9000€ Nachzahlung, doch wer ist wirklich Schuld?
Verfasst: 18.11.2013, 21:38
Liebes Forum,
ich habe derzeit ein 9.000€ schweres Problem, welches in den kommenden Tagen auch von einem Anwalt begleitet wird. Doch um die anfängliche Frage klären zu können, werde ich etwas ausholen:
2003 begann ich mein Studium des Fachs Klavier an einer Musikhochschule. Im gleichen Jahr begann ich im Einzelhandel als Aushilfe nur am Samstag zu arbeiten, wessen Lohn sich im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung befand.
Während des Studiums (ab 2005) fing ich an einer kommunalen Musikschule als freier Mitarbeiter zu unterrichten, und mein Deputat wurde jedes Jahr erhöht. Hierzu muss ich sagen, dass die Krankenkasse (KK) Informationen zu meinen unterschiedlichen Einkommensverhältnissen erhielt. Mein Arbeitsverhältnis im Einzelhandeln wurde in ein unbefristetes umgewandelt und blieb weiterhin geringfügig.
Als ich 2010 das Studium abschloss, begann ich mit einem Zweitstudium, welches jedoch noch nicht angemeldet wurde (Promotion).
Mein Deputat wuchs weiterhin bis zur fast einer vollen Stelle, jedoch alles als freier Mitarbeiter bzw. Honorarkraft. Die KK hat auch das erfahren, und ich zahlte weiterhin Beiträge, die zwar m.E. recht gering waren, jedoch fast monatlich anstiegen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass ich ein Fall für die Künstlersozialkasse (KSK) sei, und ich mich da bereits nach dem Studium anmelden sollte (Leider gleicht die Kommunikationsbereitschaft unter Musikern eines Einzelgängers). Dessen ungeachtet, habe ich in 2012 doch von dieser Institution erfahren, und habe mich sofort angemeldet. Ich wurde mit einer widersprüchlichen Begründung abgelehnt, worauf ich einen Widerspruch einreichte. Daraufhin wurde ich von der KSK genauer unter die Lupe genommen, und erhielt nach einer halbjährigen Prüfung in 2013 auf einmal ein Schreiben der KK (!), dass ich dem Zeitraum von dem Tag an, nach dem Ende meines Studiums: 2010 bis zur Antragstellung an die KSK 2012 nicht als Selbständiger versichert war, sondern nur über den Einzelhandel. In diesem Zusammenhang müsste ich für den Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe von 9.000€ tätigen. Ich war geschockt!
Hat da nicht jemand gepennt? Ich habe meine Papiere stets an die KK geleitet, ist es wirklich meine Pflicht es zu prüfen, ob die KK ihre Arbeit richtig macht?
Nun ja, als die Forderung in 2013 dann kam, wurde mir seitens der KK empfohlen ein Statusfeststellungsverfahren über den Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einzuleiten, welches Ergebnis, aus dem es hervorgehen würde, dass ich scheinselbstständig war, mich von der Nachzahlung befreien würde.
Dieses Verfahren ging bis September 2013, und mein Status wird als ein eines Selbstständigen deklariert.
Während dieser ganzen Prozedur habe ich fleissig das Gesetz zum Erlass der Nachzahlungen verfolgt.
Der heutige Stand:
In den letzten Tagen erhielt ich ein Schreiben der KK, wo ich 1. den Eintritt in die freiwillige Krankenversicherung ausfüllen soll, und 2. ich aus den Jahren 2010 bis 2012 meine Einkommenssituation nochmals (!) angeben soll.
Was soll der Quatsch? Wenn ich von dem DRB als Selbständiger gelte, dann ich laut Gesetz die KSK für mich zuständig! Was will jetzt hier die KK?
Und wieso erwähnt die KK kein Sterbenswörtchen in ihrem Schreiben von der Nachzahlung von 9.000€?
Wird mir die Nachzahlung erlassen?
Gruß
ich habe derzeit ein 9.000€ schweres Problem, welches in den kommenden Tagen auch von einem Anwalt begleitet wird. Doch um die anfängliche Frage klären zu können, werde ich etwas ausholen:
2003 begann ich mein Studium des Fachs Klavier an einer Musikhochschule. Im gleichen Jahr begann ich im Einzelhandel als Aushilfe nur am Samstag zu arbeiten, wessen Lohn sich im Rahmen der geringfügigen Beschäftigung befand.
Während des Studiums (ab 2005) fing ich an einer kommunalen Musikschule als freier Mitarbeiter zu unterrichten, und mein Deputat wurde jedes Jahr erhöht. Hierzu muss ich sagen, dass die Krankenkasse (KK) Informationen zu meinen unterschiedlichen Einkommensverhältnissen erhielt. Mein Arbeitsverhältnis im Einzelhandeln wurde in ein unbefristetes umgewandelt und blieb weiterhin geringfügig.
Als ich 2010 das Studium abschloss, begann ich mit einem Zweitstudium, welches jedoch noch nicht angemeldet wurde (Promotion).
Mein Deputat wuchs weiterhin bis zur fast einer vollen Stelle, jedoch alles als freier Mitarbeiter bzw. Honorarkraft. Die KK hat auch das erfahren, und ich zahlte weiterhin Beiträge, die zwar m.E. recht gering waren, jedoch fast monatlich anstiegen.
Zu diesem Zeitpunkt wusste ich nicht, dass ich ein Fall für die Künstlersozialkasse (KSK) sei, und ich mich da bereits nach dem Studium anmelden sollte (Leider gleicht die Kommunikationsbereitschaft unter Musikern eines Einzelgängers). Dessen ungeachtet, habe ich in 2012 doch von dieser Institution erfahren, und habe mich sofort angemeldet. Ich wurde mit einer widersprüchlichen Begründung abgelehnt, worauf ich einen Widerspruch einreichte. Daraufhin wurde ich von der KSK genauer unter die Lupe genommen, und erhielt nach einer halbjährigen Prüfung in 2013 auf einmal ein Schreiben der KK (!), dass ich dem Zeitraum von dem Tag an, nach dem Ende meines Studiums: 2010 bis zur Antragstellung an die KSK 2012 nicht als Selbständiger versichert war, sondern nur über den Einzelhandel. In diesem Zusammenhang müsste ich für den Zeitraum eine Nachzahlung in Höhe von 9.000€ tätigen. Ich war geschockt!
Hat da nicht jemand gepennt? Ich habe meine Papiere stets an die KK geleitet, ist es wirklich meine Pflicht es zu prüfen, ob die KK ihre Arbeit richtig macht?
Nun ja, als die Forderung in 2013 dann kam, wurde mir seitens der KK empfohlen ein Statusfeststellungsverfahren über den Deutsche Rentenversicherung Bund (DRB) einzuleiten, welches Ergebnis, aus dem es hervorgehen würde, dass ich scheinselbstständig war, mich von der Nachzahlung befreien würde.
Dieses Verfahren ging bis September 2013, und mein Status wird als ein eines Selbstständigen deklariert.
Während dieser ganzen Prozedur habe ich fleissig das Gesetz zum Erlass der Nachzahlungen verfolgt.
Der heutige Stand:
In den letzten Tagen erhielt ich ein Schreiben der KK, wo ich 1. den Eintritt in die freiwillige Krankenversicherung ausfüllen soll, und 2. ich aus den Jahren 2010 bis 2012 meine Einkommenssituation nochmals (!) angeben soll.
Was soll der Quatsch? Wenn ich von dem DRB als Selbständiger gelte, dann ich laut Gesetz die KSK für mich zuständig! Was will jetzt hier die KK?
Und wieso erwähnt die KK kein Sterbenswörtchen in ihrem Schreiben von der Nachzahlung von 9.000€?
Wird mir die Nachzahlung erlassen?
Gruß