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Selbständig und Arbeitnehmer, Höhe der Versicherungsbeiträge

Verfasst: 02.09.2013, 18:58
von lmueller
Hallo!

Folgende Situation:

Einnahmen aus Selbständigkeit (keine Arbeitnehmer angestellt): ca 2.000 Euro im Monat, max ca 10 Stunden pro Woche,
Gehalt als Arbeitnehmer: ca 1.300 Euro im Monat, 30 Stunden pro Woche.

Muss ich auf die Einnahmen aus der Selbständigkeit irgendwelche Versicherungsbeiträge, speziell Krankenversicherung, zahlen??

Bislang hatte ich immer nur Beispiele gefunden, in denen das Gehalt als Arbeitnehmer über den Einnahmen aus der Selbständigkeit lagen.

Ist es in meinem Beispiel finanziell lukrativer, mich für 1.300 Euro im Monat anstellen zu lassen, oder den "Hauptberuf" ebenfalls über Rechnung in Höhe von z.B. 1.500 Euro pro Monat laufen zu lassen??

Die Krankenversicherung soll möglichst gesetzlich bleiben und nicht privat.

Vielen Dank für eure Hilfe und eure Tipps.

Re: Selbständig und Arbeitnehmer, Höhe der Versicherungsbeit

Verfasst: 02.09.2013, 20:07
von derKVProfi
lmueller hat geschrieben:Hallo!

Folgende Situation:

Einnahmen aus Selbständigkeit (keine Arbeitnehmer angestellt): ca 2.000 Euro im Monat, max ca 10 Stunden pro Woche,
Gehalt als Arbeitnehmer: ca 1.300 Euro im Monat, 30 Stunden pro Woche.

Muss ich auf die Einnahmen aus der Selbständigkeit irgendwelche Versicherungsbeiträge, speziell Krankenversicherung, zahlen??

Eigentlich nein, weil die angestellte Tätigkeit überwiegt! Lassen Sie es durch die Krankenkasse prüfen und bestätigen, damit es nicht später zu Überraschungen kommen kann!

Ist es in meinem Beispiel finanziell lukrativer, mich für 1.300 Euro im Monat anstellen zu lassen, oder den "Hauptberuf" ebenfalls über Rechnung in Höhe von z.B. 1.500 Euro pro Monat laufen zu lassen??

Sie wollen gestalten? Das nennt man aber ggf. Scheinselbstständigkeit! Lassen Sie es so, wie es ist!

Die Krankenversicherung soll möglichst gesetzlich bleiben und nicht privat.

Das ist ja auch kein MUSS, die PKV. Man kann sich ja freiwillig weiterversichern bzw. wird zwangsweise freiwiliig weiterversichert (§ 188 SGB V), wenn man nicht formell richtig kündigt!

Verfasst: 02.09.2013, 20:27
von heinrich
Du schreibst : Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit.

Es zählen aber die Einkünfte (nicht Einnahmen).
Einkünfte im Sinne des Steuerrechtes
UND da werden von Einnahmen auch noch Ausgaben abgezogen.

Damit sind Einkünfte niederiger als Einnahmen.
Evt. sollte es damit schon klappen, dass alles klarer aussieht.

Verfasst: 02.09.2013, 20:27
von roemer70
TMs Antwort passt: Lass' es durch Deine Kasse prüfen!
Solange die Arbeitszeit der abhängigen Beschäftigung die der Selbständigkeit übersteigt UND in der Selbständigkeit keine Arbeitnehmer beschäftigt sind, dürfte eine Prüfung wahrscheinlich ganz in Deinem Sinne ausfallen, vermute ich.