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Nachforderung von Beiträgen durch PKV

Verfasst: 07.05.2013, 08:01
von Herr der Ringe
Hallo,

vielleicht kann mir jemand bei meinem Fall helfen.

Folgendes Szenario:

01.01.2012 Eintritt PKV mit Versicherungsschein Beitragssumme 500 €
Abbuchungen per Lastschrift ab 01.01.2012 Beitrag: 500 € durch die PKV.

01.04.2012 Zusendung neuer Versicherungsschein mit Beitragssumme 450 €
Abbuchungen per Lastschrift ab 01.05.2012 Beitrag: 450 € durch die PKV.

Austritt PKV zum 31.12.2012

Nun habe ich eine Beitragsnachforderung von 400 € erhalten. (8 Monate x 50 €)

Was habe ich getan ?
Telefonische Kontaktaufnahme mit der Bitte um Klärung.
PKV sendet mir Kontoauszug zu, indem die Beitragsforderung von 500 € mtl. konstant über das Jahr besteht.

Was habe ich getan ?
Versicherungsvertreter der PKV meinen Versicherungsschein + Kontoauszug zugesendet mit der Bitte um Klärung. Keine Antwort.
Stattdessen bekomme ich nach exakt 30 Tagen ein Anwaltsschreiben (Auftraggeber PKV) zur Eintreibung austehender Beiträge !

Was habe ich getan ?
Versicherungsvertreter angerufen, mit der Bitte um Klärung und einer nachvollziehbaren Argumentation zur Beitragnachforderug mit der Bitte um Rückziehung der Anwaltskanzlei.
Folge: Versicherungsvertreter erhält Rückmeldung der PKV, dass ich Beiträge nachzahlen soll, da diese für den Zeitraum X Betragsanteil seien. (hä??)
Kein Kommentar zum Versicherungsschein !!

Im Monat 11.2012 habe ich einen Versicherungsschein erhalten, dass die Beiträge ab 01.2013 ___450 € betragen. Will die PKV UNBERECHTIGT MEHR GELD EINTREIBEN ??

Was kann ich nun tun, ohne vom Anwalt der PKV Post zu bekommen und den Sachverhalt aufzuklären ?
Wie sollte ich mich Verhalten ?
Wer kann die PKV prüfen, ob Ansprüche gerechtfertigt sind oder nicht ?
Ist der Versicherungsschein für beide Seiten bindend ?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Verfasst: 07.05.2013, 08:48
von broemmel
Moin,

als erstes würde ich schriftlich gegen den Bescheid unter Vorlage des aktuellen Versicherungsscheins Beschwerde einlegen und zwar ohne einschaltung des Versicherungsvertreters.

Wenn daraufhin keine Klärung erreicht wird würde ich den Ombudsmann einschalten.

pkv-ombudsmann.de

Verfasst: 07.05.2013, 09:55
von Herr der Ringe
Danke broemmel, für die zügige Antwort.

Leider ist das Schreiben zur Beitragsaufforderung vom 02.04.13.
Den Kontoauszug habe ich allerdings erst am 16.04.13 zugesendet bekommen, nachdem ich eine Aufklärung gewünscht habe.

Da ich nur eine 4 wöchige Einspruchsfrist habe, kann ich dann noch Einspruch gegen den Kontoauszug einlegen ?

Oder ist damit die Sache gegen mich entschieden ?
Emailverkehr wird als Einspruch anscheinend nicht annerkannt.... :?

Verfasst: 07.05.2013, 10:35
von broemmel
Moin,

Wenn der Versicherungsschein ab 01.04. auf mtl. 450 € geändert wurde und nicht an Bedingungen geknüpft ist, dann ist die Beitragsforderung ja offensichtlich unrichtig.

Du legst ja auch nicht Einspruch gegen den Kontoauszug ein sondern gegen die unberechtigte Nachforderung von Beiträgen.

Das muss unabhängig von einer angegebenen Einspruchsfrist berichtigt werden. Also schnell hinschreiben und bei Ablehnung den Ombudsmann einschalten. Sowas sollte dann leicht geklärt werden.

Verfasst: 07.05.2013, 18:14
von derKVProfi
Einspruch - hallo, das ist hier privates Vertragsrecht!

Mal abgesehen davon, dass sich mir der Fall völlig verschließt, musst Du schon einmal gar nichts tun!

Anwaltsschreiben - Papier ist geduldig!

Abwarten!

Irgendwann kommt ein Mahnbescheid gegen den man Widerspruch innerhalb von 14 Tagen einlegt!

Dann sendet man dem Gericht die Kopien des Versicherungsscheins und des Nachtrags zum Versicherungsschein.

Schlimmstenfalls kommt es zu einer Gerichtsverhandlung und dann ist der Drops auch gelutscht!

Man kann sehr freundlich dem Anwalt auch bereits heute eine Kopie des Versicherungsscheins und des Nachtrags zum Versicherungsschein zusenden und ihn über die Irritation in Kenntnis setzen!!

Handeln muss man auf jeden Fall, wenn die ein Inkassobüro einschalten, weil die dazu gar nicht berechtigt sind und die Forderung ja auch unberechtigt ist - dann nimmt man sich einen Anwalt oder einen Versicherungsberater!

P.S.: Vor allem, weil die ja den Anwalt, den man sich nimmt, bezahlen müssen!

Verfasst: 07.05.2013, 18:19
von derKVProfi
Mir kommt allerdings eine Idee, was den Sachverhalt erklären könnte! Dann haben Sie aber fehlerhaft dargestellt.

Welche Gesellschaft und welcher Tarif?

Gab es einen Bonus im Vertrag - pauschalierte Leistungen?