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Fahrkosten unter der Höhe der Selbstbeteiligung
Verfasst: 06.01.2014, 18:15
von jordon
Hallo,
wenn Fahrtkosten in Höhe von 2,60 EUR anfallen, ist dann trotzdem die Selbstbeteiligung in Höhe von 5 EUR zu entrichten, bzw zu verrechnen?
Im letzten Jahr bin ich auf 14 Fahrten gekommen, bisher wurden mit diese Fahrten auf meine Belastungsgrenze angerechnet.
Kann ich mir das Geld nun auch so auszahlen lassen, da ich für das letzte Jahr nicht über meine Belastungsgrenze komme?
Verfasst: 06.01.2014, 20:19
von roemer70
Hallo Jordon,
die Zuzahlung zu Fahrkosten beträgt 10%, mindestens 5 €, maximal 10 € und nicht mehr als die Fahrkosten selbst. Damit würde bei 2,60 € Fahrkosten der Eigenanteil 2,60 € betragen und somit keine Erstattung als Fahrkosten, sondern nur im Rahmen einer Zuzahlungsbefreiung möglich sein - vorausgesetzt es handelt sich um eine Fahrt zur stationären Behandlung oder es liegt einer der Ausnahmetatbestände vor (Dialyse, Chemo- oder Strahlentherapie, Pflegestufe 2 oder 3, Schwerbehinderung mit Merkzeichen aG, H oder BL,...).
Bei Serienfahrten (z.B. bei Dialyse) fallen grds. nur für die erste und letzte Fahrt Eigenanteile an.
Wenn es sich nicht um Serienfahrten handelt und Du die Belastungsgrenze für Zuzahlungen nicht erreichst, wäre die Antwort auf Deine letzte Frage ein "nein".
Verfasst: 06.01.2014, 21:53
von broemmel
Einige Kassen nehmen auch bei Serienfahrten den Eigenanteil pro Fahrt
Verfasst: 07.01.2014, 16:53
von jordon
Hallo,
danke für eure die Antworten.
Mir wurde im Jahr 20210 eine Transportbescheinigung mit Privat PKW für die Fahrten zum Psychologen ausgestellt, drauf wurde das voraus. Ende der Therapie angegeben, dieser Zeitraum ist aber schon angelaufen.
Wenn ich die Kosten nicht erstattet bekomme ist das auch nicht schlimm, wollte nur mal wissen ob noch eine andre Methode der Abrechnung möglich ist.
Verfasst: 07.01.2014, 18:10
von broemmel
Das wäre eine Fahrt zur ambulanten Behandlung. Keine Serienbehandlung.
Da kommt es nur zu einer Erstattungsmöglichkeit, wenn entweder eine Pflegestufe 2 vorliegt oder ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen BL, aG oder H vorliegt.
Definition einer Serienbehandlung:
•Häufige Therapie bei bestimmten Erkrankungen
Fahrten zur ambulanten Behandlung, wenn der Patient an einer Grunderkrankung leidet, die (1) eine bestimmte Therapie erfordert, die (2) häufig und über einen längeren Zeitraum erfolgen muss und (3) der zu dieser Behandlung führende Krankheitsverlauf den Patienten in einer Weise beeinträchtigt, dass eine Beförderung unerlässlich ist (z.B. Dialysebehandlung, onkologische Strahlen- oder Chemotherapie). Dies muss vom Arzt attestiert werden.
Das trifft üblicherweise nicht auf eine Fahrt zur Psychotherapie zu.