(nachträgliche) Aufnahme in Familienversicherung möglich?
Verfasst: 02.12.2013, 16:30
Hallo und ein grosses Lob an dieses Forum. Bin jetzt ein paar Stunden am schmöckern und es hat schon einiges Licht im mein Dunkel gebracht. Eine 100%ige Antwort auf meine Anliegen habe ich aber nicht gefunden, daher bitte ich um Eure Bewertung zu folgendem Sachverhalt.
Ich war nach dem Studium zeitlebens als Gewerbetreibender (GbR Gesellschafter) freiwillig in der GKV. In 2012 ist unser Hauptkunde abgesprungen, weshalb die GbR Ende 2013 aufgelöst wird tatsächlich aber schon in 2012 fast keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhielt.
Weil ich hoffte in 2013 als Freelancer Projekte an Land zu ziehen, zahle ich bislang brav meine Beiträge als hauptberuflich Selbständiger. Da facto bin ich es aber das ganze Jahr schon nicht mehr. Letztlich habe ich meine Zeit als Hausmann, in der Kinderbetreuung und mit Arbeiten am Haus verbracht. Als Einnahmen habe ich sicher weniger als 375 Euro pro Monat erzielt und mangels Aufträgen umgelegt aufs Jahr nicht mal eine 1 Stunde pro Woche für den Gewerbebetrieb aufgewendet. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich aus Ersparnissen und vom Gehalt meiner Frau. Ich bin zwar noch nicht am Verhungern, befinde mich aber derzeit in der paradoxen Situation, dass mein Krankenkassenbeitrag meine Einnahmen übersteigt. Dabei erfüllt der Sachverhalt aus meiner Sicht die Kriterien des §8 SGB IV und §10 SGB V.
Da ich über 20 Jahre Unternehmer war, ist mir klar, dass bei Gewerbetribenden gute und schlechte Jahre krankenkassentechnisch im nachhinein über die jeweils aktuelle Steuererklärung ausgeglichen werden. Was aber gilt für den Sachverhalt, dass sich der Status vom hauptberuflich Selbständigen zum nebenberuflich Selbständigen ggf. sogar mit Anspruch auf Familienversicherung ändert. Muß ich da auch auf den Steuerbescheid nächstes Jahr warten? Obwohl ich hier im Forum keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden habe vermute ich NEIN, denn im umgekehrten Fall (Bedingungen für Familienversicherung entfallen) müßte ich dass wohl auch sofort melden und nicht mit dem nächsten Steuerbescheid.
Habe ich die (aus meiner Sicht) in 2013 zu viel bezahlten Beiträge nun bereits verloren oder kann ich noch nachträglich in die Familienversicherung aufgenommen werden und die Beiträge ggf. zurückerhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Ich war nach dem Studium zeitlebens als Gewerbetreibender (GbR Gesellschafter) freiwillig in der GKV. In 2012 ist unser Hauptkunde abgesprungen, weshalb die GbR Ende 2013 aufgelöst wird tatsächlich aber schon in 2012 fast keinen Geschäftsbetrieb mehr unterhielt.
Weil ich hoffte in 2013 als Freelancer Projekte an Land zu ziehen, zahle ich bislang brav meine Beiträge als hauptberuflich Selbständiger. Da facto bin ich es aber das ganze Jahr schon nicht mehr. Letztlich habe ich meine Zeit als Hausmann, in der Kinderbetreuung und mit Arbeiten am Haus verbracht. Als Einnahmen habe ich sicher weniger als 375 Euro pro Monat erzielt und mangels Aufträgen umgelegt aufs Jahr nicht mal eine 1 Stunde pro Woche für den Gewerbebetrieb aufgewendet. Meinen Lebensunterhalt bestreite ich aus Ersparnissen und vom Gehalt meiner Frau. Ich bin zwar noch nicht am Verhungern, befinde mich aber derzeit in der paradoxen Situation, dass mein Krankenkassenbeitrag meine Einnahmen übersteigt. Dabei erfüllt der Sachverhalt aus meiner Sicht die Kriterien des §8 SGB IV und §10 SGB V.
Da ich über 20 Jahre Unternehmer war, ist mir klar, dass bei Gewerbetribenden gute und schlechte Jahre krankenkassentechnisch im nachhinein über die jeweils aktuelle Steuererklärung ausgeglichen werden. Was aber gilt für den Sachverhalt, dass sich der Status vom hauptberuflich Selbständigen zum nebenberuflich Selbständigen ggf. sogar mit Anspruch auf Familienversicherung ändert. Muß ich da auch auf den Steuerbescheid nächstes Jahr warten? Obwohl ich hier im Forum keinen wirklich vergleichbaren Fall gefunden habe vermute ich NEIN, denn im umgekehrten Fall (Bedingungen für Familienversicherung entfallen) müßte ich dass wohl auch sofort melden und nicht mit dem nächsten Steuerbescheid.
Habe ich die (aus meiner Sicht) in 2013 zu viel bezahlten Beiträge nun bereits verloren oder kann ich noch nachträglich in die Familienversicherung aufgenommen werden und die Beiträge ggf. zurückerhalten?
Vielen Dank für Eure Hilfe