Juliane hat geschrieben:amerin hat geschrieben:Bei einem Wechsel aus oder in die GKV wird dagegen kein Übertragungswert mitgegeben.
Der Wert ist dann also wieder NULL???
Also, bei einer GKV gibt es keinen Übertragunsgwert, weil auch keine Rückstellungen gebildet werden! Das ist Unfug!
Der Übertragungswert ist die Mitgabe der Alterungsrückstellungen aus PKV Krankheitskosten-Vollversicherung (KKV) und PKV Private-Pflegepflichtversicherung (PPV)!
Bei KKV gilt es nur für die ab dem 01.01.2009 neu abgeschlossenen Verträge und ggf. für die, die in den ersten 6 Monaten des jahres 2009 ihren Risikoträger gewechselt haben.
In der PPV wurden bereits vor dem 01.01.2009 Alterungsrückstellungen übertragen! Das wurde nur zum 01.01.2009 gesetzlich festgeschrieben und viele Vermittler/Kunden haben die Übertragung beim Wechsel nie beantragt!!
in der PPV wird immer alles übertragen, während bei der KKV nur der Betrag übertragen wird, der im basistarif entstanden wäre!
Wie wirkt sich das aus? Im Beitrag bei Abschluss / Wechsel! das dann dauerhaft! es gibt also keine zukünfdtige Wirkung der Alterungsrückstellung, außer, dass der Beitrag nicht "wegen dem älter werden" steigt (Kalklulation nach Art der Lebensversicherung versus nach Art der Schadenversicherung!
Undf diese beiden Fragen verstehe ich nicht:
Landet das für die PV bezahlte Geld in einem privaten PV-Topf?
Außerdem bieten ja die Unternehmen auch unterschiedliche PV-Leistungen, welche aber stehen einem dann in der Rente auch tatsächlich zu?
1. Das Geld aus der pflegepflichtversicherung ist vorhanden und führt zu gleich bleibenden Beiträgen, wenn sich nicht die Kalkulationsfaktoren (Vererbung, Schadendauer, -häufigkeit, etc.) ändern! Verlässt man das Kollektiv, wird das gekld vererbt, es sei man überträgt es an eine andere PKV!
2. Die Leistungen der PPV (Pflegepflichtversicherung) sind immer identisch und nie unterschiedlich!