Seite 1 von 1
Zustimmung zur Herausgabe ärztl. Unterlagen
Verfasst: 15.06.2013, 15:36
von ballycoola
Hallo,
ich bin jetzt seit dem 30.04. krankgeschrieben und bekomme jetzt krankengeld. nun möchte meine kk die zustimmung zur herausgabe von ärztl. unterlagen von mir haben. muss ich die geben und wenn nicht, können die mir das kg deshalb verweigern? bin psychisch erkrankt und habe natürlich angst, dass die das nicht ernst nehmen.
schon mal danke für antworten
ballycoola
Re: Zustimmung zur Herausgabe ärztl. Unterlagen
Verfasst: 15.06.2013, 18:11
von Czauderna
ballycoola hat geschrieben:Hallo,
ich bin jetzt seit dem 30.04. krankgeschrieben und bekomme jetzt krankengeld. nun möchte meine kk die zustimmung zur herausgabe von ärztl. unterlagen von mir haben. muss ich die geben und wenn nicht, können die mir das kg deshalb verweigern? bin psychisch erkrankt und habe natürlich angst, dass die das nicht ernst nehmen.
schon mal danke für antworten
ballycoola
Hallo,
Nein, musst du nicht, denn die Kasse selbst benötigt für ihre Aufgaben keine Arztberichte, allenfalls der MDK. Was die Kasse vom Arzt wissen muss, das kann sie mit einer standartisierten Arztanfrage erfragen. Das muss reichen.
Ein Nachteil, gar Sperrung des Krankengeldes, darf dir durch die Verweigerung der Unterschrift nicht entstehen. Du kannst die Einwilligung für den MDK abgeben, dazu Rate ich dir allerdings.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.06.2013, 18:57
von ballycoola
Vielen dank erst mal für die antwort.
in der zustimmungserklärung steht folgendes:
ich erkläre mich bereit, dass meine behandelnden ärzte, krankenhäuser,reha-einrichtungen sowie anderer sozialleistungsträger
-befundberichte
-kranknhausberichte
-kurberichte
-sonst. med. gutachten
die im zusammenhang mit meiner erkrankung ab 30.05.2013 (datum ist falsch, richtig wäre 30.04.2013) stehen, an den medizinischen dienst der krankenkasse und an die bkk ... weitergeleitet werden dürfen.
das ist doch dann der mdk, oder?
Verfasst: 15.06.2013, 19:12
von Czauderna
hallo,
ja, so ist es
Gruss
Czauderna
Verfasst: 16.06.2013, 09:21
von JanneXX
ballycoola hat geschrieben: ... an den medizinischen dienst der krankenkasse und an die bkk ... weitergeleitet werden dürfen.
das ist doch dann der mdk, oder?
Hallo,
ich würde "und an die bkk ..." explizit durchstreichen, weil sonst die Zustimmung zur Weiterleitung der Unterlagen an die bkk gegeben wird und ballycoola das ja, so wie ich das verstanden habe,
nicht möchte!
LG
Janne