
leider muss auch ich mit zu den "armen kranken" in diesem lande zählen, die tlws. von KK mürbe gemacht werden, bzw., ja fast schon mißhandelt werden!! ...... ja, das ist leider so. aber das wissen wir ja leider alle.
mein fall und frage in kurzform:
kg-antrag abgelehnt, WS, Gremium Entscheidung der KK negativ,
Klage beim SG eingereicht.
nun ist aber bekannt, daß es bis zur Entscheidung des SG doch "etwas" dauern kann. was mir gesundheitlich und finanziell schon jetzt schwerfällt. Klage wurde beim SG im April 2013 eingereicht.
nun die frage:
macht es sinn, bzw ist es möglich beim SG einen antrag auf einstweilige Verfügung zu stellen, so daß ich mglw. schon vor der Hauptverhandlung beim SG mit Zahlung von KG rechnen kann?
Gründe, Anlass, und Bedarf können von mir vorgelegt werden.
wer weiß rat?
vorab schon mal schönen dank
und ein schönes, erholsames, gesundes Wochenende
lg
workaholic