Krankengeld
Verfasst: 05.08.2013, 19:22
Hallo an alle im Forum ,
muss mich mal wieder bei Euch melden ,
habe ja schon mehrmals fragen an Euch gestellt und habe immer
schnelle und hilfreiche Antworten bekommen.
Hoffe Ihr könnt mir auch dieses mal helfen ,
Wie Ihr wisst bin ich schon seit 11 Monaten wegen Depri , fibro ,
Arthrose Hände , 2 Fuß OP krank ,
habe nach paragraf 51sgb v einen Reha ANTRAG gestellt ,
gleichzeitig einen Verschlechterungs Antrag beim Versorgungsamt
von 30 gdb auf 50 gdb ,
Gesetz dem Fall ich erhalte 50 gdb , dann könnte ich ja direkt
eine schwerbehinderten Rente beantragen , jahrgang 8/52 ,
mit den üblichen Abzügen,
1. muss ich KK fragen ?
2. RV genehmigt Reha zum gleichen Zeitpunkt , was tun ?
3. sollte die KK mit Renten ANTRAG einverstanden sein ,
was passiert mit Rehaantrag ?
4. zahlt die KK bis zur Entscheidung vom RENTENANTRAG weiter
Krankengeld ?
Sorry das es wieder so viele fragen sind ,
Sage einfach nur Danke !
muss mich mal wieder bei Euch melden ,
habe ja schon mehrmals fragen an Euch gestellt und habe immer
schnelle und hilfreiche Antworten bekommen.
Hoffe Ihr könnt mir auch dieses mal helfen ,
Wie Ihr wisst bin ich schon seit 11 Monaten wegen Depri , fibro ,
Arthrose Hände , 2 Fuß OP krank ,
habe nach paragraf 51sgb v einen Reha ANTRAG gestellt ,
gleichzeitig einen Verschlechterungs Antrag beim Versorgungsamt
von 30 gdb auf 50 gdb ,
Gesetz dem Fall ich erhalte 50 gdb , dann könnte ich ja direkt
eine schwerbehinderten Rente beantragen , jahrgang 8/52 ,
mit den üblichen Abzügen,
1. muss ich KK fragen ?
2. RV genehmigt Reha zum gleichen Zeitpunkt , was tun ?
3. sollte die KK mit Renten ANTRAG einverstanden sein ,
was passiert mit Rehaantrag ?
4. zahlt die KK bis zur Entscheidung vom RENTENANTRAG weiter
Krankengeld ?
Sorry das es wieder so viele fragen sind ,
Sage einfach nur Danke !