Erfahrungen mit europäischer KV

Moderator: Czauderna

Juliane

Beitrag von Juliane » 10.04.2013, 00:09

Also ich geb's echt langsam auf :?

Solche Verträge existieren laut Ihnen nirgends, obwohl ausländische Versicherungen diese über einen deutschen Makler anbieten.

Da solche Verträge ja aber nicht existieren, ist logischerweise auch kein einziger Deutscher in so einem Vertrag und selbst das namentliche Ehepaar im Focusbericht nicht ;)

Sie haben anscheinend Gott und die Welt angerufen, den Makler aber interessanterweise ausgelassen.

Da Sie sich ja aber so brennend für das Thema interessieren und so gerne telefonieren, können Sie sich ja sicherlich denken was ich Ihnen für den morgigen Tag vorschlagen würde oder? ;)

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 10.04.2013, 08:03

http://www.tagesschau.de/inland/gkv-gesetz100.html

also sagen wir mal so ist jemand bereits in dem Prozedere drin ob GKV oder PKV intresseiert die europäische KV niemanden, weil denn es besteht ja denn bereits denn entsprechenden ein Versicherungsverhältnis. Sollte jedoch diese Problematik nicht bestehen und kein Versicherungsverhältnis denn bestehen, denn kann es klappen der Rest bleibt da wo er ist bzw die Beitragschulden bleben denn auch rund 30 Jahre erhalten.

NEUE KV
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Fakten, Information die Stimmen...und kein Unsinn&Halbwi

Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 13:09

Leider bin ich erst jetzt auf diese Diskussion aufmerksam geworden – und nachdem VLAC ziemlich viel Unsinn geschrieben hat, der zum Teil schon rechtlich wirklich gefährlich ist und durchaus auch die Frage nach Haftung für solche Falschaussagen aufbringt, hier ein paar fachliche und sachliche Klar- und Richtigstellungen.

Vorab: ich bin von NEUE KV und habe den Werdegang der rechtlichen Prüfung über BaFin und Bundesjustizministerium fast zwei Jahre maßgeblich begleitet – im Gegensatz zu VLAC weiß ich also, wovon ich schreibe.

CiceroOWL stell gleich am Anfang die richtige und wichtigste Frage:
Was sagt denn BaFin (Referat VA16 = Grundsatzfragen der Krankenversicherung)
BaFin (Referat Q24 - Beschwerden Versicherungen) und was BMJ was sagen die zu den Europäschen Dienstleistern und der allgemeinen Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und § 193 Abs. 3 VAG zu dieser Versicherung?
Denn tatsächlich ist nicht wichtig, was VLAC denkt und auch nicht wichtig was ich denke, sondern was die dazu denken und sagen, die dafür "den Hut aufhaben":
Für die Feststellung, was in Deutschland geeignet ist, die Versicherungspflicht zu erfüllen, sind in der Tat die BaFin und das Bundesjustizministerium zuständig. Und es hilft auch, lieber VLAC, die deutschen Gesetze und EU-Verordnungen richtig und sorgfältig zu lesen. Der Engländer sagt dazu so schön: „a little knowlege is a dangerous thing! „

Also: das BMJ (Bundesjustizministerium) hat mehrfach klargestellt, dass der § 12 VAG Abs 1 ff nicht auf EWR-Dienstleister anzuwenden ist. D.h. es ist nicht erforderliche für EWR-Dienstleister, die Krankenversicherung nach Art einer Lebensversicherung zu rechnen oder einen Basis-Tarif anzubieten. Wer das Gegenteil behauptet, redet Unsinn. Der Redakteur des FOCUS hat sich das bis auf Staatssekretär-Ebene im BMJ bestätigen lassen, auch der REdakteur von CAPITAL und eine Redakteurin von Deutschlandfunk (die der Thematik durchaus kritisch gegenübersteht) haben alle von der BaFin die Bestätigung erhalten, dass EWR-Dienstleister als substitutive Krankenversicherungen in Deutschland anzuerkennen sind. Die Rechtsauffassung dazu ist eindeutig, der § 12 VAG beschränkt nämlich im Übrigen diese von VLAC beanstandeten Regelungen ausdrücklich auf „Versicherer im Inland“.

Das zuständige Referat VA16 hat daher ebenfalls –unter anderem an Abgeordnete deutscher Parlamente auf Anfragen von dort, offizieller geht es dann halt nicht mehr in unserem Lande – festgestellt, dass EWR-Dienstleister grundsätzliche geeignet sind, die Versicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen, also als substitutive Krankenversicherung neben der GKV und den deutschen PKV aufzutreten. VA16 ist DAS zuständige Referat der BaFin und DIE kompetente Stelle. Mich interessiert daher nicht, was evtl. der Pförtner der BaFin dazu noch für eine abweichende Meinung hat. Zur ERfüllung der Versicherungspflicht reicht es aus, dass die Vorraussetzungen des § 193 Abs 3 VVG erfüllt werden- ein Zitat der BaFin findet sich hier im Übrigen auch auf der Website von Neue KV - ich weiß nur nicht, ob ich hier einen Link setzten darf, ohne gegen die Foren-Regeln zu verstoßen. Punkt um-- mit den klaren Stellungnahmen der zuständigen Rechtsaufsicht ist die Frage erschöpfen geklärt.
Aber es gibt noch mehr: Das Beschwerdereferat der der BaFin für Versicherungsfragen, Q24 hat in der Folge auf unser Betreiben auch die Anerkennung der EWR-Dienstleister gegenüber einer Reihe von deutschen PKV-Unternehmen aufsichtsrechtlich durchgesetzt. D.h., die BaFin hat zu diesem Thema als alleine zuständige Aufsichtsbehörde eine klare und eindeutige Rechtsauffassung und setzt sie auch gegenüber all denen, die es in der deutschen Versicherungslandschaft nicht glauben wollen, durch.

Ich wäre dankbar, wenn diese Fakten von all denen, die hier auf die Anfrage von Juliane solch einen Unsinn geantwortet haben und zum Teil, wie es scheint, mit Schaum vor dem Mund gegen das Sakrileg, auch anderere Versicherungen in DEutschland anzubieten, die auch noch Probleme im derzeitigen System lösen, hier Halbwissen und Unwahrheiten verbreiten, zur Kenntnis genommen wird.Die Journalisten haben alle unsere Dokumente von BaFin und BMJ eingesehen und zusätzlich recherchiert - wer denen einfach unterstellt, hier ungeshcützt und ohne Wissen "Werbung" für uns zu machen, hat nicht nur von Krankenversicherungen sondern offensichtlich auch von Medien keine Ahnung. Jemandem der sich damit sachlich auseinandersetzen will, gebe ich gerne Einblick in die vielen Dokumente, die wir haben und die die Rechtsauffasung des BMJ und der BaFin klarstellen.

Um es auch ganz klar zu sagen: europäische Krankenversicherungen haben Vor- und Nachteile und sind nicht für jeden etwas - noch nicht einmal für jeden, der noch ohne Versicherung ist. Insbesondere bei Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten muss man oft abraten. Aber es ist trotzdem für tausende von Menschen in Deutschland, Deutsche und Ausländer, derzeit die einzige Lösung überhaupt, die sie sich leisten können. Um dieses Übel dauerhaft zu bekämpfen... ceterum censeo, lieber Cicero: wir brauchen eine Bürgerversicherung!

Im folgenden setze ich mich gleich mit ein paar der falschesten oder unsinnigsten Aussagen in diesem Thread noch auseinander, aber ich dachte, ich schreibe das ganz grundsätzliche mal vorneweg in einem Beitrag. Gerne diskutiere ich das Thema sachlich und fair weiter - werde mich aber gegen absoluten Unsinn und Falschbehauptungen auch wehren, denn so geht es einfach nicht.

Cheerio

NEUE KV
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Re: Erfahrungen mit europäischer KV

Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 13:14

Juliane hat geschrieben:Hallo,

ich hab im aktuellen Focus über sogenannte "europäische Krankenversicherungen" gelesen.

Man versichert sich also über ein ausländisches Unternehmen, welches aber auch für den EU-Raum eine "Lizenz" hat.

Das mag für viele Unversicherte vermutlich die letzte Rettung sein, aber ich sehe eher einen größeren Vorteil in der EU-weiten Versicherung dadurch (insbesondere für Leute, welche ständig in der EU pendeln).

Akzeptieren deutsche KV aber solche Versicherungen als Vorversicherung? Also wenn man von so einer EU-Versicherung irgendwann mal wieder in einer deutschen KV landet?

Danke,
Juliane
Die FRage, ob und wie man wieder in eine GKV kommt, wurde ja schon beantwortet - a gelten die gleichen Regeln wie bei einer deutschen PKV.
Also grundsätzlich freiwillig nein, durch Pflichtversicherung aber schon.

zur Frage des WEchseln von einer europäischen KV in eine deutsche PKV oder aus einer deutschen PKV in eine europäische KV gibt es nicht nur eine klare Rechtslage, die ich oben schon beschrieben habe, sondern auch eine Reihe Einzelfall-Entscheidungen der BaFin, Referat Q24. Diese haben genau solche Fälle gegenüber deutschen PKV aufsichtsrechtlich durchgesetzt. Konkret kann ich hier benennen: CENTRAL, DKV, HANSE-MERKUR, GOTHAER. D.h., die Vorstände dieser Versicherungsunternehmen wurden angewiesen, EWR-Dienstleister als Vor- und/oder Folgeversicherung anzuerkennen und haben das dann auch getan. Im Fall der GOTHAER ging es um die Anerkennung des Kontrahierungszwangs bei der Pflegepflicht - d.h. ein Versicherter bei einem EWR-Dienstleister hat eine Wahlfreiheit bei der Pflegepflicht und es gibt einen Kontrahierungszwang bei dem ausgewählten deutschen PKV-Unternehmen. Auch das wird von der BaFin durchgesetzt.

Die NEUE KV unterstützt dabei Neukunden, die solche Probleme haben, gerne bei den Beschwerden und der damit verbundenen Erlangung des Rechtsanspruches. Auch deutsche PKV-Unternehmen müssen sich an Gesetze halten.

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VLAC si tacuisses...erstmal Fakten wirklich kennen hilft

Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 14:45

Also, jetzt muss ich mich mal mit dem gesammelten Unsinn auseinandersetzen, den VLAC hier so abgesetzt hat. Ich weiß nicht, woher die Motivation kommt, dermaßen um sich zu hauen und soviel Halbwissen und Falschinformationen zu verbreiten - ein einziges Gespräch mit mir oder dem Redakteur von FOCUS hätte ausgereicht zu vermeiden, dass man am Ende so dasteht wie jetzt... als Nichtwisser und Hetzer. Schade irgendwie.

Kommen wir zu den Zitaten der Reihe nach:
ich persönlich halte diesen Bericht für eine, wenn überhaupt, sehr, sehr schlecht recherchierte Werbeveranstaltung für die darin zitierte Maklerfirma, die übrigens bereits im Januar in "Capital" ähnlich viel Platz eingeräumt bekam, und dort sogar, vertreten durch den Chef der Firma, behaupten durfte, die ausländischen KVen seien ein prima Weg, um bei nicht Versicherten die Zeit zu überbrücken, bis die Beitragsschuld verjährt sei, und das Ganze umrahmt von viel Getöse um ausländische Versicherer, die sich mit Hilfe der Maklerfirma den Weg in den deutschen Markt frei gekämpft haben
Für das CAPITAL hat das Büro FROMME recherchiert - das sind anerkannt in den Medien "die Journalisten" für alle Versicherungsthemen. Wenn es irgendwo Sachverstand gibt, dann dort. Der FOCUS ist ein anerkanntes Magazin in Deutschland...denen einfach zu unterstellen, dass sie ohne Faktenkenntnis und Recherche "Werbung" machen, grenzt schon an Rufschädigung. Auf jeden Fall zeigt dieser Eingang schonmal, dass VLAC keine Ahnung von Medien hat. aber das ist nicht der einzige Bereich, wie wir noch sehen werden..
Das ist natürlich Unfug. Ganz gleich, ob die Unternehmen bei der Bafin für den Geschäftsbetrieb zugelassen ist - die deutschen Sozialgesetze gelten innerhalb des Bundesgebietes weiterhin; die Sozialgesetzgebung des Landes, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat, wird nicht einfach nach Deutschland exportiert, indem man einen Vertrag mit einem solchen Unternehmen abschließt.

Unfug ist, was VLAC hier schreibt. Denn er hat weder die betreffenden EU-Richtlinien und Verordnungen richtig gelesen noch die deutschen Gesetze. Die EU hat es in der Tat in der relevanten Richtlinie den Einzelstaaten erlaubt, bei der Krankenversicherung bestimmte Regeln und Einschränkungen zu erlassen. Das ist aber eine "Kann-bestimmung". Die Bundesrepublik hat davon aber keinen Gebrauch gemacht - denn die relevanten Regelungen des VAG sind, wie wir noch sehen werden, auf "Versicherer im Inland" beschränkt. Daher ist die Rechtsauffassung des Bundesjustizministeriums und der BaFin, wie im FOCUS-Artikel richtig berichtet, hier auch ganz eindeutig: EWR-Dienstleister erfüllen die Versicherungspflicht, wenn die Vorraussezungen des § 193 Abs 3 VVG erfüllt sind. Die Regelungen des § 12 VAG 1 (Nach Art der Lebensversicherung etc. mit Altersrückstellungen) und § 12 Abs 1a (Basistarif) gelten nur laut Gesetz für Versicherer im Inland. Punkt. Daher muss man hier nichts exportieren oder importieren sondern einfach nur mal die GEsetze richtig lesen und dann erkennen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden hier in der Tat wissen, was sie sagen.
WEiter gehts im Text:
Die EWR-Richtlinien regeln die Art und Weise, wie die Sozialsysteme in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union miteinander kooperieren; sie hebeln die nationalen Gesetzgebungen nicht aus. Wenn ein Staat einen Dienstleister eines anderen Staates anerkennen muss, dann heißt das nicht, dass dieser Staat auch die Regelungen des anderen Staates in seinem eigenen Staatsgebiet zulassen muss.

Was der Hinweis soll, weiß ich nicht - macht hier wenig Sinn. Denn die EWR-Dienstleister hebeln die nationale Gesetzgebung nicht aus, wie oben ausgeführt. Allerdings hat die EU bereits früher sehr deutliche Worte zur Marktbehinderung durch deutsche Gesetze gesagt und seit der letzten Novelle der EU-Verordnung wurde die verpflichtende Trennung von Krankenversicherungsgeschäft zu allem übrigen Versicherungsgeschäft weitgehend auf Druck der EU aufgehoben bzw darf es nicht auf ausländische Versicherer angewandt werden.
Tatsächlich ist es so, dass diese Unternehmen in Deutschland operieren dürfen; aber die Verträge, die sie in Deutschland anbieten, müssen dem deutschen Recht entsprechen. Man kann also nicht einfach aus der GKV in eine ausländische PKV wechseln, wenn man das nicht auch in eine deutsche PKV tun könnte
Die Aussage ist tatsächlich mal im Prinzip richtig. Denn da die EWR-Dienstleister die deutschen Gesetze erfüllen, kann man in der Tat dann und nur dann aus einer GKV dorthin wechseln, wenn man auch in eine deutsche PKV wechseln kann.
Was allerdings passiert, wenn man es dennoch tut, kann ich nicht sagen. Ich vermute mal, dass spätestens an dem Punkt, an dem man bei einem Arbeitgeber, oder bei Arbeitsagentur oder Jobcenter aufschlägt, die Frage nach der Krankenversicherung aufkommen wird, und damit auch die Frage nach der Anerkennung der ausländischen KV
Hier wird jetzt ein wichtiger Punkt angesprochen, der in der Tat noch umstritten ist (siehe auch am Ende des FOCUS-Artikel und das Interview mit der Chefin von alC, einem der Versicherer, im aktuellen FOCUS auf Seite 85 zum Thema "Diskriminierung der EWR-Dienstleister"): auch wir weisen überall darauf hin, dass Krankenversicherungen von EWR-Dienstleistern (noch) keinen Rechtsanspruch auf steuerfreien Arbeitgeberzuschuss haben, da hier der § 257 SGB V eindeutig verlangt, dass die Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung betrieben werden muss. Ob sich dies aber langfristig halten lassen wird, wenn europäische Krankenversicherungen andererseits geeignet sind, die Versicherungspflicht in D zu erfüllen, ist eine interessante rechtliche Streitfrage - dazugibt es offensichtlich im BMJ zwei widerstreitende Rechtsmeinungen zwischen Europarecht und Versicherungsrecht.
Ob ARGE und Jobcenter leisten könne oder gar müssen, kann ich derzeit auch nicht sagen - hier muss man eventuell noch vor ein Sozialgericht gehen mit einem entsprechenden Fall. Das haben wir aber auch nirgends behauptet. Anerkannt sind die EWR-Dienstleister aber grundsätzlich als substitutive Krankenversicherung im Sinne des § 193 Abs 3 VVG.
Bei den meisten dürfte das eher früher, als später sein, und damit dann auch die Frage auftauchen, wie es mit Basistarifen und so weiter und so fort ausschaut - womit dann auch die Frage geklärt ist, ob der Vertrag deutschem Recht entspricht.
Nu zur Sicherheit und Wiederholung: die Tarife der EWR-Dienstleister müssen keine BASIS-Tarif anbieten. Einfach § 12 VAG richtig lesen, das hilft.
Allerdings: Kein Unternehmen, bei dem ich geschaut habe, bietet von sich aus Verträge für Deutsche an, die in Deutschland leben. Man kann also davon ausgehen, dass hier etwas ziemlich unsauber verläuft.
Hier wird jetzt gerade eine Trennlinie zwischen Kritik und Beleidigung bzw Rufschädigung eindeutig überschritten. Ich muss mir noch sehr überlegen, ob ich gegen diese Unterstellung nicht rechtlich vorgehe, denn so geht das einfach nicht: keine Ahnung haben und dann anderer "unsauberer" Tätigkeit bezichtigen ist kein Kavaliersdelikt. Ich gebe Ihnen, lieber VLAC, nachdem Sie all das hier gelesen haben, aber nochmal Gelegenheit, das zurückzunehmen und sich zu entschuldigen. Dann sind wir wieder gut.
Abgesehen davon: Eine gute, international operierende Krankenkasse, und wenn man in bestimmten Ländern tätig ist, dann kann man sie gut gebrauchen, ist teuer, sehr teuer, und auch die in den Texten zitierten Krankenversicherungen sind keinesfalls so billig wie behauptet.
Oh dear...auch hier wieder nur Halb- und Unwissen gehäuft. Es gibt in Deutschland bekanntlich billige und teure PKV. Hanse-Merkur KVG? CENTRAL KEH750 ? Irgendwie bekannt und immer in der Kritik der Verbraucherverbände, weil die Leistungen teilweise erheblich unter denen der GKV liegen. nach einer jüngst veröffentlichten Studie weisen mehr als 80% der deutschen PKV-Tarife fehlende Leistungsmerkmale gegenüber den deutschen GKV auf. Und jetzt soll es aus irgendwelchen Gründen "nur sehr teure" internationale Krankenversicherungen geben? Wer so etwas schreibt hat sich nun wirklich vom Boden der Tatsachen vollkommen entfernt. Denn auch bei internationalen Krankenversicherungen gibt es billige (auch im übertragenen Sinn des Wortes) und absolute Premium-Tarife. Und, oh Wunder, die haben unterschiedliche Kosten. Und jetzt muss man einfach mal Leistungen und Kosten der EWR-Dienstleister den deutschen PKV gegenüberstellen und dann sieht man, wo man was für sein Geld bekommt. So einfach ist das.
Außerdem: Die Verträge beinhalten erhebliche Einschränkungen, und sind auf Englisch. Man sollte sich also sehr gut überlegen, was man da tut, zumal sie ungültig sind, wenn sie unter Vortäuschung falscher Tatsachen abgeschlossen werden.
Schon wieder werden hier rechtlich erhebliche Unterstellungen vorgenommen denn der Vorwurf "Vortäuschung falscher Tatsachen" beinhaltet eine Straftat. Ich fordere Sie daher auf, diese falschen Behauptungen unverzüglich zurückzunehmen, da hört der Spass auf.
Es gibt die AVBs der von NEUE KV angebotenen EWR-Dienstleister auf Deutsch. REchtlich verbindlich sind allerdings, so ist das im internationalen Recht üblich, die englische Originalversion. Aber jeder Neukunde erhält Unterlagen in deutscher Sprache.
Im Zweifelsfall ist es auch schwer, Leistungen einzuklagen - wer kennt sich schon mit dem irischen, britischen oder maltesischen Recht aus?
Und wieder outet sich VLAC als jemand, der die geltende Rechtslage nicht kennt oder ignoriert. Gemäß gültiger EU-Richtlinien gilt bei Versicherungen, die grenzüberschreitend abgeshclossen werden, dass der Gerichtsstand dort ist, wo der Versicherte (!!!) seinen Wohnsitz hat. Daher muss man auch nicht die ausländischen Gesetze kennen, da Streitfragen vor deutschen Gerichten zu klären sind auch im Zweifelsfall der jeweils für den Verbraucher günstigere Verbraucherschutz rechtlich anzuwenden ist.
Deshalb: Finger weg.
Ja, von der Tastatur, bevor man soviel Unsinn schreibt....
um das noch einmal ganz deutlich zu machen: Ich habe mir mal die Bedingungen und Verträge der Gesellschaften angeschaut, die in den Texten genannt wurden, und darüber hinaus noch einige andere Gesellschaften. KEINE EINZIGE bietet Verträge für Deutsche, die in Deutschland leben an, kein einziger Vertrag entspricht der deutschen Gesetzgebung, und kein einziger Vertrag ist auf Deutsch, und auch nicht die Versicherungsbedingungen.

Es gibt eine Reihe von EWR-Dienstleistern, die nicht oder nicht mehr in Deutschland anbieten. Das ist richtig. BUPA - einer der größten Versicherer - zögert zur Zeit noch, Personen mit Wohnsitz in Deutschland wieder zu versichern, wie in der Vergangenheit. Allianz Worldwide Care bietet derzeit "nur" noch Verträge an für Ausländer mit Visum in Deutschland. Aktiv in Deutschland sind zum Beispiel durch Gruppenverträge etc CIGNA, DKV-Globality, VanBreda und viele mehr.
Die von der NEUE KV angebotenen Versicherungsunternehme BIETEN jedem - und damit auch Deutschen - an, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Wir haben bereits hunderte policierte Verträge bei uns und es gibt bereits tausende von Menschen, die damit in Deutschland versichert sind. Diese Aussage ist daher falsch.
Es gibt also keine Möglichkeit für ständige Einwohner der Bundesrepublik Deutschland, die in Deuschland leben, einen solchen Vertrag abzuschließen, es sei denn, er entspricht deutschem Recht: Jeder, der unter die Versicherungspflicht fällt, hat die Pflicht, einen Tarif abzuschließen, der dem deutschen Recht entspricht, und diese Versicherer dürfen diese Personengruppe nur absichern, wenn ihre Verträge deutschem Recht entsprechen. Dazu zählen, anders als in den Berichten und auf der Homepage des Maklers suggeriert, nicht nur der Mindeststandard von ambulanter und stationärer Behandlung und einer Obergrenze von 5000 Euro beim Selbstbehalt, sondern auch der Basistarif, der angeblich, laut Focus, für ausländische Gesellschaften nicht verpflichtend sein soll, und das Prozedere bei Beitragsrückständen - das heißt: Eine sofortige Kündigung bei Nichtzahlung darf es nicht geben.


Ich finde es, vorsichtig gesagt, sehr mutig, solche Behauptungen aufzustellen, wenn mehrere anerkannte Medien/Journalisten sich von den zuständigen Aufsichtsbehörden das Gegenteil haben bestätigen lassen.
Bundesjustizministerium und BaFin vertreten die Rechtsauffassung, dass EWR-Dienstleister eben nicht einen BASIS-Tarif anbieten müssen und daher greift auch die Nicht-Kündigungsregelung konkludent nicht bei EWR-Dienstleistern. Und genau weil das so ist, können die EWR-Dienstleister viele Menschen aufnehmen, die von den deutschen PKV pauschal aus "subjektiven Gründen" abgelehnt werden als zu großes Kreditrisiko. Daher braucht die Krankenversicherungslandschaft auch dieses Ventil der europäischen Krankenversicherungen ganz dringend.
Das Problem: Da der Gerichtsstand nicht in Deutschland ist, wenn das Unternehmen hier keine Niederlassung hat, sind diese Dinge kaum einklagbar.
Obeb schon geklärt - Gerichtstand ist nach EU-Recht dort, wo der Versicherte den Wohnsitz hat. Punkt
Keine dieser Versicherungen beschränkt sich allein auf die EU - manche Tarife sind regional beschränkt, aber allen gemein ist, dass sie sehr teuer werden, je älter man wird.
Diese pauschalen Behauptungen kann auch nur jemand aufstellen, der nie über den Schüsselrand geschaut hat, den Rest der Welt nicht kennt und sich auch nicht die Mühe macht, Fakten ordentlich zu recherchieren.
Sarah Jewell von alC beantwortet das gerade im aktuellen FOCUS sehr schön, aber ich übernehme das mal hier:
- regionale Beschränkung: im Gegensatz zu deutschen PKV kann man sich überall in Europa untersuchen und behandeln lassen - nicht nur bei Schmerzen und in aktuen Fällen. Dazu gibt es für den Rest der Welt den üblichen Schutz auf Reisen - steht eindeutig in den AVBs. Wo ist da jetzt das Problem?
- Beitragssteigerung im Alter: ja, sie werden teurer. Weil sie nach Art einer Schadensversicherung kalkuliert und betrieben werden. Steht auch überall als "Warnhinweis". Aber kann irgendjemand wirklich behaupten, dass die Berechnung nach Art der Lebensversicherung irgendwie eine Preisstabilität im Alter bewirkt? Bei den Preissteigerungen der letzten Jahre ist das doch nachweislich Dünnsinn. Der große Unterschied ist hier aber: in jungen Jahren spare ich mehr Geld als in der deutschen PKV, d.h. ich habe es wirklich und nicht angeblich als Altersrückstellungen. Warum man zurecht überall sonst sagt, dass Risikoabsicherung und Altersvorsorge bzw Sparen getrennt gehören, aber darauf besteht, dass das Zwangsparen in der deutschen PKV so ein toller Weg sei, den sonst niemand auf der Welt beschreitet, entzieht sich mir.
- stabilieres Kollektiv bei den EWR-Dienstleistern: wo ist das Kollektiv stabiler (und damit die Beiträge für die Zukunft): bei einer deutschen PKV mit Mitgliedern nur aus einem Land mit erheblichen demographischen Problemen? Oder bei einem EWR-Dienstleister, der im gleichen Tarif Menschen aus der EU, der arabischen Welt, Asien und Lateinamerika versichert?
Warum die ausländischen Versicherer den Basistarif anbieten sollten? Weil sie schlicht und ergreifend dazu verpflichtet sind. Sie müssen, wenn sie in Deutschland Leute versichern wollen. Die Tarife sind nur in einer bestimmten Altersgruppe günstiger. Ab dann steigen sie rapide an, dementsprechend macht der Basistarif auch hier Sinn
.

Nein, müssen sie nicht. Und die Begründung für den BASIS-Tarif würde ja bedeuten, dass der in Deutschland eingeführt wurde, weil die deutschen PKV ihre normalen Tarife nicht ordentlich rechnen, die daher im Alter unbezahlbar werden und deswegen den BASIS-Tarif anbieten müssen? Wow, das ist mal ein Argument, darauf bin ich noch gar nicht gekommen, werde es aber gerne verwenden. Danke
Was den Makler betrifft: Es ist an ihm, da mit offenen Karten zu spielen und zu erläutern, und zwar ohne Marketing-Blabla, wie das funktioniert. Früher oder später dürfte das Ganze bei der eher unangenehmen Art von Behörden landen.
Hätte ich gerne getan, wenn Sie sich die Mühe gemacht hätten zu fragen. Soll helfen. Mit den Behörden sind wir, wie gesagt, im Reinen, denn wir haben das seit Ende 2010 mit der BaFin und dem betroffenen Ministerien diskutiert und auch schon sehr frühzeitig den PKV_Spitzenverband und den zuständigen Bundestagsauschuss informiert. Die REchtslage ist klar, EWR-Dienstleister sind geeignet, die Versicherungspflicht in Deutschland zu erfüllen, auch wenn Ihnen das aus irgendwelchen Gründen nicht passt.

Ich fange mal hinten an: Die Methode " Ich mache einfach diese Versicherung und sitze die Schulden aus" funktioniert nicht. Das sage nicht ich, sondern eine Juristin, die sich sehr gut damit auskennt. Denn zum einen ist es so, wie Poet sagt, dass die Schulden bei diesem Szenario erst nach 30 Jahren verjähren. Zudem dürften, sobald der Betreffende wieder bei der GKV aufschlägt, auch Beitragsrückstände für die Zeit in der ausländischen KV eingefordert werden, wenn der Betreffende nach deutschem Recht nichts im PKV-System zu suchen hatte, wobei das Neuland ist, weil es noch nicht passiert ist.
Das ist ein wichtiger Punkt und muss ordentlich und ausführlich erörtert werden:
1. Bestehende Schulden aus augelaufenen Nichtzahlungen in bestehenden Versicherungsverhältnissen verjähren theoretisch wie folgt:
- PKV: drei Jahre
- GKV - dreissig Jahre (warum wissen die Götter)
Allerdings kann bei den PKV die Verjährung gehemmt werden durch jährliche Mahnung/Erinnerung
Richtig ist also: echt bestehende Schulden wird man auch durch Wechsel in eine europäische Krankenversicherung nicht mehr einfach los. Wurde aber auch nie behauptet von uns

2. Anders ist es mit den Pauschalbeiträgen/Strafbeiträgen nach § 193 VVG für die Zeit, in der jemand nicht versichert war. Hier gilt ganz klar die Verjährung nach drei Jahren - und da kein Versicherungsunternehmen mahnt/mahnen kann, weil nicht betroffen, findet die Verjährung auch statt. D.h. wer derzeit nicht versichert ist und sich mit einer europäischen Krankenversicherung 3+ Jahre ab jetzt versichert, muss keine Strafbeiträge für die Zeit vor Abschluss der europäischen Krankenversicherung mehr befürchten, da sie dann verjährt sind.

3. Unklar ist es, wie sein wird, wenn jemand der derzeit nicht versichert ist, nach 3+ Jahren in die GKV wechselt. Das muss noch geklärt werden, es macht aber rechtlich nicht viel Sinn, für die Zeit davor noch nachträglich rückwirkende Beiträge zu verlangenm, zumal wenn der (Nicht-)Versicherte in der Zeit vor der europäischen KV eigentlich der PKV zuzuordnen war, weil hauptberuflich selbstständig.

Man muss hier also klar Differenzieren..wie immer in der Juristerei. Nur dann wird ein Schuh draus.
Bei Selbstständigen, die mit dem Gedanken liebäugeln, in eine solche Versicherung zu wechseln, um die GKV-Beiträge zu sparen, wird es so sein, dass die Krankenkasse einen Nachweis der neuen Versicherung sehen wollen. Ist das Unternehmen zwar für den Geschäftsbetrieb zugelassen, aber genügt der Vertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen, darf die GKV den Versicherten nicht gehen lassen.
Es gibt bereits zahlreiche Präzedenzfälle, wo deutsche Kassen bereits Versicherte haben ziehen lassen mit dem Nachweis eines EWR-Dienstleister als Folgeversicherung. Deutsches Rechts ist aber nicht Präzedenzrecht, das ist klar. Daher wird man das irgendwann vor einem Sozialgericht klären müssen und ich warte sehr auf einen solchen Fall. Ich halte es für ausgeschlossen, dass eine deutsche GKV einen Wechsel in eine europäische Krankenversicherung ablehnen darf, wenn sie den Wechsel in eine deutsche PKV gestatten müsste, da EWR-Dienstleister ausdrücklich von den dafür zuständigen Behörden als VVG-konform anerkannt werden.
Womit ich zu der Frage komme, wo das steht, das mit Basistarif und Beitragsrückständen. Ganz einfach: Im § 193 VVG, aus dem selektiv der Absatz 3 als Beleg für die Mindestanforderungen zitiert wird. Liest man auch den Rest, kommt man irgendwann zu Absatz 6, wo es um die Beitragsrückstände geht, und gesagt wird, dass das für die Unternehmen gilt, die in Absatz 3 genannt werden.

Eine Vertrag, aus dem man raus fliegt, wenn man einen Monat lang seine Prämie nicht gezahlt hat, genügt also deutschem Recht nicht.
Hab ich oben schon erschöpfen erklärt: § 193 VVG muss in Zusammenhang mit § 12 VAG gelesen werden und dort sind diese Anforderungen (Basis-Tarif) auf Versicherer im Inland beschränkt. Konkludent ergibt sich damit auch, dass das Kündigungsverbot nicht angewandt werden muss bzw kann.
Und noch einmal, weil ich mittlerweile eine ganze Reihe dieser Versicherungen abtelefoniert habe: Alle Unternehmen, die ich gefragt habe, betonen, dass sie entweder ständige Einwohner Deutschlands nicht versichern, oder dass diese Versicherung für Leute gedacht ist, die viel im Ausland unterwegs sind, und dabei nicht allein auf ihre heimische KV vertrauen wollen. ALLE Unternehmen betonen, dass ihre Angebote nicht dazu geeignet sind, eine deutsche Krankenversicherung zu ersetzen, weil sie nicht den deutschen Regelungen entsprechen.
Das ist falsch und wir haben es von allen diesen Unternehmen schriftlich. Keine Ahnung, mit wem Sie da telefoniert haben - nicht jeder weiß dort Bescheid, der normal für Expats ans Telefon im Service geht. Entscheidend sind die Vorstände - lesen Sie doch einfach mal das Interview von Sarah Jewell von alC/AXA PPP im aktuellen FOCUS, die sagt das ganz klar. Man muss halt mit den richtigen Leuten reden - der Pförtner von der BaFin ist auch nicht der richtige Ansprechpartner.
Noch einmal: Auch wenn man eine solche Versicherung abschließt, besteht weiterhin die Pflicht, eine Krankenversicherung, die deutschem Recht entspricht, zu haben, und seine Beiträge zu bezahlen - auch rückwirkend.
Vollkommen falsch - siehe oben. Sie begeben sich mit solchen Aussagen auch hier ganz schön in die Haftung, darüber sind Sie sich hoffentlich im klaren?
Ganz grundsätzlich kann auch ein ausländischer Versicherer einen solchen Vertrag anbieten. Aber das hat noch kein Versicherer getan. Ich fange wieder hinten an: Der Makler wird in zwei Berichten in einem Kontext zitiert, der in eindeutigen Worten den Eindruck entstehen lässt, dass diese Versicherungen die bekannten deutschen Versicherungen ersetzt, und dass es, mit meinen eigenen Worten ausgedrückt, einen dritten Versicherungszweig gibt. Dass das in zwei Berichten passiert, und nur dieser Makler zitiert wird, drängt den Schluss auf, dass diese Aussagen auf ihn zurück zu führen sind.
Wie oben gesagt: von Medien keine Ahnung! Die Journalisten haben zuerst von uns alle Unterlagen eingesehen (BaFin, BMJ und mehr) und dann noch selber recherchiert und erst berichtet, wie sie die Kernausagen bestätigt gefunden haben. So läuft das in deutschen Medien.
Und ja, diese EU-KV hat genau den gleichen rechtlichen Stellenwert wie eine Auslandsreiseversicherung.
Kompletter Blödsinn - das sind international anerkannte Vollversicherungen, die auch von vielen deutschen Unternehmen für das internationale Personal und von EU, UNO und NATO in Deutschland eingesetzt werden.

Alles in allem, lieber VLAC: ich kann viel vertragen und diese Materie ist sehr verzwickt. Daher kann ich einige Ihrer Fehler und Fehlinterpretationen gut verstehen - so hab ich selber vor mehr als zwei Jahren auch die Recherchen dazu angefangen. Aber die rechtliche Lage ist eine andere und das ist zu beweisen.
Wo ich aber echt die Grenze ziehe ist wo Sie ehrabschneidende und rufschädigende Behauptungen aufstellen. Daher erwarte ich von Ihnen - gerne nach einem Gespräch mit mir und Einsicht in die Akten - eine Rücknahme dieser Beschuldigungen und eine Entschuldigung. Da hört die FReiheit auch im Internet sonst auf und dazu gibt es ausreichende Gerichtsurteile.

Lassen Sie uns das Thema wieder sachlich diskutieren - den EWR-Dienstleister sind keine Heilsbringer, nicht DIE tolle Alternative an sich - aber für viele Menschen derzeit die einzige Lösung. Ich gebe Ihnen noch ein Beispiel : Selbstständige, die von außerhalb der EU nach Deutschland kommen, brauchen für ihr Visum eine vollwertige Krankenversicherung. richtig?
Als Selbstständige ohne eine Vorversicherung können sie nicht in eine deutche GKV. Richtig?
Bleibt nur eine private Krankenversicherung. Richtig?
Seit ca. September 2011 gibt es aber KEINE deutsche PKV mehr, die einen Selbstständigen von außerhalb der EU (und teilweise in Verletzung von EU-REcht sogar von innerhalb der EU) noch in einem normalen Tarif aufnimmt. 0 - zero- Keine. Ich weiß das so genau, weil ich Spezialmakler für ausländische Fachkräfte (Expats) bin. In allen Annahmerichtlinien der deutschen PKVs stehen inzwischen Klauseln, dass eine deutsche(!) Vorversicherung von mindestens 2 Jahren erforderlich ist, sonst kann nicht angenommen werden. Damit bleibt ausländischen Selbstständigen - und da gibt es Ingenieure aus Neuseeland oder IT-Fachkräfte aus Indien - nur der BASIS-Tarif. Bei Familien dann auch noch pro Familienmitglied.
Hier haben sich die deutschen PKV schon lange aus ihrer Rolle als substitutive Versicherungen verabschiedet und da ist es gut, dass es die EWR-Dienstleister als legal und sichere Alternative gibt.

Cheerio
[/i]

NEUE KV
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?????

Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 14:55

Poet hat geschrieben:@Juliane & vlac: Nicht streiten. Es lohnt sich nicht.

Der Tarif wäre kurz nach seinem Erscheinen auf dem Markt schon wieder platt. Wenn ihn nicht die unversicherten Nichtzahler wählen, wohl aber die unversicherten Zahlungswilligen, die perspektivisch dringend Leistungen benötigen. Jmd. der bis heute ohne KV trotz Versicherungspflicht ausgekommen ist und kerngesund, der wird auch diesen Tarif nicht abschließen. Von seiner Beitragsschuld wegen Nicht-Existenz einer KV wird er doch damit nicht entledigt.

Den Tarif ereilt dasselbe Schicksal wie die Basistarife Ost, die aufgrund der entwickelten Attraktivität in den falschen Zielgruppen schon ganze KV-Unternehmen in Schwierigkeiten gebracht hat.
Also, es gibt bereits hunderte, die das anders sehen und froh sind, aus dem Albtraum-Status der Nichtversicherung wieder herauszukommen - aber so, dass sie es sich leisten können.
Beispiel (wurde in CAPITAL ausgeführt): ein jetzt 58-jähriger Sanitärinstallateur. Früher Selbstständig, vom Bauträger verarscht und in die Pleite getrieben vor 2009 und damit nach 14 Mitgliedsjahren gekündigt wegen zwei fehlenden Monatsbeiträgen. Von solchen Fällen gibt es Abertausende in DEutschland, leider. 2009 war er noch nicht wieder so weit auf den Füßen finanziell, dass er de Öffnungsphase hätte nutzen können. Seit 2011 geht es ihm finanziell wieder gut und er versucht in eine Krankenversicherung zu kommen. GKV geht auch bei Anstellung nicht mehr wg Überschreitung der Altersgrenze von 55 Jahren inzwischen.
Hat eine Anstellung gefunden, endlich, 5.000 EUR brutto, und der AG will den Nachweis einer Kranken- und Pflegeversicherung haben. Alle PKVs lehnen wegen alter Schufa-Einträge ab für Normaltarife - bleibt nur BASIS-Tarif mit Pauschalbeiträgen zurpck bis Februar 2009 in Höhe von rund 9.000 EUR. Die hat er nicht. Punkt.
Lösung: EWR-Dienstleister im Comfort-Tarif mit 180 EUR SB im Jahr für rund 430 EUR plus deutsche Pflegepflicht plus Krankentagegeld. Und der Arbeitgeber zahlt noch ein bisserl was aufs Brutto drauf, weil AG-Zuschuss nicht geht und alle sind glücklich. Und die deutschte PKV, die die Pflegepflicht macht, hat schon angekündigt, ihm nach drei Jahren nachgewiesener Beitragstreue gerne ein Angebot im deutschen Normaltarif zu machen....wenn er dann noch will.

Und was soll daran jetzt bitte falsch sein oder nicht funktionieren?

Juliane

Re: ?????

Beitrag von Juliane » 10.04.2013, 15:11

Puh, harter Tobak hier. Aber es scheint in Foren mittlerweile die gängige Praxis zu sein, dass Leute wie vlac nichts glauben (wollen) und alles hinterfragen. Hab mich gestern schon genug sinnlos darüber aufgeregt und sag jetzt einfach nichts mehr dazu.

@NEUE KV:

Ich verstehe absolut nicht warum der Sanitärinstallateur wegen der Schufa-Einträge keine normalen PKV-Tarife bekommt.

Wen er doch "klamm" ist (oder war), wieso bürden sie ihm dann auch noch einen teuren Basistarif (vermutlich auch noch mit Höchstsatz) auf?

Welche Nutzen hat die PKV davon?
Und die deutschte PKV, die die Pflegepflicht macht, hat schon angekündigt, ihm nach drei Jahren nachgewiesener Beitragstreue gerne ein Angebot im deutschen Normaltarif zu machen.
Die anderen PKV würden ihn also selbst nach 3 Jahren EU-KV und vermutlich sauberer Schufa nicht (bzw. nur im Basistarif) aufnehmen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 10.04.2013, 15:51

Hallo neue KV - vielen Dank für die ausführliche Schilderung - die persönlichen Angriffe auf den User "Vlac" hättest du dir sparen können.
Dass ich diesen "Werbebeitrag" stehen lasse, liegt einerseits daran, dass es wirklich mal interessant ist für den Leser aber auch für einen Krankenkassenmitarbeiter dieses Thema mal so ausführlich und offensichtlich gut fundiert dargestellt nahebracht zu bekommen, und vor allem, weil du gleich am Anfang daran keinen Zweifel gelassen hast, dass du von der Neuen KV bist, womit dein Pseudonym wieder nachvollziehbar ist.
Ich denke aber, damit sollte das Thema auch so weit abgeschlossen sein, denn wir sind hier im Bereich "Gesetzliche Krankenkassen".
Weitere Beiträge zu dem Thema Neue KV. bitte entsprechend passend im Forum platzieren.
Vielen Dank nochmals.
Gruss
Czauderna

NEUE KV
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Registriert: 10.04.2013, 12:25

Danke, CICERO für sachliche Kommentare!

Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 15:58

CiceroOWL hat geschrieben:http://www.tagesschau.de/inland/gkv-gesetz100.html

also sagen wir mal so ist jemand bereits in dem Prozedere drin ob GKV oder PKV intresseiert die europäische KV niemanden, weil denn es besteht ja denn bereits denn entsprechenden ein Versicherungsverhältnis. Sollte jedoch diese Problematik nicht bestehen und kein Versicherungsverhältnis denn bestehen, denn kann es klappen der Rest bleibt da wo er ist bzw die Beitragschulden bleben denn auch rund 30 Jahre erhalten.
Ja...und nein.
Richtig ist, dass die zur Einführung geplanten "Nottarife" oder "Nichtzahlertarife" denen nicht wirklich helfen, die derzeit ohne Versicherung sind. Denn sie müssten ja zuerst mal wieder aufgenommen werden, was dann automatisch die rückwirkenden Pauschal-/Strafbeiträge bewirkt und damit ein großer Schuldenberg. Dann müsste zumindest in der PKV nach dem Referentenentwurf zum GEsetz (die Kabinettsvorlage habe ich noch nicht gelesen) zwei MOnate der BASIS-Tarif gezahlt werden bzw nicht gezahlt aber geschuldet werden, bevor der Nottarif greift.
Für einen derzeit Nichtversicherten bedeutet das Einstandschulden von rund 10.000 EUR ( ca. 9.000 EUR Pauschlabeiträge rückwirkend bis Februar 2009 und dann noch zwei volle Monatsbeiträge BASIS-Tarif je 700 EUR). Um danach dann nur noch 100 EUR für eine Notversorgung zu zahlen. Jetzt können wir den "break even" ausrechnen, wenn jemand die Krankenversicherung bei einem EWR-Dienstleister für, sagen wir mal 300 EUR p.m abschliesst ohne rückwirkende Beiträge...und dabei noch eine Vollversicherung hat.

Daher gibt es auch genügend Leute, die in für sie zu teuren aktuellen Verträgen festhängen bei deutschen PKV und teilweise auch GKV, die zwar durch einen WEchsel in eine europäische KV nicht ihre bestehenden Schulden, aber können mit wieder bezahlbaren Beiträgen überleben und somit ihr Schulden auch leichter begleichen. Denn der Wahnsinn in der PKV ist ja, dass wer Beitragsschulden bei einer Versicherung hat (zum Beispiel weil der KEH750 sich in wenigen Jahren im Beitrag fast verdoppelt hat) auch bei einer andereren deutschen Versicherung in einem günstigeren Tarif nicht mehr genommen wird. Da bleibt dann nur der Weg in Schulden und BASIS-Tarif. Und das kann es doch nicht sein...

Cheerio

NEUE KV
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Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 16:02

Czauderna hat geschrieben:Hallo neue KV - vielen Dank für die ausführliche Schilderung - die persönlichen Angriffe auf den User "Vlac" hättest du dir sparen können.
Dass ich diesen "Werbebeitrag" stehen lasse, liegt einerseits daran, dass es wirklich mal interessant ist für den Leser aber auch für einen Krankenkassenmitarbeiter dieses Thema mal so ausführlich und offensichtlich gut fundiert dargestellt nahebracht zu bekommen, und vor allem, weil du gleich am Anfang daran keinen Zweifel gelassen hast, dass du von der Neuen KV bist, womit dein Pseudonym wieder nachvollziehbar ist.
Ich denke aber, damit sollte das Thema auch so weit abgeschlossen sein, denn wir sind hier im Bereich "Gesetzliche Krankenkassen".
Weitere Beiträge zu dem Thema Neue KV. bitte entsprechend passend im Forum platzieren.
Vielen Dank nochmals.
Gruss
Czauderna
Lieber Czauderna - erstmal danke für die Antwort und dafür, dass Sie als Mod. das stehen lassen.
Wenn Sie mich aus anderen Foren kennen (entweder auch als NEUE KV, Gettysburg oder Starshollow) dann werden Sie sehen oder wissen, dass ich immer versuche, sachlich und auch höflich zu argumentieren. Man kann hart in der Sache aber sanft im Umgang miteinander sein. Ich ziehe aber da die Grenze und keile zurück, wo mich jemand des Betrugs und der Unlauterkeit bezeichnet. Und da gilt dann: wer so austeilt wie das Forenmitglied Vlac muss auch einstecken können.
Ansonsten gebe ich Ihnen recht, das gehört nicht in das Krankenkassenforum (deswegen habe ich es auch nur durch eine Meldung von Dritten überhaupt gesehen).

Liebe Grüße
P.Ott

NEUE KV
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Re: ?????

Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 16:06

Juliane hat geschrieben:Puh, harter Tobak hier. Aber es scheint in Foren mittlerweile die gängige Praxis zu sein, dass Leute wie vlac nichts glauben (wollen) und alles hinterfragen. Hab mich gestern schon genug sinnlos darüber aufgeregt und sag jetzt einfach nichts mehr dazu.

@NEUE KV:

Ich verstehe absolut nicht warum der Sanitärinstallateur wegen der Schufa-Einträge keine normalen PKV-Tarife bekommt.

Wen er doch "klamm" ist (oder war), wieso bürden sie ihm dann auch noch einen teuren Basistarif (vermutlich auch noch mit Höchstsatz) auf?

Welche Nutzen hat die PKV davon?
Und die deutschte PKV, die die Pflegepflicht macht, hat schon angekündigt, ihm nach drei Jahren nachgewiesener Beitragstreue gerne ein Angebot im deutschen Normaltarif zu machen.
Die anderen PKV würden ihn also selbst nach 3 Jahren EU-KV und vermutlich sauberer Schufa nicht (bzw. nur im Basistarif) aufnehmen?
Julia: da ist der Wahnsinn halt methode geworden. Die Argumentation der PKVs ist da durchaus logisch innerhalb des Systems: da die deutschen PKVs auf 150.000 Nichtzahlern mit mehr als 500 Millionen Beitragschulden festhängen, müssen sie - auch im Interesse der zahlenden Versicherten - versuchen zu verhindern, dass sie sich neue/zusätzliche Nichtzahler einfangen. Daher blicken sie inzwischen auf SCHUFA, machen eigene Credit-Scoring und mehr. Und schließen inzwischen auch ganze Berufsgruppen pauschal als zu großes Risiko aus.

Das sich diejenigen, die sie da ablehnen, den BASIS-Tarif noch weniger leisten können, ist dann der Irrsinn im System und da muss der Gesetzgeber was dran ändern. Aber, auch wenn es irrsinnig ist, ist es erstmal in sich logisch. Leider
Und genau da kommen die EWR-Dienstleister ins Spiel: weil sie noch kündigen dürfen, wenn nicht gezahlt wird, können sie auch jeden nehmen. Da hast Du dann halt auch Sonnenschein und Regen - und nur zusammen gibt es einen Regenbogen :-)

Leuchtet die Erklärung so ein?

Cheerio

Swantje B.
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Frage an NEUE KV - Kündigung bei Nichtzahlung

Beitrag von Swantje B. » 10.04.2013, 19:54

Hallo Neue KV,

Sie geben selbst an, dass die Versicherung über einen EWR-Dienstleiter dem gesetzlichen Zwang zur Versicherung nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG genügt.

Das will ich gar nicht abschließend selbst beurteilen, aber für's erste glaube ich Ihnen mal, dass das BMJ und die anderen zuständigen Stellen das genauso sehen.

Dass diese Anbieter keinen Basistarif anbieten müssen (VAG, nur "Versicherer im Inland", etc.) widerstrebt meinem gesunden Rechtsempfinden, sei aber mal dahin gestellt.

Eine Sache verstehe ich aber dennoch nicht:
NEUE KV hat geschrieben: Und genau da kommen die EWR-Dienstleister ins Spiel: weil sie noch kündigen dürfen, wenn nicht gezahlt wird, können sie auch jeden nehmen.
Wieso können diese EWR-Dienstleister bei Nichtzahlung kündigen?

§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG: Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen.

Dass das VAG nur von Versicherern im Inland spricht - na ja.

Aber was das VVG angeht kann man doch als Versicherer wohl nicht auf der einen Seite sagen § 193 ja bitte, aber § 206 nein danke.

Gruß
Swantje

NEUE KV
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Re: Frage an NEUE KV - Kündigung bei Nichtzahlung

Beitrag von NEUE KV » 10.04.2013, 20:17

Swantje B. hat geschrieben:Hallo Neue KV,

Sie geben selbst an, dass die Versicherung über einen EWR-Dienstleiter dem gesetzlichen Zwang zur Versicherung nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG genügt.

Das will ich gar nicht abschließend selbst beurteilen, aber für's erste glaube ich Ihnen mal, dass das BMJ und die anderen zuständigen Stellen das genauso sehen.

Dass diese Anbieter keinen Basistarif anbieten müssen (VAG, nur "Versicherer im Inland", etc.) widerstrebt meinem gesunden Rechtsempfinden, sei aber mal dahin gestellt.

Eine Sache verstehe ich aber dennoch nicht:
NEUE KV hat geschrieben: Und genau da kommen die EWR-Dienstleister ins Spiel: weil sie noch kündigen dürfen, wenn nicht gezahlt wird, können sie auch jeden nehmen.
Wieso können diese EWR-Dienstleister bei Nichtzahlung kündigen?

§ 206 Abs. 1 Satz 1 VVG: Jede Kündigung einer Krankheitskostenversicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, ist durch den Versicherer ausgeschlossen.

Dass das VAG nur von Versicherern im Inland spricht - na ja.

Aber was das VVG angeht kann man doch als Versicherer wohl nicht auf der einen Seite sagen § 193 ja bitte, aber § 206 nein danke.

Gruß
Swantje
Hallo Swantje,
das ist eine kniffelige rechtliche Sache und ich hab auch lange gebraucht, sie nachzuvollziehen - daher kann ich die Frage sehr gut verstehen.

Vorraussgeschickt noch eines: ich halte es unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten auch für völlig absurd, dass "Versicherer im Inland" mit den ganzen unangenehmen Teilen des § 12 VAG belastet werden und EWR-Dienstleister nicht. Wäre ich im Vorstand einer deutschen PKV dann würde ich abwarten, bis die Verträge mit EWR-Dienstleistern eine gewisse kritische Masse erreicht haben und dann entweder zurück vor das BVerfG oder gleich den EUGH gehen und fordern, dass diese Benachteiligung für deutsche PKV abgeschafft wird...was dann, da es anscheinend anders nicht geht, zu einer Revision des GKV-WSG von 2007 und des GKV-FinG führen dürfte. Aber strategisches Denken ist nach meiner Erfahrung der letzten 2 Jahre bei deutschen PKV leider Mangelware.

Kommen wir zum Thema Kündigung. Das Verbot der Kündigung geht Hand in Hand einher mit der Regelung zum Basis-Tarif. Daraus lässt sich konkludent ableiten, dass das Kündigungsverbot nur auf die Versicherer (im Inland) zutrifft, die auch durch den § 12 VAG gezwungen sind, den BASIS-Tarif zu unterhalten, in den Nichtzahler nach 12 Monaten automatisch umgedeckt werden. So wurde das von Juristen *** und dargestellt und klingt in sich logisch.

Insgesamt ist leider in den "großen Reformen" zwar einiges mit gutem Willen aber dafür mit viel heißer Nadel in den Gesetzen gestrickt worden und daher rühren dann die vielen Problem, Pannen und Löcher mit denen wir seit dem zu tun haben. Hier ist wenigstens mal so ein juristisch logisches Loch, das sich zu Gunsten all derer auswirkt, die von den deutschen PKV inwzischen ausgegrenzt und abgeschoben werden. Wie auch überhaupt die deutschen PKV mit ihrem Fehlverhalten den Anlass für diese Reformen und ihre unschönen Auswüchse überhaupt erst geschaffen haben. Kein Mensch und kein Gesetz hatte vor 2009 die deutschen PKV gezwungen, branchenweit jeden abzulehen, der bei einer (!) der PKV wegen Zahlungsproblemen gekündigt worden war. Hätte es nicht diese "schwarze Liste" gegeben sondern hätte einfach jedes VU jemanden aufgenommen, der mal Zahlungsprobleme hatte (meinetwegen mit der Vorgabe, einen Jahresbeitrag vorab zu zahlen oder nur Tarife mit geringen Leistungen und Kosten für eine "Bewährungszeit") dann hätte es nicht ein paar hunderttausend Nichtversicherte gegeben und die Politik gezwungen, zu handeln. Meine eigene Tante hatte ihre Krankenversicherung so verloren und starb an einem verschleppten Herzinfarkt mit knapp über 60 Jahren, weil sie sich ohne Krankenversicherung nicht ins Krankenhaus traute... und solche Fälle gab es viele.
So haben sich die deutschen PKV ihr eigenes Grab geschaufelt und die europäischen Krankenversicherungen helfen einerseits vielen Betroffenen, werden aber auch langfristig dazu beitragen, dass wir in Deutschland eine staatliche Grundversicherung für alle bekommen wie im Rest der zivilisierten Welt. Und das ist gut so...

Swantje B.
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Re: Frage an NEUE KV - Kündigung bei Nichtzahlung

Beitrag von Swantje B. » 10.04.2013, 21:10

Hallo Neue KV,

danke für die Antwort.
NEUE KV hat geschrieben: Kommen wir zum Thema Kündigung. Das Verbot der Kündigung geht Hand in Hand einher mit der Regelung zum Basis-Tarif. Daraus lässt sich konkludent ableiten, dass das Kündigungsverbot nur auf die Versicherer (im Inland) zutrifft, die auch durch den § 12 VAG gezwungen sind, den BASIS-Tarif zu unterhalten, in den Nichtzahler nach 12 Monaten automatisch umgedeckt werden. So wurde das von Juristen *** und dargestellt und klingt in sich logisch.
Für mich klingt das ganz und gar nicht logisch.

§ 206 VVG sagt klipp und klar, dass eine Versicherung, die eine Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, vom Versicherer nicht gekündigt werden darf.

Und für den Rechtsfrieden kann ich nur hoffen, dass ein Kunde, der von einem EWR-Versicherer wegen Nichtzahlung rausgeworfen wird, dagegen mit Verweis auf § 206 VVG klagt. Und gewinnt. Das BVerfG hat § 206 VVG mit seinem absoluten Kündigungsverbot ja bereits abgesegnet. Und Gerichtsstand ist ja - wie Sie selbst angegeben haben - Deutschland.

Gleiches Recht für alle? Ja, bitte! Aber so, dass auch die EWR-Versicherer die Menschen genausowenig unversichert zurücklassen dürfen wie inländische PKVen.

Sicher würde so eine Sache sich über Jahre hinziehen und in Deutschland mindestens bis zum BGH gehen. Ich möchte nicht der Kunde sein müssen, der das durchzieht. Ich sehe hier aber sehr starke Argumente die dafür sprechen, die EWR-Versicherer hier nicht vom Haken zu lassen, wenn sie denn auf dem deutschen Markt mitspielen wollen. Jedenfalls stärke Argumente als dafür, der deutschen PKV ihre "Benachteiligungen" zu erlassen. In dem Duell vor Gericht hätte ich einen klaren Favoriten der Herzen - den Kunden. Und nicht die deutsche PKV die über Benachteiligung weint oder den EWR-Dienstleister, der meint im deutschen Recht Rosinen picken zu können.

Insgesamt eine interessante Sache - ich bin sehr gespannt, wie sich die rechtliche Bewertung weiterentwickelt. Und wer dann auf die Nase fliegt.

Gruß
Swantje


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