ehemann sich nicht an der Pflege beteiligt, ist mir die Ausübung meines Berufes nicht möglich. Auch möchte ich einen 14jährigen, geistig vollkommen gesunden und intelligenten Jungen nicht in ein Pflegeheim geben, um arbeiten und somit in die gesetzliche KV zurückwechseln zu können. Die Tatsache, dass ich einen ungekündigten aber ruhenden Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst habe, und die Tatsache, dass ich durch die Pflegetätigkeit rentenversichert bin, sei dabei ohne Belang.
Hat jemand eine Idee was ich tun kann oder an wen ich mich um Rat wenden könnte?
Danke!
Als ich vor 17 Jahren mein Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst habe ruhen lassen, um zur Erziehung meiner zwei Kinder unbezahlten Sonderurlaub zu nehmen, konnte ich nicht mehr bei meiner gesetzlichen Krankenversicherung versichert bleiben, da ich keine Bezüge mehr hatte. Ich musste mich über meinen Ehemann familienversichern lassen. Nun ist er Beamter und war zu dem Zeitpunkt bereits (und ist es bis heute) zu 30% privat versichert mit einem Beihilfeanspruch von 70%. Ich musste also aus der gesetzlichen KV austreten und bin seitdem ebenso zu 30% privat versichert und zu 70% beihilfeberechtigt. Ich musste meine Tätigkeit bis heute ruhen lassen, da eines meiner Kinder schwer behindert ist und von mir Vollzeit gepflegt wird. Das Kind ist heute 14 Jahre alt, hat Pflegestufe 2 und ich beziehe Pflegegeld in Höhe von 440 Euro pro Monat. Ich lebe zurzeit in Scheidung, mein krankes Kind lebt bei mir. Mit Rechtskraft des Scheidungsurteils in einigen Wochen verliere ich den Beihilfeanspruch. Anwaltlich wurde ich vor dem Scheidungsantrag dahingehend beraten, dass ich ohne Probleme wieder in die GKV wechseln könne, sobald ich geschieden wäre. Die GKV müsse mich nehmen. Eine private Versicherung zu 100% wäre von dem mir zustehenden Ehegattenunterhalt keinesfalls zu bestreiten. Nun wurde ich aber, was den Wechsel in die GKV angeht, eines besseren belehrt. In die GKV, so hieß es, könnte ich nur zurückwechseln, wenn ich eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehme oder Arbeitslosengeld 1 beziehe. Da ich aber nun dieses zu 100% schwerbehinderte Kind allein pflegen muss und mein Noch-Ehemann sich nicht an der Pflege beteiligt, ist mir die Ausübung meines Berufes nicht möglich. Auch möchte ich einen 14jährigen, geistig vollkommen gesunden und intelligenten Jungen nicht in ein Pflegeheim geben, um arbeiten und somit in die gesetzliche KV zurückwechseln zu können. Die Tatsache, dass ich einen ungekündigten aber ruhenden Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst habe, und die Tatsache, dass ich durch die Pflegetätigkeit rentenversichert bin, sei dabei ohne Belang.
Hat jemand eine Idee was ich tun kann oder an wen ich mich um Rat wenden könnte?
Danke!