hab zwar schon ein paar ähnliche Threads zu meinem Thema gelesen, aber genau den gleichen Sachverhalt hab ich nicht gefunden, daher hier nochmal ein eigener Eintrag:
Nach mehrjähriger freiwilliger Versicherung bei GKV in D hab ich Versicherung abgemeldet und bin 4 Monate in Frankreich gewesen (unversichert). Nun möchte ich in meine alte GKV zurück.
Kann es der GKV egal sein, wie mein Versichertenstatus im Ausland war oder sind die berechtigt, Nachzahlungen für den Zeitraum zu fordern?
Vielen Dank schon mal für Hinweise und Tipps.
Gruß

BackHere