Wegen Lücke am Wochenende nach KH keine KV und kein KG mehr
Verfasst: 17.04.2013, 14:32
Ich habe folgendes Problem. Meine Folge AU Bescheinigung durch den Hausarzt endete am 21.3. 2013. Ich war aber vom 18.3. bis 22.3. 2013 im Krankenhaus, wo ich noch am 22.3. einen operativen Eingriff unter Vollnarkose hatte. 18.00 Uhr wurde ich dann zur Weiterbehandlung zu meinem behandelndem Arzt entlassen. Gegen 20.00 Uhr war ich an diesem Tag dann zu Hause. Das Krankenhaus ist nicht an meinem Wohnort, da es eine spezialisierte Klinik, Bauchzentrum, ist. Dahin kam ich im Februar mit dem Rettungswagen zur Not OP. Seitdem werden alle operativen Behandlungen auch dort durch geführt. Demnächst stehen noch 2 OP`s an.
Somit bin am 25.03.2013, an einem Montag bei meinem behandelnden Arzt wieder vorstellig geworden, da er ja Freitagabend keine Sprechstunde mehr hatte.
Nun hat mir die Krankenkasse ab 23.3. 2013 die Mitgliedschaft gekündigt und deshalb erhalte ich auch kein Krankengeld mehr seit dem 23.3. 2013.
Die Begründung lautete, ich hätte mir am 22.3.2013 eine erneute AU Folgebescheinigung ausstellen lassen sollen. Ja aber woher denn, es war mir unmöglich an diesem Tag eine AU zu bekommen, wer stellt denn Freitagabend noch eine AU aus? Bereitschaftsdienst war bei mir im Wohnort das Krankenhaus für Notfälle. Doch diese attestieren nur bei einem Notfall die Vorstellung oder behalten einem gleich da. Ich hatte aber keine akuten Beschwerden und eine AU stellt die Notaufnahme im KH nicht aus.
Den Notdienst anrufen, da wäre keiner gekommen wegen einer AU Folgebescheinigung. Da ich keine akuten Schmerzen hatte, ist somit auch kein Notfall gegeben.
Bei Nachfrage wurde mir dies bei beiden Stellen auch so bestätigt.
Da es mir also an diesem Wochenende unmöglich war eine Folgebescheinigung meiner AU zu bekommen ging ich in Widerspruch gegen den Bescheid.
Mir wurden am Mittwoch die Gallensteine und der Stent rausgenommen und Freitagnachmittag hatte ich noch einmal einen Eingriff. Da will man sich doch nur zu Hause ausruhen und liegen können und sich doch nicht mit Unmöglichem beschäftigen. Ich muss mich doch von diesen Eingriffen erholen können und es muss ja noch heilen.
Bis 15.3.2013 bezog ich Arbeitslosengeld I und ab 16.3. dann Krankengeld. Dieses bekam ich dann auch nur noch für eine Woche.
Meine größte Sorge ist nun, das Arbeitsamt ist nicht zuständig für mich, da ich noch arbeitsunfähig bin. Am 25.03. muss ich wieder zur meiner Hausärztin wegen erneuter AU Folgebescheinigung und für den 29.03. habe ich schon wieder eine Einweisung ins Krankhaus zur erneuten OP, aber ohne Krankenversicherung geht das wohl schlecht.
Was kann ich denn jetzt nur tun, um wieder weiter versichert zu werden, Familienkrankenversicherung kommt für mich nicht in Frage, da alleinstehend. Krankengeld war im Moment die einzigste Lebensgrundlage und die Kosten und Ausgaben laufen ja weiter.
Meine behandelnde Hausärztin sagte, auch wenn ich Freitag früh zur Sprechstunde hätte kommen können, hätte sie mich wieder unbehandelt weg schicken müssen, da an diesem Tag bis 24.00 Uhr das Krankenhaus für mich zuständig gewesen wäre, egal um welche Uhrzeit man da entlassen wird.
Und rückwirkend krankschreiben ging auch nicht, da sie mich nach einem Krankenhausaufenthalt ja erst sehen müsse. Ja, was denn nun?
Wie kann man etwas beibringen, was man nicht bekommen kann?
Meine behandelnde Hausärztin bestätigte mir noch einmal die durchgehende und fortwährende AU gegenüber der Krankenkasse.
Gesundschreiben lassen geht nicht, da ich arbeitsunfähig und in ständiger Behandlung jetzt bin. Ich will doch nur schnellst möglichst gesund werden können, um dann wieder arbeiten gehen zu können. Aber dazu muss die Gallenblase und das Wasser aus dem Bauch noch raus, nachdem die Entzündung ausgeheilt ist.
Wie gehe ich nun vor, um wieder krankenversichert zu werden, da ja ein Widerspruch aufschiebende Wirkung haben soll.
Wenn ich mich nun zur Not freiwillig weiter versichern müsste, was ja nicht vorhandenes Geld kostet.
Bekomme ich da im Fall meinem Widerspruch wird statt gegeben das Geld dafür zurück?
Wie verhalte ich mich nun, wenn die Entscheidung über den Widerspruch länger dauern sollte.
Im Moment sieht es so aus, das ich ab 23.4. 2013 ohne Krankenversicherung da stehe.
Somit bin am 25.03.2013, an einem Montag bei meinem behandelnden Arzt wieder vorstellig geworden, da er ja Freitagabend keine Sprechstunde mehr hatte.
Nun hat mir die Krankenkasse ab 23.3. 2013 die Mitgliedschaft gekündigt und deshalb erhalte ich auch kein Krankengeld mehr seit dem 23.3. 2013.
Die Begründung lautete, ich hätte mir am 22.3.2013 eine erneute AU Folgebescheinigung ausstellen lassen sollen. Ja aber woher denn, es war mir unmöglich an diesem Tag eine AU zu bekommen, wer stellt denn Freitagabend noch eine AU aus? Bereitschaftsdienst war bei mir im Wohnort das Krankenhaus für Notfälle. Doch diese attestieren nur bei einem Notfall die Vorstellung oder behalten einem gleich da. Ich hatte aber keine akuten Beschwerden und eine AU stellt die Notaufnahme im KH nicht aus.
Den Notdienst anrufen, da wäre keiner gekommen wegen einer AU Folgebescheinigung. Da ich keine akuten Schmerzen hatte, ist somit auch kein Notfall gegeben.
Bei Nachfrage wurde mir dies bei beiden Stellen auch so bestätigt.
Da es mir also an diesem Wochenende unmöglich war eine Folgebescheinigung meiner AU zu bekommen ging ich in Widerspruch gegen den Bescheid.
Mir wurden am Mittwoch die Gallensteine und der Stent rausgenommen und Freitagnachmittag hatte ich noch einmal einen Eingriff. Da will man sich doch nur zu Hause ausruhen und liegen können und sich doch nicht mit Unmöglichem beschäftigen. Ich muss mich doch von diesen Eingriffen erholen können und es muss ja noch heilen.
Bis 15.3.2013 bezog ich Arbeitslosengeld I und ab 16.3. dann Krankengeld. Dieses bekam ich dann auch nur noch für eine Woche.
Meine größte Sorge ist nun, das Arbeitsamt ist nicht zuständig für mich, da ich noch arbeitsunfähig bin. Am 25.03. muss ich wieder zur meiner Hausärztin wegen erneuter AU Folgebescheinigung und für den 29.03. habe ich schon wieder eine Einweisung ins Krankhaus zur erneuten OP, aber ohne Krankenversicherung geht das wohl schlecht.
Was kann ich denn jetzt nur tun, um wieder weiter versichert zu werden, Familienkrankenversicherung kommt für mich nicht in Frage, da alleinstehend. Krankengeld war im Moment die einzigste Lebensgrundlage und die Kosten und Ausgaben laufen ja weiter.
Meine behandelnde Hausärztin sagte, auch wenn ich Freitag früh zur Sprechstunde hätte kommen können, hätte sie mich wieder unbehandelt weg schicken müssen, da an diesem Tag bis 24.00 Uhr das Krankenhaus für mich zuständig gewesen wäre, egal um welche Uhrzeit man da entlassen wird.
Und rückwirkend krankschreiben ging auch nicht, da sie mich nach einem Krankenhausaufenthalt ja erst sehen müsse. Ja, was denn nun?
Wie kann man etwas beibringen, was man nicht bekommen kann?
Meine behandelnde Hausärztin bestätigte mir noch einmal die durchgehende und fortwährende AU gegenüber der Krankenkasse.
Gesundschreiben lassen geht nicht, da ich arbeitsunfähig und in ständiger Behandlung jetzt bin. Ich will doch nur schnellst möglichst gesund werden können, um dann wieder arbeiten gehen zu können. Aber dazu muss die Gallenblase und das Wasser aus dem Bauch noch raus, nachdem die Entzündung ausgeheilt ist.
Wie gehe ich nun vor, um wieder krankenversichert zu werden, da ja ein Widerspruch aufschiebende Wirkung haben soll.
Wenn ich mich nun zur Not freiwillig weiter versichern müsste, was ja nicht vorhandenes Geld kostet.
Bekomme ich da im Fall meinem Widerspruch wird statt gegeben das Geld dafür zurück?
Wie verhalte ich mich nun, wenn die Entscheidung über den Widerspruch länger dauern sollte.
Im Moment sieht es so aus, das ich ab 23.4. 2013 ohne Krankenversicherung da stehe.