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Zahnröntgen
Verfasst: 21.11.2013, 19:53
von Gast
Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, eine Panoramaaufnahme oder evtl. sogar eine 3 D Aufnahme meines Gebisses von der KK erstattet zu bekommen?
Ich brauche eine " große" Sanierung - und will da nicht jeden einzelnen Zahn bestrahlen lassen!
Kann der Zahnarzt das als medizinisch notwendig beantragen?
Zahnröntgen
Verfasst: 22.11.2013, 11:36
von Gast
??Ist die frage so ungewöhnlich?!
Verfasst: 22.11.2013, 12:21
von GerneKrankenVersichert
Der erste Ansprechpartner bei dieser Frage sollte der Zahnarzt sein. Er kennt die Verträge am besten und weiß, welche Möglichkeiten und Ausnahmen es gibt, zur Not kann er bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (die die Abrechnung übernimmt, das macht nicht die Krankenkasse) nachfragen.
Wenn keine Direktabrechnung möglich ist, kann man natürlich eine Kostenübernahme als medizinisch notwendig beantragen - wenn der Zahnarzt es tatsächlich für medizinisch notwendig hält, die Gründe müssen dann angegeben werden. Ob es dann bewilligt wird, hängt vom Einzelfall ab. "Ich will mir nicht jeden Zahn einzeln bestrahlen lassen" reicht bestimmt nicht aus.
Verfasst: 23.11.2013, 13:37
von Czauderna
Hallo,
ja, meine ich auch - der "Wunsch" des Patienten in allen Ehren, aber das ist keine medizinische Notwendigkeit, von daher handelt es sich auch nicht direkt um eine Kassenleistung sondern hier um eine Privatleistung, die dann auch vom Patienten zu bezahlen wäre.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 24.11.2013, 11:38
von CiceroOWL
http://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/ ... e_2012.pdf
die ist im einzel einzelvertragrecht nach dem BGB ich würde vorschlagen sich denn auch noch mit der Kasse in Vrbindung zusetzen. Und beraten zu lassen. Ggf. müßte man scih denn noch eine Zweitmeinung eines anderen Zahnarztes holen.
Re: Zahnröntgen
Verfasst: 02.03.2014, 20:13
von Patient Hans Meier
Anonymous hat geschrieben:Ich brauche eine " große" Sanierung - und will da nicht jeden einzelnen Zahn bestrahlen lassen!
Aber dafür brauchen Sie m.W. doch keine 3D-Aufnahme. Die ist wohl bei Implantateplanung sinnvoll. Bzw. wenn ein Zahnarzt oder Kieferchirurg sehr tiefgreifende *** vornehmen will.
Zu beachten ist, daß eine 3D-Aufnahme m.W. eine höhere Strahlenbelastung bedeutet als eine Panoramaaufnahme.
Bei mir erhielt der Arzt eine Umsatzbeteiligung für den von mir erteilten Auftrag für die DVT(digitale 3D) lt. Abrechnung.