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Einnahmen aus Vermietung vs Pflichtversicherung

Verfasst: 22.01.2014, 11:25
von GiselaW
Hallo allerseits!
Ich bin sehr froh, dieses kompetente Forum gefunden zu haben und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich bin seit Jahren freiwillig gesetzlich versichert, in letzter Zeit haben sich meine Beiträge aus Einnahmen aus V+V errechnet, was leider sehr teuer ist.
Nun will/muß ich nochmal ins Angestelltenverhältnis und damit hoffentlich in die Pflichtversicherung.

Meine Frage ist: Wieviel muß ich verdienen, damit die KK-Beiträge nicht mehr aus dem Gesamteinkommen berechnet werden, sondern nur aus dem Gehalt? Spielt die Arbeitszeit eine Rolle (20 oder 40 std)?
Muß das Gehalt ggf sogar höher sein, als die Einnahmen aus V+V?

P.S.: Die Einkünfte aus V+V sind "gewerblich", weil ich zur Mehrwehrtsteuer optiert habe, es handelt sich aber nur um ein einziges vermietetes Objekt, der Zeitaufwand geht gegen 0, wenn das eine Rolle spielen sollte. Ob ich aus der "geweblichen" Vermietung wieder rauskommen könnte, weiß ich nicht.

Es wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet!
Ganz herzlichen Dank im Vorraus :oops:

Gisela

Verfasst: 22.01.2014, 11:52
von CiceroOWL
Der Verdienst muss höher liegen als die Einnahmen aus der V und V. Grundsätzlich.

Verfasst: 28.01.2014, 18:37
von GiselaW
Hallo nochmal!

Es tut mir leid, dass ich mich so lange nicht gemeldet habe, ich kann immer nur bei einer Freundin ins Internet und da bin ich nicht täglich..

Vielen Dank erstmal an dich Cicero für die Antwort, wenn es auch nicht die ist, die ich erhofft hatte :roll: Oder bedeutet "grundsätzlich" hier etwas ähnliches wie im juristischen Bereich, nämlich " meistens nicht, aber u.U. eben doch"?? Wenn dem so ist, wäre ich dankbar für noch ein paar Hinweise!

Ich werde allenfalls einen Job im Niedriglohnbereich kriegen können, da liegen die Mieteinnahmen immer drüber ( für die Krankenkasse, die tatsächlichen Einnahmen reichen nicht zum Leben). Als Alternative bliebe dann vermutlich nur der (Not)verkauf :cry:

Ich hatte gedacht, dass für mich vielleicht auch so etwas greift, wie im Beitrag mit dem "mühelosen Einkommen"... Wochenstunden als Maßstab und nicht Höhe des Verdienstes?

Vielleicht kann ja nochmal wer drüber schauen, noch hab ich die Hoffnung nicht ganz aufgegeben.

Viele Güße
Gisela

Verfasst: 31.01.2014, 13:05
von Bodi
Die wirtschafltiche Bedeutung hat ein hohes Gewicht.
Entscheidend ist allerdings das Gesamtbild, sowohl d.h. die wirtschaftliche Bedeutung als auch die Arbeitszeit.

Grundsätze finden sich hier:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _top_3.pdf

Die Kasse trifft auf Basis dieser Kriterien die Entscheidung.

Wenn das vermietete Objekt zu einem Betriebsvermögen gehört, gilt: Die steuerliche Zuordnung der Einkünfte erfolgt nicht zu Vermietung und Verpachtung, sondern zu der entsprechenden Gewinneinkunftsart (also gewerbliche/selbständige/freiberufliche/ggf. land-und forstwirtschaftliche Einkünfte).
Im Umkehrschluss bedeutet dies: Entnimmt man das Objekt dem Betriebsvermögen und überführt es in das Privatvermögen, werden die Einkünfte der Vermietung und Verpachtung zugerechnet. Die Frage einer hauptberuflichen Selbständigkeit stellt sich dann nicht mehr. Die (theoretisch beliebig hohen) Vermietungseinkünfte sind für die Kasse nicht mehr relevant bzw. werden nicht zur Beitragsbemessung herangezogen, wenn eine Pflichtmitgliedschaft besteht (also z.B. ein Job mit mehr als 450 EUR Gehalt).
Bei einer Entnahme aus dem Betriebsvermögen ist freilich Vorsicht bzw. eine sorgfältige Abwägung geboten, zumal ggf. stille Reserven aufgedeckt werden (d.h. wenn der angesetze Verkehrswert höher als der Buchwert ist), was zu hohen Steuernachzahlungen führen kann.