TKK = Abbruch der Therapie und dafür eine Reha warum ???
Verfasst: 04.07.2013, 22:26
Hallo,
ein sehr langer Beitrag, aber auch mit Antwort der TKK. Ich hoffe auf Antworten von Euch.
Bin seit Oktober 2012 wegen akuten psychosomatischen Störungen arbeitsunfähig.
Geboren am 30.12.1953
Nach langer Suche nach Psychotherapeuten im Umkreis von ca. 70 Kilometern und Wartezeiten von
ca. 6 Monaten, bin ich jetzt ab Januar 2013 in psychologischer Behandlung.
Bei der Suche ist keiner weder Arzt noch TKK behilflich gewesen.
Die Therapie ist auf 25 - Gesprächen von der Therapeutin ausgelegt worden und von der TKK akzeptiert
und bewilligt worden. Jetzt 10-mal bei der Therapeutin und es ist insgesamt ein positiver Trend bei mir zu bemerken. Das beurteilen ich und meine Familie als sehr positiv, gegenüber dem Zustand vor der Therapie.
etzt schreibt die TKK folgendes:
Der MDK hat festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit zurzeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Eine Leistung
zur medizinischen Rehabilitation könnte Ihre Situation verbessern. Wie angekündigt, erhalten Sie heute den Antrag
auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bitte senden Sie mir diesen möglichst bald ausgefüllt und
unterschrieben zurück, damit ich Ihre Unterlagen direkt an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterleiten
kann.
Da für Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besondere Bedingungen gelten, beachten Sie
bitte unbedingt die folgenden Hinweise. So können Sie finanzielle Nachteile vermeiden.
Es ist wichtig, dass Ihre Antwort spätestens zehn Wochen, nachdem Sie dieses Schreiben erhalten haben, bei uns
eingegangen ist. Liegt uns Ihr Antrag dann nicht vor, müssen wir die Krankengeldzahlung einstellen. Gleichzeitig
endet dann Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Frist zurücksenden dürfen wir das
Krankengeld für den zurückliegenden Zeitraum nicht nachzahlen. Auch Ihre derzeit beitragsfreie Versicherung
kommt rückwirkend nicht wieder zustande.
Besonders wichtig ist, dass Änderungen zu Ihrem Antrag nur in wenigen besonderen Ausnahmesituationen und nur
mit unserer Zustimmung möglich sind. Falls Sie Ihren Antrag zum Beispiel zurückziehen, den Beginn der
Maßnahme verschieben oder eine andere Klinik wählen möchten, setzen Sie sich unbedingt vorher mit uns in
Verbindung – denn wir können Ihnen sonst kein Krankengeld mehr zahlen.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen auch die Rechtsgrundlage.
Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte unseren Hinweis am Ende dieses
Schreibens.
Erfolg und alle Gute.
Hinweis der TKK:
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Bitte informieren sie uns hierüber schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie unseren Brief erhalten haben.Ihren Widerspruch richten Sie dann an die Techniker Krankenkasse, Postfach 7860, 48042 Münster, die ebenfalls die Aufgaben der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung wahrnimmt. Selbstverständlich können Sie auch persönlich in jede unserer Geschäftsstellen kommen und dort Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.
Was bedeutet das für mich?
1. Habe ich eine Einspruchsmöglichkeit. ohne Krankengeld u.
Mitgliedschaft zu verlieren?
Die bisherigen psychologischer Behandlungen zeigen ja auch schon
Erfolge. Die aber jetzt durch eine Reha-
Maßnahme zu Ende sind und die Frage ist „warum wurden 6 Monate
durch die
TKK genehmigt und sollen jetzt nicht zu Ende geführt werden. Es sollte
doch erst mal das Ergebnis der
psychologischer Behandlung abgewartet werden. Danach bin ich
jederzeit für eine weiterführende
Maßnahme (Reha- Maßnahme) bereit.
2. Ich habe den Eindruck dass die TKK mich „los“ werden möchte also
das Krankengeld nicht mehr zahlen
möchte. Es währen ja noch 15 weitere Therapien offen und damit auch
weitere Krankengeld- Zahlungen..
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsfähig ( 3 Std. ) = Kein
Krankengeld = Arbeitsamt.
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsunfähig = Rente.
Ich möchte aber noch arbeiten und wieder annähernd gesund sein.
Welche Möglichkeiten Habe ich Ombudsmann der Krankenkassen oder Sozialverein hinzu ziehen?
Danke für Antworten.
ein sehr langer Beitrag, aber auch mit Antwort der TKK. Ich hoffe auf Antworten von Euch.
Bin seit Oktober 2012 wegen akuten psychosomatischen Störungen arbeitsunfähig.
Geboren am 30.12.1953
Nach langer Suche nach Psychotherapeuten im Umkreis von ca. 70 Kilometern und Wartezeiten von
ca. 6 Monaten, bin ich jetzt ab Januar 2013 in psychologischer Behandlung.
Bei der Suche ist keiner weder Arzt noch TKK behilflich gewesen.
Die Therapie ist auf 25 - Gesprächen von der Therapeutin ausgelegt worden und von der TKK akzeptiert
und bewilligt worden. Jetzt 10-mal bei der Therapeutin und es ist insgesamt ein positiver Trend bei mir zu bemerken. Das beurteilen ich und meine Familie als sehr positiv, gegenüber dem Zustand vor der Therapie.
etzt schreibt die TKK folgendes:
Der MDK hat festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit zurzeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Eine Leistung
zur medizinischen Rehabilitation könnte Ihre Situation verbessern. Wie angekündigt, erhalten Sie heute den Antrag
auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bitte senden Sie mir diesen möglichst bald ausgefüllt und
unterschrieben zurück, damit ich Ihre Unterlagen direkt an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiterleiten
kann.
Da für Ihren Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation besondere Bedingungen gelten, beachten Sie
bitte unbedingt die folgenden Hinweise. So können Sie finanzielle Nachteile vermeiden.
Es ist wichtig, dass Ihre Antwort spätestens zehn Wochen, nachdem Sie dieses Schreiben erhalten haben, bei uns
eingegangen ist. Liegt uns Ihr Antrag dann nicht vor, müssen wir die Krankengeldzahlung einstellen. Gleichzeitig
endet dann Ihre Mitgliedschaft. Wenn Sie den Antrag erst nach Ablauf der Frist zurücksenden dürfen wir das
Krankengeld für den zurückliegenden Zeitraum nicht nachzahlen. Auch Ihre derzeit beitragsfreie Versicherung
kommt rückwirkend nicht wieder zustande.
Besonders wichtig ist, dass Änderungen zu Ihrem Antrag nur in wenigen besonderen Ausnahmesituationen und nur
mit unserer Zustimmung möglich sind. Falls Sie Ihren Antrag zum Beispiel zurückziehen, den Beginn der
Maßnahme verschieben oder eine andere Klinik wählen möchten, setzen Sie sich unbedingt vorher mit uns in
Verbindung – denn wir können Ihnen sonst kein Krankengeld mehr zahlen.
Zu Ihrer Information übersende ich Ihnen auch die Rechtsgrundlage.
Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, beachten Sie bitte unseren Hinweis am Ende dieses
Schreibens.
Erfolg und alle Gute.
Hinweis der TKK:
Sie haben die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Bitte informieren sie uns hierüber schriftlich innerhalb eines Monats, nachdem Sie unseren Brief erhalten haben.Ihren Widerspruch richten Sie dann an die Techniker Krankenkasse, Postfach 7860, 48042 Münster, die ebenfalls die Aufgaben der Techniker Krankenkasse Pflegeversicherung wahrnimmt. Selbstverständlich können Sie auch persönlich in jede unserer Geschäftsstellen kommen und dort Ihren Widerspruch schriftlich aufnehmen lassen.
Was bedeutet das für mich?
1. Habe ich eine Einspruchsmöglichkeit. ohne Krankengeld u.
Mitgliedschaft zu verlieren?
Die bisherigen psychologischer Behandlungen zeigen ja auch schon
Erfolge. Die aber jetzt durch eine Reha-
Maßnahme zu Ende sind und die Frage ist „warum wurden 6 Monate
durch die
TKK genehmigt und sollen jetzt nicht zu Ende geführt werden. Es sollte
doch erst mal das Ergebnis der
psychologischer Behandlung abgewartet werden. Danach bin ich
jederzeit für eine weiterführende
Maßnahme (Reha- Maßnahme) bereit.
2. Ich habe den Eindruck dass die TKK mich „los“ werden möchte also
das Krankengeld nicht mehr zahlen
möchte. Es währen ja noch 15 weitere Therapien offen und damit auch
weitere Krankengeld- Zahlungen..
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsfähig ( 3 Std. ) = Kein
Krankengeld = Arbeitsamt.
---Nach der Reha- Maßnahme = Arbeitsunfähig = Rente.
Ich möchte aber noch arbeiten und wieder annähernd gesund sein.
Welche Möglichkeiten Habe ich Ombudsmann der Krankenkassen oder Sozialverein hinzu ziehen?
Danke für Antworten.