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Ruhende Krankenkasse

Verfasst: 02.04.2013, 22:16
von elwetritsche
Hallo liebe Forengemeinde!

Es folgt eine etwas längere Geschichte, die sich nun schon über 2 ½ Jahre hinzieht und bei der kein Ende in Sicht ist.

Dazu erst einmal die Vorgeschichte und die Vorgeschichte der Vorgeschichte.






25.09.2012, 11:28 Vorgeschichte:

Hallo!

Ich komme gerade soeben aus dem Krankenhaus in dem ich heute eigentlich aufgenommen und behandelt werden sollte.
Aber leider mußte ich wieder gehen, da meine Krankenkasse sich weigert die Behandlungskosten zu übernehmen.


Vorgeschichte der Vorgeschichte:

Zitat:

Hallo!

Von 2002 bis 2008 war ich langzeitarbeitslos (ab 2005 Hartz IV [plus 400€ aus einem Nebenjob]).
Auf Grund dieser Tatsache bin ich depressiv erkrankt.
2007 wurde es so schlimm, dass ich selbstmordgefährdet war.
Daraufhin habe ich von meinem Hausarzt Antidepressiva und ergänzend eine Psychotherapie bei einer Therapeutin bekommen (es wurden 50 Stunden im Block von der KK genehmigt).
Leider dauerte es etwas bis diese Maßnahmen griffen und so war ich Anfang 2008 dermaßen depressiv, dass ich noch nicht einmal mehr dazu fähig war den Folgeantrag Hartz IV zu stellen.
Schließlich vermittelte mich die Therapeutin an die Ambulanz der Landesnervenklinik. Die dortige Sozialarbeiterin stellte mit mir zusammen einen neuen Hartz IV-Antrag.
Insgesamt war ich 6 Monate nicht versichert.
In diesen 6 Monaten bin ich außer zur Therapie und zum Hausarzt wegen der Überweisung zu keinem weiteren Arzt gegangen.
Ab November 2008 hatte ich das Glück und fand wieder eine sozialversicherungspflichtige Arbeitsstelle.

Im Dezember 2009 ging ich zu meiner Zahnärztin, da meine 30 Jahre alten Stiftzähne (4 Schneidezähne oben) sich lockerten bzw. einer ganz ausfiel und die oberen Backenzähne immer schlechter wurden.
Die Zahnärztin gab mir einem Antrag für ein günstiges Gebiß, den ich bei der Krankenkasse stellen sollte.
Die Krankenkasse stellte mich daraufhin auf ruhend und erlaubte nur noch Arztbesuche im Notfall.
Ich bin dann 2 Jahre lang zu keinem Arzt mehr gegangen (habe somit auch keine Medikamente [Antidepressiva, Schilddrüse, Arthroseschmerzmittel] mehr bekommen). Ich habe mich mit Johanniskraut und Schmerzmittel aus der Apotheke über Wasser gehalten.
Im letzten Quartal 2011 bin ich dann zu meiner KK und habe von dieser 2 Krankenscheine für den Haus- bzw. Zahnarzt bekommen.
Ich habe dann im 4. Quartal 2011 alle möglichen Fachärzte aufgesucht und auch wieder mit der Einnahme meiner verschreibungspflichtigen Medikamente begonnen.
Da zwischenzeitlich auch noch ein 2. Stiftzahn ausgefallen war, die restlichen beiden sich lockerten und von meinen Backenzähnen kaum noch etwas übrig war und die unteren Zähne bereits anfingen sich zu verschlechtern (da der Gegendruck der oberen fehlt) haben wir noch einmal versucht ein Gebiß zu bekommen.
Antwort der Krankenkasse: solange ich die 8000 € !!! für die 6 Monate Nichtversicherung nicht bezahle, bekomme ich auch keine Zähne.

Jetzt im 1. Quartal 2012 habe ich wieder 2 Krankenscheine für den Haus- bzw. Zahnarzt von der KK bekommen.
Einen Besuch des Dermatologen zwecks Krebsvorsorge (ich habe neuerdings 2 Leberflecken) lehnte die KK als Nichtnotfall allerdings ab.

Können Sie sich vorstellen, wie es ist (insbesondere als Frau) ohne Zähne herumzulaufen (im Moment seh ich aus wie ein Vampir da noch die 2 äußeren Schneidezähne stehen)?
Bleibt mir wirklich nur der Gang zu einem Rechtsanwalt, bzw. hätte die Einschaltung eines Rechtsanwaltes überhaupt einen Zweck? Schließlich kostet so ein Rechtsanwalt auch Geld und bei einem Nettolohn von 1040 € bleibt natürlich nicht viel zum Leben übrig.

Mit freundlichen Grüßen
Elwe

Diese Anfrage stellte ich im Februar in einem anderen Forum an eine Expertin von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Deren Antwort lautete:
Zitat:
Hallo Elwe !

Nach altem Recht gäbe es für Sie überhaupt keinen Weg zurück in eine Krankenkasse. Nach neuem Recht sind Sie jedenfalls für Notfälle abgesichert. Ansonsten besteht erst dann wieder voller Versicherungsschutz, wenn die rückständigen Beiträge gezahlt sind. Weil die Rechtslage ganz eindeutig ist, macht es gar keinen Sinn, zum Rechtsanwalt zu gehen.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass für 6 Monate ein Rückstand von € 8.000,-- aufgelaufen ist. Das sollten Sie noch einmal überprüfen lassen.

Liebe Grüße


Vorgeschichte 2. Teil:

Vor gut 4 Wochen trat nun ein Notfall ein: Ich hatte wegen eines Nierensteines heftigste Nierenkoliken und mußte ins Krankenhaus zur Behandlung.
Dort wurde mit eine Doppel-J-Schiene in die Harnröhre eingesetzt, damit der Stein Platz hätte zum Abgehen und die Niere Platz hatte zum Ablaufen.
Nach 4 Tagen wurde ich nach Hause entlassen mit der Empfehlung mich nach 4 Wochen wieder ins Krankenhaus zu begeben und die Schiene und den Stein entfernen zu lassen.
In diesen 4 Wochen hatte ich immer wieder mal Nierenschmerzen und Blut im Urin.
Ich bin nach meiner Entlassung vor 4 Wochen dann persönlich zur Krankenkasse gegangen, die mir sagte, das Krankenhaus solle mich dann einfach erneut als Notfall aufnehmen. Zudem würden sie in keinster Weise von den 8000 € abrücken.

Seit etwa 1 Jahr habe ich übrigens eine Lohnpfändung der KK bei meinem Arbeitgeber laufen (ca. 50€ monatl.).

Heute nun war ich wie abgesprochen mit meinem Köfferchen im Krankenhaus, wo mir dann von der dortigen Sachbearbeiterin (nachdem sie mit der KK tel. Rücksprache gehalten hatte) mitgeteilt wurde, dass diese sich weigert die Behandlung zu bezahlen, da es ja ein geplanter Eingriff wäre.

Nun bin ich mit meinem Stein und meiner Schiene wieder zu Hause und würde mir am liebsten die nächst- und höchstgelegene Brücke über den Main aussuchen.

Elwe
Inzwischen sind seit meinem Krankenhausaufenthalt 6 Monate vergangen, die Schiene befindet sich immer noch in meinem Körper. - Es ist eine Langzeitschiene, die 9 Monate drin bleiben kann, also langsam drängelt die Zeit.

Ich war zwischenzeitlich bei einem Anwalt, aber der konnte (oder wollte) bei der Krankenkasse auch nichts erreichen. (Wahrscheinlich kann man mit meinem Fall nicht genug verdienen?) :(

Es ist doch so: wenn sich die Krankenkasse auf den Mindestbeitrag für die ausstehenden 6 Monate einlassen würde, dann wäre dieser Betrag durch die erfolgten Lohnpfändungen mittlererweile abgegolten.

Gesundheitlich sieht es im Moment so aus:
Durch die lange Zeit der Nichteinnahme des Schilddrüsenhormones, dem Wegfall der Zähne (oben steht nur noch 1 Zahn) und der Nichtbehandlungder Arthrosen durch Arthroseschmerzmittel habe ich zwischenzeitlich noch einmal 20 Kilo zugenommen und habe immer stärkere körperliche Beschwerden und Beeinträchtigungen. :(
Und als i-Tüpfelchen bin ich seit dem 1.1.2013 nach über 4 Jahren wieder arbeitslos. :((

Oh, und beinahe hätte ich es vergessen: Jetzt will die KK auch noch den Zusatzbeitrag von 8€ im Monat für die letzten 2 Jahre, obwohl ich auf ruhend war. Keine Leistung erbringen aber abkassieren????

Hat jemand hier im Forum eine Idee, wie ich die Krankenkasse dazu bringen kann, das „Ruhend“ wieder aufzuheben, auf den Zusatzbeitrag zu verzichten, mir endlich ein Gebiß zu genehmigen und die Kosten für Entfernung der Harnröhrenschiene zu übernehmen?

Liebe Grüße

Elwe

Verfasst: 03.04.2013, 07:32
von Czauderna
Hallo,
ja, Ratenzahlung vereinbaren, diese auch einhalten und das Ruhen sollte beendet werden. Wurde denn in der Vergangenheit mal ein Antrag auf Erlass des Rückstandes gestellt und wenn ja, warum wurde dieser Antrag abgelehnt. ?
Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.04.2013, 21:44
von elwetritsche
Hallo Czauderna!

Selbstverständlich wurde ein Antrag auf Erlass des Rückstandes gestellt.
Aber die KK besteht auf Zahlung des Höchstsatzes.

Ratenzahlung?
Ich habe die letzten 4 Jahre gerade mal 4,50€ die Stunde (= 1000€ netto) verdient. 1 1/2 Jahre lang wurde mir davon per Lohnpfändung 50€ monatlich an die KK abgezogen. Natürlich zusätzlich zu den normalen Sozialabgaben.

LG
Elwe :(

Verfasst: 03.04.2013, 22:21
von Czauderna
Hallo,
wenn dir doch mtl. 50,00 € abgezogen wurden (war das für diesen Rückstand ?),
dann war das doch schon eine Ratenzahlung - mit welcher Begründung verweigert die Kasse da den vollen Leistungsanspruch. Ich würde da die Kasse nochmals angehen und mit dieser Begründung die Wiederaufnahme der vollen Leistungen beantragen - es ist doch egal ob du direkt an die Kasse Raten zahlst oder ob die über die Vollstreckungsbehörde als Lohnpfändung läuft, meine ich.

Gruss
Czauderna

Verfasst: 03.04.2013, 22:57
von Poet
@elwetritsche:

Wie setzen sich die 8000€ Beitragsrückstand zusammen (Höhe Beiträge/Höhe Zinsen)? Weshalb wurde seinerzeit das Hartz IV nicht rückwirkend beantragt/bewilligt obwohl Du damit Deinen kostenlosen Krankenversicherungsschutz erhalten hättest?

Warum wurden die 8€ Zusatzbeitrag nicht gezahlt? Und wie hoch sind da die Schulden?

Entscheidend:
Von was würdest Du denn die 8000€ oder auch weniger zurückzahlen, kann jemand aus der Familie helfen?

Ist die Antwort auf die letzte Frage: "Kann ich nicht zahlen, weder 800€ noch 8000€", dann wird es bei der Lohnpfändung bleiben und beim ruhenden Leistungsanspruch. Ich frage deshalb weil: Du hast schon 24x8€ Zusatzbeitrag nicht zahlen können.

@Czauderna: Hier in dem Fall geht's nur über Lohnpfändung mit HZA. Eine Ratenzahlung daneben darf nicht abgeschlossen werden.

Verfasst: 04.04.2013, 00:29
von Fair und sachlich bleiben
Kann nicht nachvollziehen, warum angeblich auf den Höchstbeitrag beharrt wird. Das bezweifele ich. Der Höchstbeitrag wird nur berechnet, wenn keine Einkommensunterlagen, insbesondere der Einkommensfragebogen, eingereicht werden.
Sofern dieser nachgereicht wird, wüsste ich nicht, warum der Beitrag nicht neu berechnet werden sollte. Es reicht natürlich nicht, die KK stets zu bitten, den Beitrag zu senken. Die Unterlagen müssen auf jeden Fall eingereicht werden.

Verfasst: 04.04.2013, 06:57
von Czauderna
Hallo Poet,
Mit dem HZA., da sind wir einer Meinung. Ich persönlich bin aber der Auffassung dass die Lohnpfändung auch als Ratenzahlung gesehen werden sollte und demzufolge der Leistungsanspruch wieder hergestellt werden musste.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 04.04.2013, 11:08
von Poet
@Czauderna: Die Lohnpfändung folgt der gescheiterten oder nicht eingegangen Ratenzahlung.

Der Fall sieht mir so aus wie eine Mischung aus Nichtzahlung und fehlender Mitwirkung. Das wird schwer...

Verfasst: 04.04.2013, 13:24
von Czauderna
Poet hat geschrieben:@Czauderna: Die Lohnpfändung folgt der gescheiterten oder nicht eingegangen Ratenzahlung.

Der Fall sieht mir so aus wie eine Mischung aus Nichtzahlung und fehlender Mitwirkung. Das wird schwer...
Hallo,
ja klar wird das schwer, aber versuchen sollte er es, mehr wie "nein" sagen kann die Kasse doch ohnehin nicht.
Gruss
Czauderna