Ende Studium / PKV unbezahlbar?
Verfasst: 02.12.2013, 10:33
Hallo,
Ich bin derzeit 29j, Student und werde zum 30. März mein Studium abschliessen mit deinem Diplom (Ingenieur). Ich habe mich nach Ende der Familienversicherung in einer PKV versichert (Hallesche, Tarif SV, 300€ SB) da diese deutlich günstiger war und es abzusehen war das mein Studium deutlich länger als 14. Fachsemester dauern wird (Beginn der PKV nach der letzten Gesundheitsreform von 2009).
Nun kommt mit dem Ende des Studiums zum 1. April eine Reihe von Problemen/Fragen auf mich zu, bzw. ich muss mir überlegen was meine besten Optionen sind. Es ist abzusehen, das ich nicht zum 1. April einen Arbeitsplatz bekommen werde, da ich einige Monate zum Bewerben benötige (möchte mich Bundesweit bewerben und werde wohl mehrere Vorstellungsrunden absolvieren müssen bis der Arbeitsvertrag steht).
Option 1) Ich werde arbeitslos, und da ich ausser ein paar Minijobs nicht groß gerarbeitet habe wird mir nur ALG II zustehen. Gleichzeitig fällt der Studentenrabatt für meinen Tarif weg, und der PKV Beitrag wird wohl recht teuer werden.
Frage: Bezahlt die ARGE meine Beiträge für die PKV in voller Höhe?
Was ich dazu bisher gefunden habe (bitte verbessern falls Unrichtig):
Ich kenne die genaue Beitragshöhe meiner PKV nicht, aber der "halbe Satz" der GKV wäre ja um die 300 € - das ist von ALG II unmöglich zu bezahlen, Vermögen habe ich auch keines. Bei der Suche im Netz steht überwiegend ein "Nein" - also die ARGE zahlt nur einen festen Zuschuss, den Rest muss man selber aufbringen. Allerdings sind viele Quellen vor Januar 2011 erschienen, sodass auf ein Grundsatzurteil selten eingegangen wird: focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/private-krankenversicherung/gesetzesluecke-arbeitsagentur-muss-private-krankenversicherung-bezahlen_aid_530302.html
Ist diese Grundsatzurteil auch für mich relevant? In der Urteilsbegründung heisst es u.a. das eine Grundsicherungsleistung (wie die KV) nicht dazu führen darf das man als ALG II empfänger einen Schuldenberg aufbaut. Da ich den PKV Satz mit ALG II nicht bezahlen kann, würde ich ja gerade diesen aufhäufen. Da ich auch nicht in die GKV wechseln kann (siehe Option 3 unten) ist das alternativlos.
Option 2) Wie Option 1, aber für den Fall dass ich in der PKV bleiben muss, und die ARGE nicht bezahlt. Da ich unmöglich den Beitrag werde aufbringen können, bleibe ich ihn wohl einige Monate schuldig, bis ich einen Job gefunden habe (und werde die Beiträge dann zurückzahlen sobald ich ein Gehalt bekomme).
Wie sieht in diesem Fall die gesundheitlich Absicherung aus? Wenn ich 2-3 Monate in Zahlungsrückstand bin, darf die Kasse Leistungen verweigern? Sollte ich schwer Erkranken oder Verunfallen, bleibe ich dann auf den Behandlunskosten sitzen da keine KV besteht (wegen Zahlungsrückstand?). Falls ein Versicherungsschutz besteht wäre das ja eine interessante Option - es ist ja absehbar das ich bald einen guten Job bekomme und die Schulden zurückzahlen kann.
Option 3) Ich versuche, sofort in die GKV zu wechseln. Ich würde auf jedenfall einen ">451 €" bekommen und diesen sofort zum 1. April annehmen. Dann kann ich ja in die GKV wechseln. Angeblich allerdings nur, wenn ich 1 Jahr ununterbrochen einen solchen Job ausübe. Da ich aber nicht als Diplomingenieur einen Minijob für 1 Jahr machen will, würde wohl nach einigen Monaten Jobsuche ein Wechsel anstehen. Sofern dieser nahtlos erfolgt, also ohne Arbeitslos zu werden, darf ich in der GKV bleiben? Falls nein, was wäre das Resultat? Fordert meine PKV Beiträge nach? Wenn ja, in welcher Höhe?
P.S: Es ist abzusehen, das ich NICHT die erforderlichen 52.200 € Jahresgehalt bekommen werden, sodass ich eigentlich in die GKV wechseln muss. Ich denke aber, in 2-3 Jahren mit Berufserfahrung genug für die PKV zu verdienen.
Ich bin derzeit 29j, Student und werde zum 30. März mein Studium abschliessen mit deinem Diplom (Ingenieur). Ich habe mich nach Ende der Familienversicherung in einer PKV versichert (Hallesche, Tarif SV, 300€ SB) da diese deutlich günstiger war und es abzusehen war das mein Studium deutlich länger als 14. Fachsemester dauern wird (Beginn der PKV nach der letzten Gesundheitsreform von 2009).
Nun kommt mit dem Ende des Studiums zum 1. April eine Reihe von Problemen/Fragen auf mich zu, bzw. ich muss mir überlegen was meine besten Optionen sind. Es ist abzusehen, das ich nicht zum 1. April einen Arbeitsplatz bekommen werde, da ich einige Monate zum Bewerben benötige (möchte mich Bundesweit bewerben und werde wohl mehrere Vorstellungsrunden absolvieren müssen bis der Arbeitsvertrag steht).
Option 1) Ich werde arbeitslos, und da ich ausser ein paar Minijobs nicht groß gerarbeitet habe wird mir nur ALG II zustehen. Gleichzeitig fällt der Studentenrabatt für meinen Tarif weg, und der PKV Beitrag wird wohl recht teuer werden.
Frage: Bezahlt die ARGE meine Beiträge für die PKV in voller Höhe?
Was ich dazu bisher gefunden habe (bitte verbessern falls Unrichtig):
Ich kenne die genaue Beitragshöhe meiner PKV nicht, aber der "halbe Satz" der GKV wäre ja um die 300 € - das ist von ALG II unmöglich zu bezahlen, Vermögen habe ich auch keines. Bei der Suche im Netz steht überwiegend ein "Nein" - also die ARGE zahlt nur einen festen Zuschuss, den Rest muss man selber aufbringen. Allerdings sind viele Quellen vor Januar 2011 erschienen, sodass auf ein Grundsatzurteil selten eingegangen wird: focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/private-krankenversicherung/gesetzesluecke-arbeitsagentur-muss-private-krankenversicherung-bezahlen_aid_530302.html
Ist diese Grundsatzurteil auch für mich relevant? In der Urteilsbegründung heisst es u.a. das eine Grundsicherungsleistung (wie die KV) nicht dazu führen darf das man als ALG II empfänger einen Schuldenberg aufbaut. Da ich den PKV Satz mit ALG II nicht bezahlen kann, würde ich ja gerade diesen aufhäufen. Da ich auch nicht in die GKV wechseln kann (siehe Option 3 unten) ist das alternativlos.
Option 2) Wie Option 1, aber für den Fall dass ich in der PKV bleiben muss, und die ARGE nicht bezahlt. Da ich unmöglich den Beitrag werde aufbringen können, bleibe ich ihn wohl einige Monate schuldig, bis ich einen Job gefunden habe (und werde die Beiträge dann zurückzahlen sobald ich ein Gehalt bekomme).
Wie sieht in diesem Fall die gesundheitlich Absicherung aus? Wenn ich 2-3 Monate in Zahlungsrückstand bin, darf die Kasse Leistungen verweigern? Sollte ich schwer Erkranken oder Verunfallen, bleibe ich dann auf den Behandlunskosten sitzen da keine KV besteht (wegen Zahlungsrückstand?). Falls ein Versicherungsschutz besteht wäre das ja eine interessante Option - es ist ja absehbar das ich bald einen guten Job bekomme und die Schulden zurückzahlen kann.
Option 3) Ich versuche, sofort in die GKV zu wechseln. Ich würde auf jedenfall einen ">451 €" bekommen und diesen sofort zum 1. April annehmen. Dann kann ich ja in die GKV wechseln. Angeblich allerdings nur, wenn ich 1 Jahr ununterbrochen einen solchen Job ausübe. Da ich aber nicht als Diplomingenieur einen Minijob für 1 Jahr machen will, würde wohl nach einigen Monaten Jobsuche ein Wechsel anstehen. Sofern dieser nahtlos erfolgt, also ohne Arbeitslos zu werden, darf ich in der GKV bleiben? Falls nein, was wäre das Resultat? Fordert meine PKV Beiträge nach? Wenn ja, in welcher Höhe?
P.S: Es ist abzusehen, das ich NICHT die erforderlichen 52.200 € Jahresgehalt bekommen werden, sodass ich eigentlich in die GKV wechseln muss. Ich denke aber, in 2-3 Jahren mit Berufserfahrung genug für die PKV zu verdienen.