Frage zur Ermittlung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen
Verfasst: 21.05.2013, 17:53
Hallo zusammen,
ich hoffe, dass ich meinen Thread im richtigen Bereich eröffnet habe. Wenn nicht, dann bitte ich einen Mod., ihn zu verschieben.
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe im Oktober 2011 erfahren, dass ich Gebärmutterkrebs habe und sollte mich schnellstmöglich einer Operation unterziehen. Anfang November 2011 ging ich dann auch ins Krankenhaus. Dort blieb ich bis Februar 2012.
Wenige Tage nach meiner Entlassung erhielt ich die Rechnung über den Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt. Nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde, war ich über 1 Jahr an meine Wohnung gefesselt. Ein Pflegedienst kam regelmäßig zu mir, um meine Bauchwunde zu versorgen. Ständig mussten neue Medikamente und Unmengen an Verbandsmaterial beschafft werden. Die Zuzahlungen waren enorm und so sagte man mir, dass ich mich befreien lassen kann, wenn ich 1 % meines Bruttojahreseinkommens schon an Zuzahlungen geleistet hätte.
Ich ließ mich dann für den Rest von 2012 befreien und hatte dann vor einigen Tagen sämtliche Rechnungen für Zuzahlungen eingereicht, die ich in 2012 geleistet hatte. In der Addition hätte mir die Krankenkasse ca. 200,- Euro erstatten müssen. Ich erhielt aber einen Bescheid, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Rechnung über den Eigenanteil des Krankenhausaufenthaltes nicht zu 2012 gerechnet wird, sondern zu 2011, weil der Krankenhausaufenthalt in 2011 begonnen hätte. Würde das so stimmen, bräuchte die Krankenkasse keine Rückerstattung leisten.
Ich hatte Widerspruch eingelegt und es damit begründet, dass die tatsächliche finanzielle Belastung erst in 2012 stattgefunden hat, als ich die Rechnung zur Zahlung erhielt. Da ich meinen Widerspruch per E-Mail eingereicht hatte und um Bestätigung des Erhaltes bat, rief mich die Sachbearbeiterin an, um mir mitzuteilen, dass ich nur auf postalischem Weg Widerspruch einlegen könne, sie mir aber jetzt schon sagen könne, dass sie dem Widerspruch nicht stattgeben könne, ihn aber an die Widerspruchsstelle weiterleiten würde.
Kann mir von euch jemand sagen, ob es rechtens ist, dass die Rechnung über den Krankenhausaufenthalt, die ich erst im Februar 2012 erhielt und auch dann erst bezahlen konnte, für 2011 angerechnet wird?
Lieben Gruß
Nicki
ich hoffe, dass ich meinen Thread im richtigen Bereich eröffnet habe. Wenn nicht, dann bitte ich einen Mod., ihn zu verschieben.
Nun zu meinem Anliegen. Ich habe im Oktober 2011 erfahren, dass ich Gebärmutterkrebs habe und sollte mich schnellstmöglich einer Operation unterziehen. Anfang November 2011 ging ich dann auch ins Krankenhaus. Dort blieb ich bis Februar 2012.
Wenige Tage nach meiner Entlassung erhielt ich die Rechnung über den Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt. Nachdem ich aus dem Krankenhaus entlassen wurde, war ich über 1 Jahr an meine Wohnung gefesselt. Ein Pflegedienst kam regelmäßig zu mir, um meine Bauchwunde zu versorgen. Ständig mussten neue Medikamente und Unmengen an Verbandsmaterial beschafft werden. Die Zuzahlungen waren enorm und so sagte man mir, dass ich mich befreien lassen kann, wenn ich 1 % meines Bruttojahreseinkommens schon an Zuzahlungen geleistet hätte.
Ich ließ mich dann für den Rest von 2012 befreien und hatte dann vor einigen Tagen sämtliche Rechnungen für Zuzahlungen eingereicht, die ich in 2012 geleistet hatte. In der Addition hätte mir die Krankenkasse ca. 200,- Euro erstatten müssen. Ich erhielt aber einen Bescheid, in dem mir mitgeteilt wurde, dass die Rechnung über den Eigenanteil des Krankenhausaufenthaltes nicht zu 2012 gerechnet wird, sondern zu 2011, weil der Krankenhausaufenthalt in 2011 begonnen hätte. Würde das so stimmen, bräuchte die Krankenkasse keine Rückerstattung leisten.
Ich hatte Widerspruch eingelegt und es damit begründet, dass die tatsächliche finanzielle Belastung erst in 2012 stattgefunden hat, als ich die Rechnung zur Zahlung erhielt. Da ich meinen Widerspruch per E-Mail eingereicht hatte und um Bestätigung des Erhaltes bat, rief mich die Sachbearbeiterin an, um mir mitzuteilen, dass ich nur auf postalischem Weg Widerspruch einlegen könne, sie mir aber jetzt schon sagen könne, dass sie dem Widerspruch nicht stattgeben könne, ihn aber an die Widerspruchsstelle weiterleiten würde.
Kann mir von euch jemand sagen, ob es rechtens ist, dass die Rechnung über den Krankenhausaufenthalt, die ich erst im Februar 2012 erhielt und auch dann erst bezahlen konnte, für 2011 angerechnet wird?
Lieben Gruß
Nicki