Versicherungsbescheid verweigert - darf die Kasse das?
Verfasst: 14.06.2013, 17:41
Guten Tag liebe Comunity,
ich habe folendes Problem. Ich bin gesetzlich Krankenversichert und nun möchte ich mit dem Studium anfangen und brauche dafür eine Krankenversicherungsbescheinigung für Studenten.
Nun ist es bei mir so, dass ich vorbelastet bin und bei der Krankenkasse Schulden habe, die Abwicklung derer sie die an den Zollamt abgegeben hat. Diese sind noch offen und gehen aus einer Zeit, in der ich als Fachschüler angemeldet war und die Beiträge selbst einzahlen musste (da über 25 Jahre alt).
Jetzt habe ich bei der Kasse angerufen und eine Verweigerung der Ausstellung dieser Bescheinigung bekommen habe. Es hieße, die offenen Posten müssen erst beglichen werden, erst dann kriege ich diese Bescheinigung. Als Begründung wurde gesagt, die Hochschule erfährt mit dieser Bescheinigung, dass es zwischen mir und der Krankenkasse alles in Ordnung ist und ich bei denen "problemlos" versichert bin und da es momentan nicht der Fall ist, können sie nichts ausstellen.
Nun kommen bei mir die Fragen auf. Erstens, ob die die Kasse solche Vorgehensweise, rechtlich gesehen, sich erlauben darf und zweitens, ob diese Aussage, der Hochschule steht in Zusammenhang mit dieser, in meinen Augen, einfachen Bescheinigung die Information zur Verfügung, man hat keine Probleme mit der Kasse. Ich halte das nämlich für erfunfden und diese Bescheinigung ist im Prinzip für eine bürokratische Formalie, speziel auf Hoschulen zugeschnitene Mitgliedsbescheinigung.
Ich hoffe hier findet sich jemand, der in der Sache sich auskennt und die Antworten geben kann. Es wäre auch gut, wenn sie mit Bezügen auf Gesetze, AGBs, Verordnungen oder sonstige normativen Dokumente gegeben werden. Ich danke im Voraus für die nützlichen Kommentare!
TechDK
ich habe folendes Problem. Ich bin gesetzlich Krankenversichert und nun möchte ich mit dem Studium anfangen und brauche dafür eine Krankenversicherungsbescheinigung für Studenten.
Nun ist es bei mir so, dass ich vorbelastet bin und bei der Krankenkasse Schulden habe, die Abwicklung derer sie die an den Zollamt abgegeben hat. Diese sind noch offen und gehen aus einer Zeit, in der ich als Fachschüler angemeldet war und die Beiträge selbst einzahlen musste (da über 25 Jahre alt).
Jetzt habe ich bei der Kasse angerufen und eine Verweigerung der Ausstellung dieser Bescheinigung bekommen habe. Es hieße, die offenen Posten müssen erst beglichen werden, erst dann kriege ich diese Bescheinigung. Als Begründung wurde gesagt, die Hochschule erfährt mit dieser Bescheinigung, dass es zwischen mir und der Krankenkasse alles in Ordnung ist und ich bei denen "problemlos" versichert bin und da es momentan nicht der Fall ist, können sie nichts ausstellen.
Nun kommen bei mir die Fragen auf. Erstens, ob die die Kasse solche Vorgehensweise, rechtlich gesehen, sich erlauben darf und zweitens, ob diese Aussage, der Hochschule steht in Zusammenhang mit dieser, in meinen Augen, einfachen Bescheinigung die Information zur Verfügung, man hat keine Probleme mit der Kasse. Ich halte das nämlich für erfunfden und diese Bescheinigung ist im Prinzip für eine bürokratische Formalie, speziel auf Hoschulen zugeschnitene Mitgliedsbescheinigung.
Ich hoffe hier findet sich jemand, der in der Sache sich auskennt und die Antworten geben kann. Es wäre auch gut, wenn sie mit Bezügen auf Gesetze, AGBs, Verordnungen oder sonstige normativen Dokumente gegeben werden. Ich danke im Voraus für die nützlichen Kommentare!
TechDK