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...spezielles Problem

Verfasst: 08.01.2014, 12:53
von Rosebud
Hallo an alle, ich bin neu hier und habe von der ganzen Thematik rund um die KV leider wenig Ahnung... :shock:
Mein Problem ist folgendes: Mein Onkel ist 78 Jahre alt, und war als Angestellter einer amerikanischen Firma lange Jahre im Ausland (die meiste Zeit in USA, auch Europa)...er ist seit mehr als 20 Jahren bei einem amerikanischen Unternehmen versichert...das lief früher auch gut, aber seit ein paar Jahren werden die Rechnungen immer schleppender bezahlt, in letzter Zeit gar nicht mehr...mittlerweile hat er schon Rechnungen i.H.v. 20.000 EUR eingereicht, die nicht bezahlt werden. Offenbar hat das Methode, denn früheren Arbeitskollegen geht es genau so.
Kurz und gut - er möchte gerne wieder in D versichert sein, am liebsten natürlich gesetzlich - denn privat würde für Ihn und seine Frau einfach zu viel kosten...
Seine Frau hat während der ganzen Jahre nicht gearbeitet und war ebenfalls bei dem o.g. Unternehmen versichert...
Seht Ihr irgend einen Weg für die beiden, in die GKV zu kommen?

Wäre super, wenn Ihr mir Eure Gedanken dazu mitteilt,
viele Grüße,
Rose

Verfasst: 08.01.2014, 13:38
von derKVProfi
Nun, so einfach kann man das nun nicht beantworten.

Dazu benötigt man einen vollständigen Lebenslauf der den beruflichen Bereich abbildet, den versicherungstechnischen Bereich und die Frage des Wohnortes bzw. gewöhnlicxhen Aufenthaltes.

Sowas ist ein Fall für einen qualifizierten Renten- oder Versicherungsberater - ggf. auch für einen sehr guten Kassenmitarbeiter, der das aus Kundensicht wohlwollend hinterfragt!

Ob Sie das hier darlegen wollen?

Wohnort aktuell?

Seit wann?

Zuletzt GKV in Deutsachland?

Verfasst: 08.01.2014, 13:44
von Czauderna
Hallo,
also ich schreib es mal etwas direkter - nein, so wie geschildert hat er keine Möglichkeit in die GKV zu wechseln wenn er in Deutschland die letzten Jahre wohnhaft war. Sicher, den Hinweis mit dem "wohlwollenden Kassenmitarbeiter" kann man geben, aber ich denke, der muss erst noch geboren werden, der einen 78jährigen nebst evtl. gleichaltriger Ehefrau
aus Wohlwollen den Zugang in die GKV ermöglicht.
Ich sage - entweder lässt es das Gesetz zu oder eben nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.01.2014, 13:52
von derKVProfi
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
also ich schreib es mal etwas direkter - nein, so wie geschildert hat er keine Möglichkeit in die GKV zu wechseln wenn er in Deutschland die letzten Jahre wohnhaft war. Sicher, den Hinweis mit dem "wohlwollenden Kassenmitarbeiter" kann man geben, aber ich denke, der muss erst noch geboren werden, der einen 78jährigen nebst evtl. gleichaltriger Ehefrau
aus Wohlwollen den Zugang in die GKV ermöglicht.
Ich sage - entweder lässt es das Gesetz zu oder eben nicht.
Mit wohlwollend meine ich nicht, dass Gesetze nicht eingehalten oder Realitäten verbogen werden.

Ich meine mit wohlwollend, dass er die Vergangenheit detailliert und ausführlich prüft um einen Weg zu finden. Und diesen Aufwand nenne ich wohlwollend. Meine Erfahrung sagt mir, dass die Antwort zu oft und zu schnell nein ist. Ich glaube Rossi wird mir das bestätigen. Einige Fälle hier dokumentieren es auch eindrucksvoll!

Es geht um die Prüfung unter dem Gesichtspunkt "aus Sicht des Kunden und unter Einhaltung der Gesetze die Tür finden, durch die man gehen kann"! Dazu muss es eine Tür geben!

Und Du bist hier auch schon viel zu schnell beim NEIN!

Du weißt nicht wo die Personen leben, wann sie zuletzt in Deutschland gemeldet waren und wo sie dort zuletzt versichert waren. Zumindest das sollte man schon erst einmal als erste Fragen prüfen, bevor man etwas sagt!

P.S.: An den Fragesteller wegen schleppender Abrechnung. Die USA sind zwar in vielen Bereichen ein Land der 3ten Welt (Bildung, soziale Standards, etc.), aber es ist ein Rechtsstaat. Wenn Sie dort einen Vertrag haben, dann können Sie den Versicherer auch verklagen.

Verfasst: 08.01.2014, 14:05
von Czauderna
Hallo,
deshalb habe ich mir angewöhnt die Floskel "so wie geschildert" bei manchen meiner Antworten einzufügen. Klar, es kann sich immer noch ein neuer Sachverhalt ergeben, aber hier sehe ich es so, dass es da zwei Menschen mit 1. Wohnsitz in Deutschland gibt, die bei einer Krankenversicherung in den USA. versichert waren und so mit einen Krankenversicherungsschutz hatten, den ich als Privatversicherung ansehe, d.h. er, sowie seine Ehefrau zählen für mich zum Kundenkreis einer deutschen PKV wenn die beiden sich in Deutschland versichern wollen - so, wie geschildert sehe ich da keine Möglichkeit einer GKV-Versicherung, zumal sie "nur" wechseln wollen und nicht ohne Versicherung da stehen.
Etwas anderes wäre es u.U., aber das wurde nicht geschrieben, wenn die beiden nach 20 Jahren USA-Versicherung nun wieder nach Deutschland zurück kämen und eine neue Versicherung benötigen würden - dann käme auch ich ins Grübeln und würde an die Möglichkeit der letzten Krankenversicherung in Deutschland denken, aber dann wären wir ja wieder
be dem Thema wo Einigkeit herrscht - Recht und Gesetz.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.01.2014, 14:13
von derKVProfi
Ja, das was Du Duir angewöhnt hast, versuche ich mir gerade abzugewöhnen.

Und vor allem - exakt dahin gehend hatte ich doch drei Fragen gestellt und insgesamt ausgesagt, dass ich Lebensläufe (beruflich, Wohnort/gewöhnlicher Aufenthalt, Versicherungshiostorie) benötige!!