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				Er GKV, Sie PKV und geht in Elternzeit
				Verfasst: 03.09.2013, 22:09
				von 32099889
				Hallo liebe Experten, folgende Frage:
Ich bin Angestellter (GKV) und meine Frau ist Lehrerin (PKV Debeka).
Zu Ende Februar 2014 sind wir dann zu dritt  
 
 
Jetzt frage ich mich, ob meine Frau während ihrer Elternzeit bei mir in der GKV mitversichert werden kann?! - und ihre Mitgliedschaft in der PKV ruhen kann -bzw. wie wir uns so kosteneffizient wie möglich in dieser Zeit (mit einem Einkommen) aufstellen.  
 
 
   
 
Danke und Gruß, Olli
 
			
					
				
				Verfasst: 03.09.2013, 22:47
				von roemer70
				Moin Olli,
berechtigte Frage, leider keine schöne Antwort für Dich:
Eine Familienversicherung ist für Beamte leider ausgeschlossen.
Findet sich in §10 Abs. 1 Nr. 3 SGB V ("Versichert sind der Ehegatte [...], wenn diese Familienangehörigen nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind") und § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V ("Versicherungsfrei sind Beamte[...], wenn sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben").
Die Familienversicherung für Euren kommenden Nachwuchs lässt sich wahrscheinlich leichter ermöglichen.
Gruß und alles Gute für die nächsten Monate!
roemer70
			 
			
					
				
				Verfasst: 04.09.2013, 05:18
				von derKVProfi
				Es gibt noch eine zweite Aussage dazu, die das Thema deutlicher trifft, denn wenn Frau als Beamtin in der GKV versichert wäre, würde die Familienversicherung greifen, lieber Roemer:
Ehegatten und Lebenspartner sind für die Dauer der Schutzfristen nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes sowie der Elternzeit nicht versichert, wenn sie zuletzt vor diesen Zeiträumen nicht gesetzlich krankenversichert waren.
 
			
					
				
				Verfasst: 04.09.2013, 07:23
				von 32099889
				Vielen Dank schonmal 

 das heißt wir machen nischt und die 298,77€ im Monat für die PKV laufen in der Elternzeit weiter - oder gibt es da noch die Möglichkeit einen Zuschuss über die Beihilfestelle zu beantragen?
Jedenfalls haben wir uns schon entschieden, den Nachwuchs mit in die Familienversicherung zu nehmen, da wir für den Abrechnungspapierkram der PKV in der Schwangerschaft locker 2 Bürokräfte einstellen könnten 

 
			
					
				
				Verfasst: 04.09.2013, 09:34
				von roemer70
				Richtig, TM! Hatte ich hier ausgeklammert, da Ollis Frau ja nicht in der GKV ist.
			 
			
					
				
				Verfasst: 04.09.2013, 16:57
				von derKVProfi
				roemer70 hat geschrieben:Richtig, TM! Hatte ich hier ausgeklammert, da Ollis Frau ja nicht in der GKV ist.
Und genau deswegen greift mein Absatz aus § 10 und Dein Absatz nicht! Der würde in diesem Fall nicht anzuwenden sein!
 
			
					
				
				Verfasst: 04.09.2013, 17:01
				von derKVProfi
				32099889 hat geschrieben:Vielen Dank schonmal 

 das heißt wir machen nischt und die 298,77€ im Monat für die PKV laufen in der Elternzeit weiter - oder gibt es da noch die Möglichkeit einen Zuschuss über die Beihilfestelle zu beantragen?
 
Das sollten Sie mit der zuständigen Beihilfestelle klären. Insbesondere auch ob und unter welchen Voraussetzungen der Behilfeanspruch bestehen bleibt oder sich verändert! Da wir keinerlei Kenntnis über den genauen Status Ihrer Frau haben, sollte das mit dem Dienstherren geklärt werden, bei dem ja auch die Beihilfestelle sitzt!!
Ändert sich der Beihilfeanspruch müssen Sie bei der PKV Ihrer Frau immer innerhalb von 6 Monaten die Umstellung durchführen!
§ 199.2 VVG
http://dejure.org/gesetze/VVG/199.html 
			
					
				
				Verfasst: 05.09.2013, 07:18
				von 32099889
				Vielen Dank für Ihre/Eure Antworten.