Seite 1 von 1

Fahrtkostenerstattung? KFZ-Fahrt in Klinik (OP)?

Verfasst: 05.12.2013, 15:08
von mrymen
Hallo.
Ich hatte eine Leisten-OP.
Zur Klinik fuhr ich mit meinem eigenem Auto.
Mußte 3 Tage in Klinik bleiben.
Anschl. fuhr ich wieder mit meinem Auto heim.

Kann ich bei der Krankenkasse Fahrtgeld beantragen?

danke
sandra

Re: Fahrtkostenerstattung? KFZ-Fahrt in Klinik (OP)?

Verfasst: 05.12.2013, 15:19
von Czauderna
mrymen hat geschrieben:Hallo.
Ich hatte eine Leisten-OP.
Zur Klinik fuhr ich mit meinem eigenem Auto.
Mußte 3 Tage in Klinik bleiben.
Anschl. fuhr ich wieder mit meinem Auto heim.

Kann ich bei der Krankenkasse Fahrtgeld beantragen?

danke
sandra
Hallo,
Ja, aber wenn du nicht befreit bist, An den Eigenanteil denken.
Gruss
Czauderna

Re: Fahrtkostenerstattung? KFZ-Fahrt in Klinik (OP)?

Verfasst: 05.12.2013, 16:14
von mrymen
Czauderna hat geschrieben:
mrymen hat geschrieben:Hallo.
Ich hatte eine Leisten-OP.
Zur Klinik fuhr ich mit meinem eigenem Auto.
Mußte 3 Tage in Klinik bleiben.
Anschl. fuhr ich wieder mit meinem Auto heim.

Kann ich bei der Krankenkasse Fahrtgeld beantragen?

danke
sandra
Hallo,
Ja, aber wenn du nicht befreit bist, An den Eigenanteil denken.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
danke für die Info.

Aber:
Ich hab ein Schreiben von der Kasse erhalten, wo diese
"ein ärztliches Attest über die Notwendigkeit eines Personenkraftwagens" die Verordnung Muster 4 (Krankenbeförderung) benötigt!

Ich habe natürlich pro Tag 10 Euro Krankenhausgeld bezahlt!

Bekomme ich nun die KM-Pauschale zur Klinik???
danke
sandra

Verfasst: 05.12.2013, 16:57
von broemmel
Die 10 € pro Krankenhaustag muss jeder zahlen der nicht befreit ist.
Die gibt es (ausser bei einer Befreiung von den gesetzlichen Zuzahlungen) nicht wieder.

Für die Fahrt ins Krankenhaus werden üblicherweise nur die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels erstattet.

Nur wenn durch ein ärztliches Attest die Notwendigkeit des PKW nachgewiesen wird werden die Kilometersätze erstattet (unter Abzug des Eigenanteils)

Ach ja. Km-Satz sind 0,30 € pro Kilometer bei ärztlicher Notwendigkeit

Verfasst: 05.12.2013, 19:38
von Swantje B.
broemmel hat geschrieben: Ach ja. Km-Satz sind 0,30 € pro Kilometer bei ärztlicher Notwendigkeit
0,20 € je km (§ 5 Abs. 1 Bundesreisekostengesetz).

Gruß
Swantje

Verfasst: 05.12.2013, 19:46
von broemmel
Stimmt.
Wie komme ich auf 0,30 €?

Danke für die Korrektur

Verfasst: 05.12.2013, 19:52
von Swantje B.
broemmel hat geschrieben:Stimmt.
Wie komme ich auf 0,30 €?

Danke für die Korrektur
Mit der Pendlerpauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) verwechselt?

Verfasst: 05.12.2013, 23:27
von broemmel
Stimmt.

Ich hab vor ein paar Tagen die Steuererklärung gemacht :)

Verfasst: 06.12.2013, 08:10
von Poet
@broemmel: Bundesreisekostengesetz...die KM-Erstattung für Dienstfahrten von Kassen-Mitarbeitern. Das ist die Macht der Gewohnheit. :D

Verfasst: 06.12.2013, 11:33
von broemmel
Ich mach die Dienstreisen mit der Bahn :roll:

Da bin ich auch nicht wählerisch ob ich die S-Bahn oder die Deutsche Bahn nehmen muss. Da lass ich mich gerne fahren :D