Rehaantrag 2 Wochen Frist ???

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Moderator: Czauderna

DEPRIMAN
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Beitrag von DEPRIMAN » 13.12.2013, 15:08

Hallo,

neuster Stand der Dinge:

Hatte ja Widerspruch gegen die 2 Wochen Frist der KK eingereicht.
Dazu hat dann mein Psychiater auch noch 3 Tage später bei der
KK Sachbearbeiterin angerufen und mit ihr geredet.

Jedenfalls habe ich diese Woche ein neues Schreiben von meiner KK erhalten, daß ich den letzten Schrieb als gegenstandslos betrachten soll und mir nun
10 Wochen gewährt werden, um den Rehaantrag zu Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16 SGB VI) zu stellen.
Habe jetzt bis Mitte Februar Zeit....werde ihn aber wohl noch vor Silvester abgeben bzw. per Einschreiben an die KK senden.

Ist aber schon wieder was verkehrt !

Die Hälfte der Antragsformulare welche beigefügt waren, sind nicht die welche ich brauche...bzw. es fehlt das Formular G 130 !
Dafür habe ich ein Formular G 110 erhalten, welches ich garnicht brauch !

Da es mir echt zu blöd war die Frau von der KK anzurufen,
habe ich dann bei der Deutschen Rentenversicherung angerufen und sie gebeten mir ALLE Formulare die ich für den Rehaantrag brauche, zuzusenden.

Frage mich echt was daß für eine TRULLA ist, die mir zuerst die 2 Wochen Frist setzt...dann zurück rudert und mir dann falsche bzw. fehlende Antragbögen zuschickt.

Und noch was..das Gutachten vom MDK hat sie mir nicht zugeschickt !

Tzz :evil:

Netti
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Beitrag von Netti » 17.12.2013, 20:06

Hallo,

gut gemacht...

für mich ist das Verhalten mancher KK nicht mehr nachvollziehbar...

der Kunde hat die freie KK-Wahl....

überlege dir ggf. eine Kündigung...

manche KK verhalten sich wie das JC...nur im Gegensatz zum JC kann man sich die KK selber aussuchen..das sollte man nie vergessen..und auch dem SB mal öfter unter die Nase reiben...

uuppps...da würde ich aber schriftlich auf das Gutachten bestehen und ggf. die vorgesetzte Dienststelle der Dame oder deren Hauptstelle einschalten..

die scheint sich da ziemlich sicher zu sein, dass du jetzt locker läßt...
mach das nicht..zeig ihr, wer der Kunde ist..."der Kunde ist König"...
das sollte auch diese Dame wissen...

je mehr Kunden die haben, desto mehr Mitarbeiter beschäftigen die...bei weniger Kunden, und immer weniger..kann auch schon mal sein, dass die ein oder andere oder anderer eine Kündigung bekommt..

also..du mußt dich nicht kleiner machen, als du bist..fordere das Gutachten unter Fristsetzung von 14 Tagen von ihr an...

Carola
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Beitrag von Carola » 17.12.2013, 20:26

je mehr Kunden die haben, desto mehr Mitarbeiter beschäftigen die...bei weniger Kunden, und immer weniger..kann auch schon mal sein, dass die ein oder andere oder anderer eine Kündigung bekommt..
Doppelte Einsparung, also sagst du hier niemand was neues. Welche KK spart nicht an Mitarbeitern ?, Normal.
Leider müssen sie es.
Weil der Kunde mit den Füssen abstimmt.
Aber eine gute Kasse wird sich bestimmt immer durchsetzten.
Meine Hoffnung.
lg

DEPRIMAN
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Beitrag von DEPRIMAN » 19.03.2014, 02:46

Hallo,

habe Anfang Februar über meine KK einen Rehaantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Nun habe ich eine Einladung von der DRV Sachbearbeiterin erhalten,
zwecks Beratungsgespräch.
Anscheinend um abzuklären welche Art von Reha für mich die Beste
wäre ?

Ich weiß es nicht, da ich noch nie etwas mit der Rentenversicherung zu tun hatte und auch nie eine Reha beantragt/gemacht habe.

Bin psychisch krank und dies bereits seit meiner Kindheit.
Nur mit meinem Alter ist die Krankheit stärker geworden.
Bin jetzt seit 1 Februar 2013 durchgehend krank geschrieben und erhalte seitdem Krankengeld !


Muß ich bei dem Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung irgendetwas beachten ?
Nicht daß ich was Falsches sage und mir daraus die KK dann einen
Strick dreht und mir das KG einstellt.

Ist es normal daß man erstmal von der DRV eingeladen wird bevor die einem die Reha genehmigen ?



Werde ich vielleicht auch noch zum Medizinischen Dienst der Rentenversicherung müssen, um abzuklären ob die Reha überhaupt
sinnvoll wäre ? Oder tut daß die Sachbearbeiterin alleine entscheiden ?


Danke euch für eure Hilfe .

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 19.03.2014, 08:14

DEPRIMAN hat geschrieben:Hallo,

habe Anfang Februar über meine KK einen Rehaantrag bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt.
Nun habe ich eine Einladung von der DRV Sachbearbeiterin erhalten,
zwecks Beratungsgespräch.
Anscheinend um abzuklären welche Art von Reha für mich die Beste
wäre ?

Ich weiß es nicht, da ich noch nie etwas mit der Rentenversicherung zu tun hatte und auch nie eine Reha beantragt/gemacht habe.

Bin psychisch krank und dies bereits seit meiner Kindheit.
Nur mit meinem Alter ist die Krankheit stärker geworden.
Bin jetzt seit 1 Februar 2013 durchgehend krank geschrieben und erhalte seitdem Krankengeld !


Muß ich bei dem Beratungsgespräch mit der Rentenversicherung irgendetwas beachten ?
Nicht daß ich was Falsches sage und mir daraus die KK dann einen
Strick dreht und mir das KG einstellt.
Nach mehr als einem Jahr, da glaube ich nicht, dass da die Krankenkasse noch große Anstrengungen in der Fallsteuerung unternehmen wird. Nein, du musst nix beachten außer, dass du z.B. deinen Antrag nicht ohne Zustimmung der Kasse zurücknehmen darfst oder z.B. die Antragsbearbeitung behinderst oder verzögerst.Ist es normal daß man erstmal von der DRV eingeladen wird bevor die einem die Reha genehmigen ?



Werde ich vielleicht auch noch zum Medizinischen Dienst der Rentenversicherung müssen, um abzuklären ob die Reha überhaupt
sinnvoll wäre ? Oder tut daß die Sachbearbeiterin alleine entscheiden ?


Nun, genau das wird wahrscheinlich bei diesem Termin geklärt werden.
Der Berater der Rentenversicherung wird entscheiden ob dem Antrag direkt stattgegeben wird oder ob du zu einem Gutachter musst.

Danke euch für eure Hilfe .
Gruss
Czauderna

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