TKK fordert Arbeitsvertrag (Student)
Verfasst: 19.11.2013, 19:09
Hallo,
ich habe die Forensuche benutzt aber leider nichts gefunden. Mein Fall ist glaube ich nicht ganz so einfach.
Ich bin ordentlicher Student, und über meinen Vater bei der TK Familienversichert.
Ich befinde mich auf dem 2. Bildungsweg. Dadurch sind meine kompletten Kosten die mit dem Studium verbunden sind als Werbungskosten zu behandeln.
Außerdem arbeite ich weniger als 20h in der Woche und liege über den 385€/450€ Gehalt pro Monat.
DIe TK wollte mich natürlich direkt aus der Familienversicherung in die Studentenversicherung schieben. Ich habe der TK dann meine vorraussichtlichen Werbungskosten vorgelegt (welche sie vom Bruttoeinkommen abzuziehen haben),
außerdem einen Hinweis auf das Rundschreiben der GKV zur Berechnung des Gesamteinkommens und seitdem war Ruhe.
Nun habe ich im Sommer während meiner Semesterferien vollzeit gearbeitet (weniger als 50 Tage / neuer Arbeitsvertrag, ich war zwischenzeitlich 2 Wochen ohne Beschäftigung).
Danach bin ich wieder meinem normalen Job nachgegangen, sprich der Arbeitsvertrag aus den Semesterferien wurde verlängert und auf unter 20h pro woche reduziert.
Die TK fordert nun nachdem ich vergessen habe auf einen ihrer Briefe zu Antworten
(was auch nicht verwunderlich ist, bei diesem pauschalen aboslut irreführenden Fragebogen, welcher in keinster Weise genügt um meine Versicherungsrechtliche Situation zu beurteilen),
sämtliche Gehaltsnachweise und Arbeitsverträge ab dem beginn des Semesterferienjobs einzureichen.
Frage 1: Gehaltsnachweise können sie wegen mir ja noch haben, aber meine Arbeitsverträge gehen die TK meiner Meinung nach gar nichts an?!
Ist es einer Krankenkasse erlaubt die Arbeitsverträge einfach so einzufordern? (Rechtsgrundlage?)
Frage 2: Bin ich für den Semesterferienjob selbst zu versichern? Ich habe ja im Prinzip eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt, welche Sozialversicherungsfrei sein sollte?
PS:
Seit diesem Monat wurde der Arbeistvertrag nochmals auf unter 450€ Gehalt reduziert. Zusätzlich erhalte ich nun ein Stipendium.
Frage 3: Zumindest die Versicherungsrechtliche Situation meines Studentenjobs sollte doch nun kein Problem mehr sein? Ob das Stipendium jetzt zum Arbeitsentgelt gehört oder nicht wird sicherlich nochmals viel Ärger geben...
Ich hoffe meine Situation ist jetzt nicht all zu wirr für Aussenstehende beschrieben.
Viele Grüße,
und danke schonmal für die Antworten
ich habe die Forensuche benutzt aber leider nichts gefunden. Mein Fall ist glaube ich nicht ganz so einfach.
Ich bin ordentlicher Student, und über meinen Vater bei der TK Familienversichert.
Ich befinde mich auf dem 2. Bildungsweg. Dadurch sind meine kompletten Kosten die mit dem Studium verbunden sind als Werbungskosten zu behandeln.
Außerdem arbeite ich weniger als 20h in der Woche und liege über den 385€/450€ Gehalt pro Monat.
DIe TK wollte mich natürlich direkt aus der Familienversicherung in die Studentenversicherung schieben. Ich habe der TK dann meine vorraussichtlichen Werbungskosten vorgelegt (welche sie vom Bruttoeinkommen abzuziehen haben),
außerdem einen Hinweis auf das Rundschreiben der GKV zur Berechnung des Gesamteinkommens und seitdem war Ruhe.
Nun habe ich im Sommer während meiner Semesterferien vollzeit gearbeitet (weniger als 50 Tage / neuer Arbeitsvertrag, ich war zwischenzeitlich 2 Wochen ohne Beschäftigung).
Danach bin ich wieder meinem normalen Job nachgegangen, sprich der Arbeitsvertrag aus den Semesterferien wurde verlängert und auf unter 20h pro woche reduziert.
Die TK fordert nun nachdem ich vergessen habe auf einen ihrer Briefe zu Antworten
(was auch nicht verwunderlich ist, bei diesem pauschalen aboslut irreführenden Fragebogen, welcher in keinster Weise genügt um meine Versicherungsrechtliche Situation zu beurteilen),
sämtliche Gehaltsnachweise und Arbeitsverträge ab dem beginn des Semesterferienjobs einzureichen.
Frage 1: Gehaltsnachweise können sie wegen mir ja noch haben, aber meine Arbeitsverträge gehen die TK meiner Meinung nach gar nichts an?!
Ist es einer Krankenkasse erlaubt die Arbeitsverträge einfach so einzufordern? (Rechtsgrundlage?)
Frage 2: Bin ich für den Semesterferienjob selbst zu versichern? Ich habe ja im Prinzip eine kurzfristige Beschäftigung ausgeübt, welche Sozialversicherungsfrei sein sollte?
PS:
Seit diesem Monat wurde der Arbeistvertrag nochmals auf unter 450€ Gehalt reduziert. Zusätzlich erhalte ich nun ein Stipendium.
Frage 3: Zumindest die Versicherungsrechtliche Situation meines Studentenjobs sollte doch nun kein Problem mehr sein? Ob das Stipendium jetzt zum Arbeitsentgelt gehört oder nicht wird sicherlich nochmals viel Ärger geben...
Ich hoffe meine Situation ist jetzt nicht all zu wirr für Aussenstehende beschrieben.
Viele Grüße,
und danke schonmal für die Antworten
