fristlose KÜ, trotz gerichtl. Vergleich, Verweigerung KG
Verfasst: 11.04.2013, 17:40
Hallo Zusammen,
wie aus den vielen Forenbeiträge in den letzten Wochen erlesen, passiert zur Zeit sehr viel Unfug bei den KK. Jetzt hat es auch mich erwischt.
Mir möchte die KK den Anspruch auf KG ablehnen, weil ich fristlos gekündigt wurde. Jetzt nach dem der gerichtliche Vergleich zustandegekommen
ist, möchte die KK den Anspruch ablehnen, weil keine Krankmeldung von mir vorliegt und ich mich nicht direkt bei ihnen krankgemeldet habe.
Da ich bei der AOK bin, hat dies immer mein Hausarzt für mich erledigt, dieser bestätigt auch, dass er mich gemeldet hat. Und zu guter letzt möchte
mir die AOK das KG rückwirkend verweigern, da meine Krankschreibung nicht lückenlos ist.
Heute hatte ich ein anstrengendes Telefonat mit der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin und die hat mich ganz schön in die Ecke getrieben, wieso ich
meinen Pflichten nicht nachgekommen bin, wieso ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe... und mir schonmal in Aussicht gestellt, dass es kein KG
(rückwirkend) von ihr geben wird!
Jetzt bin ich total fertig. Habe in den letzten 4 Monaten vom Ersparten gelebt aber die Reserven sind am Ende,
der AG zahlt nicht und die KK verweigert mir rückwirkend das KG.
Zu allem Übel, weis ich nicht wie ich mich jetzt am besten verhalten soll, da ich mir keiner Pflichtverletzung bewusst bin. Bitte helft mir weiter!
zum chronologischen Ablauf der Ereignisse:
07.01.13 Krankmeldung beim AG für 07. + 08.01.
09.01.13 erster Arbeitstag im neuen Jahr
11.01.13 fristlose KÜ
12/13.01.13 beim Notdienst wegen Panikattacken gewesen
14.01.13 Hausarzt schreibt mich bei der AOK krank.
14.01.13 meine KK bestätigt mir schriftlich eine aktuell bestehende Mitgliedschaft
13.02.13 erster Termin bei der KK (hier wird mir mitgeteilt, dass auf Grund der fristlosen KÜ)
- meine Mitgliedschaft seitens AG gekündigt ist
- kein Anspruch auf KG besteht, da ich am Tag nach der ärztlichen Feststellung (15.01.13) nicht mehr versichert war
- Das Schreiben ist ohne Rechtsmittelhelfsbelehrung
- erst nach nachbohren von mir wird mir eine freiwillige KV ohne Anspruch auf KG angeboten
01.03.13 der Beitragsbescheid zur freiwilligen KV trifft ein, Inhalt:
- Kostenbelehrung
- Informationen zur Mitgliedschaft (enhält keine Informationen zu Krankmeldungen)
- Vorlage des EKSt. Bescheids
- Einwilligung zur Datenerhebung
20.03.13 gerichtlicher Beschluss ergeht, der Vergleich ist rechtswirksam
- ordentliche KÜ zum 30.06.2013
- Verpflichtung zur Gehaltsnachzahlung... usw...
07.04.13 mein AG hat mich immer noch nicht bei der KV angemeldet
08.04.13 ich rufe bei der KV an, zwecks Terminabsprache (Inhalt: Antrag auf KG)
11.04.13 noch kein Rückruf zwecks Termin, ich rufe die Vorgesetzte meiner Sachbearbeiterin an
folgender Inhalt des Gespräches:
- es liegen bisher nur 2 Krankheitstage vom Januar vor
=> mein Hausarzt bestätigt mir nochmals ausdrücklich, dass er mich immer gemeldet hat
- selbst wenn ich wieder vom AG her angemeldet werde, dann steht mir nur KG ab dem Moment
zur Verfügung, ab dem ich mich gemeldet habe.
- da keine durchgehende Krankschreibung vorliegt, gibt es auch kein KG, und wenn dann nicht
mehr Rückwirkend!
- wieso ich mich nicht ALG gemeldet habe
- wieso ich nicht bei der Krankenkasse direkt krankgemeldet habe, es sei meine Pflicht, dass
wenn mein Hausarzt mich nicht meldet, das selbst zu machen!?
folgende AU-Bescheinigungen habe ich (noch nicht dem AG vorgelegt):
14.01. - 27.01. vom 14.01.13
14.01. - 28.02. vom 28.01.13
14.01. - 07.04. vom 28.02.13
14.01. - auf weiteres / vom 30.01.13
14.01. - 30.04. vom 08.04.13
aktueller Sachstand:
- für morgen um 10:00 Uhr habe ich einen Termin vereinbart, ich soll meine gelben durchgehenden AU-Bescheinigungen mitbringen, sowie den Vergleich...
- meine Befürchtung: Mir wird ein Strick gedreht daraus, wieso ich keine durchgehenden AUs habe,
und ich wäre meiner "Sorgfaltspflicht" nicht nachgekommen, dass ich die Hausarztmeldungen direkt
der KK abgegeben habe.
wie aus den vielen Forenbeiträge in den letzten Wochen erlesen, passiert zur Zeit sehr viel Unfug bei den KK. Jetzt hat es auch mich erwischt.
Mir möchte die KK den Anspruch auf KG ablehnen, weil ich fristlos gekündigt wurde. Jetzt nach dem der gerichtliche Vergleich zustandegekommen
ist, möchte die KK den Anspruch ablehnen, weil keine Krankmeldung von mir vorliegt und ich mich nicht direkt bei ihnen krankgemeldet habe.
Da ich bei der AOK bin, hat dies immer mein Hausarzt für mich erledigt, dieser bestätigt auch, dass er mich gemeldet hat. Und zu guter letzt möchte
mir die AOK das KG rückwirkend verweigern, da meine Krankschreibung nicht lückenlos ist.
Heute hatte ich ein anstrengendes Telefonat mit der Vorgesetzten der Sachbearbeiterin und die hat mich ganz schön in die Ecke getrieben, wieso ich
meinen Pflichten nicht nachgekommen bin, wieso ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe... und mir schonmal in Aussicht gestellt, dass es kein KG
(rückwirkend) von ihr geben wird!
Jetzt bin ich total fertig. Habe in den letzten 4 Monaten vom Ersparten gelebt aber die Reserven sind am Ende,
der AG zahlt nicht und die KK verweigert mir rückwirkend das KG.
Zu allem Übel, weis ich nicht wie ich mich jetzt am besten verhalten soll, da ich mir keiner Pflichtverletzung bewusst bin. Bitte helft mir weiter!
zum chronologischen Ablauf der Ereignisse:
07.01.13 Krankmeldung beim AG für 07. + 08.01.
09.01.13 erster Arbeitstag im neuen Jahr
11.01.13 fristlose KÜ
12/13.01.13 beim Notdienst wegen Panikattacken gewesen
14.01.13 Hausarzt schreibt mich bei der AOK krank.
14.01.13 meine KK bestätigt mir schriftlich eine aktuell bestehende Mitgliedschaft
13.02.13 erster Termin bei der KK (hier wird mir mitgeteilt, dass auf Grund der fristlosen KÜ)
- meine Mitgliedschaft seitens AG gekündigt ist
- kein Anspruch auf KG besteht, da ich am Tag nach der ärztlichen Feststellung (15.01.13) nicht mehr versichert war
- Das Schreiben ist ohne Rechtsmittelhelfsbelehrung
- erst nach nachbohren von mir wird mir eine freiwillige KV ohne Anspruch auf KG angeboten
01.03.13 der Beitragsbescheid zur freiwilligen KV trifft ein, Inhalt:
- Kostenbelehrung
- Informationen zur Mitgliedschaft (enhält keine Informationen zu Krankmeldungen)
- Vorlage des EKSt. Bescheids
- Einwilligung zur Datenerhebung
20.03.13 gerichtlicher Beschluss ergeht, der Vergleich ist rechtswirksam
- ordentliche KÜ zum 30.06.2013
- Verpflichtung zur Gehaltsnachzahlung... usw...
07.04.13 mein AG hat mich immer noch nicht bei der KV angemeldet
08.04.13 ich rufe bei der KV an, zwecks Terminabsprache (Inhalt: Antrag auf KG)
11.04.13 noch kein Rückruf zwecks Termin, ich rufe die Vorgesetzte meiner Sachbearbeiterin an
folgender Inhalt des Gespräches:
- es liegen bisher nur 2 Krankheitstage vom Januar vor
=> mein Hausarzt bestätigt mir nochmals ausdrücklich, dass er mich immer gemeldet hat
- selbst wenn ich wieder vom AG her angemeldet werde, dann steht mir nur KG ab dem Moment
zur Verfügung, ab dem ich mich gemeldet habe.
- da keine durchgehende Krankschreibung vorliegt, gibt es auch kein KG, und wenn dann nicht
mehr Rückwirkend!
- wieso ich mich nicht ALG gemeldet habe
- wieso ich nicht bei der Krankenkasse direkt krankgemeldet habe, es sei meine Pflicht, dass
wenn mein Hausarzt mich nicht meldet, das selbst zu machen!?
folgende AU-Bescheinigungen habe ich (noch nicht dem AG vorgelegt):
14.01. - 27.01. vom 14.01.13
14.01. - 28.02. vom 28.01.13
14.01. - 07.04. vom 28.02.13
14.01. - auf weiteres / vom 30.01.13
14.01. - 30.04. vom 08.04.13
aktueller Sachstand:
- für morgen um 10:00 Uhr habe ich einen Termin vereinbart, ich soll meine gelben durchgehenden AU-Bescheinigungen mitbringen, sowie den Vergleich...
- meine Befürchtung: Mir wird ein Strick gedreht daraus, wieso ich keine durchgehenden AUs habe,
und ich wäre meiner "Sorgfaltspflicht" nicht nachgekommen, dass ich die Hausarztmeldungen direkt
der KK abgegeben habe.