Anwartschaft nicht möglich?
Verfasst: 30.05.2013, 23:42
Hallo.
Hier nun mein zweites Problem: Ich plane nach dem Studium einen längeren Auslandsaufenthalt (außereuropäisch, min. 1 Jahr). Im Netz bekommt man zum Teil zu lesen, dass die KVs einem eine Anwartschaft beinahe aufdrängen wollen, obwohl dies nicht zwingend ist und es hierfür auch keine gesetzesmäßige Grundlage gibt. Bei mir ist es seltsamer Weise andersherum. Neben einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung will ich eine Anwartschaft, bekomme aber keine, da der Aufenthalt weder beruflicher, noch sozialer Natur (Entwicklungshelfer o.Ä.) ist.
Die Vorteile einer Anwartschaft sollen neben der Pflegeversicherung sein, dass man zu den selben Konditionen nach der Rückkehr aufgenommen wird.
Ohne hat man keine Garantie, u.U. kann die Versicherung trotz Gesetztesvorschrift auch einen ablehnen (bin z.Z. freiwillig versichert, Student, als hauptberuflich selbständig eingestuft – bei Rückkehr alles offen, ggf. ohne Job, arbeitssuchend, wer weiß)
Folglich kann ich mich entweder komplett beim Einwohnermeldeamt abmelden, wodurch ich nicht mehr versicherungspflichtig wäre oder aber einen Mindestbeitag von ca. 170 €/monatlich zahlen (dann muss mein Wohnsitz hier angemeldet bleiben).
170 € sind mir zuviel, zumal ich aller Wahrscheinlichkeit nach während der Reise kein Einkommen habe. Zudem wären damit vielleicht 50 € Pflegeversicherung abgedeckt, der Rest verpufft, da keine Leistung der Versicherug im außereuropäischen Ausland.
Kennt sich damit jemand aus? Erzählt mir die Krankenkasse Mist?-Wäre ja nicht das erste Mal, dass man auf sein Recht beharren oder notfalls erstreiten muss.
Vielen Dank.
Hier nun mein zweites Problem: Ich plane nach dem Studium einen längeren Auslandsaufenthalt (außereuropäisch, min. 1 Jahr). Im Netz bekommt man zum Teil zu lesen, dass die KVs einem eine Anwartschaft beinahe aufdrängen wollen, obwohl dies nicht zwingend ist und es hierfür auch keine gesetzesmäßige Grundlage gibt. Bei mir ist es seltsamer Weise andersherum. Neben einer Langzeit-Auslandskrankenversicherung will ich eine Anwartschaft, bekomme aber keine, da der Aufenthalt weder beruflicher, noch sozialer Natur (Entwicklungshelfer o.Ä.) ist.
Die Vorteile einer Anwartschaft sollen neben der Pflegeversicherung sein, dass man zu den selben Konditionen nach der Rückkehr aufgenommen wird.
Ohne hat man keine Garantie, u.U. kann die Versicherung trotz Gesetztesvorschrift auch einen ablehnen (bin z.Z. freiwillig versichert, Student, als hauptberuflich selbständig eingestuft – bei Rückkehr alles offen, ggf. ohne Job, arbeitssuchend, wer weiß)
Folglich kann ich mich entweder komplett beim Einwohnermeldeamt abmelden, wodurch ich nicht mehr versicherungspflichtig wäre oder aber einen Mindestbeitag von ca. 170 €/monatlich zahlen (dann muss mein Wohnsitz hier angemeldet bleiben).
170 € sind mir zuviel, zumal ich aller Wahrscheinlichkeit nach während der Reise kein Einkommen habe. Zudem wären damit vielleicht 50 € Pflegeversicherung abgedeckt, der Rest verpufft, da keine Leistung der Versicherug im außereuropäischen Ausland.
Kennt sich damit jemand aus? Erzählt mir die Krankenkasse Mist?-Wäre ja nicht das erste Mal, dass man auf sein Recht beharren oder notfalls erstreiten muss.
Vielen Dank.