Gibt es Sonderregelungen der GKV für Auslandbehandlung?
Verfasst: 27.01.2014, 05:19
Habe eine Langzeit- Auslandsreisekrankenversicherung bei AXA über BKK Merck abgeschlossen.
Bin zurzeit in Indien im Krankenhaus, habe sehr aufwendige und teure Behandlungen, ua. Botox - Behandlungen wegen plötzlich auftretender verstärkter Spastik.
Kosten Krankenhaus für ca. 6 Wochen mit allen Behandlungen ca. 4500 Euro.
Die Spastik habe ich schon lange, wird in Deutschland auch behandelt, aber nur mit Tabletten.
Botox hatte ich noch nie.
Vor reiseantritt stand nicht fest, dass in Indien Behandlungen im Krankenhaus notwendig werden.
Alle notwendigen Medikamente hatte ich von Deutschland mitgebracht.
Überwintere seit Jahren in Indien hatte erst einmal vor 2 Jahren die AXA wegen der spastik in Anspruch genommen und gesamtkosten erstattet bekommen.
Da die spastik eine Vorerkrankung ist, werden die Kosten jetzt nicht mehr übernommen.
Habe folgendes im kleingedruckten gefunden:
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Vorerkrankungen und damit verbundene Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten; sowie bspw. dauerhaft verordnete Medikamente, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Ich hatte keine Krankenhausbehandlung beabsichtigt, das hat sich ergeben durch extreme verkrampfungen.
Da die gesetzliche für Behandlungen im Ausland nicht zahlt, was gibt es überhaupt für Möglichkeiten.
Durch die spastik bin extrem temperaturempfindlich und temp. abhängig.
Ich bin gezwungen in einem warmen klima zu überwintern -und Indien ist am besten geeignet.
Wenn ich jetzt alles selbst bezahlen muss, frage ich mich wozu brauche ich diese treuere Zusatzversicherung von AXA.
Ist die gesetzliche KK im Härtefall zur Zuzahlung verpflichtet?
Die BKK Merck beschäftigt viele Mitarbeiter im Ausland die alle 100% abgesichert sind.
Sobald man in Rente ist, beginnen die Probleme.
Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Bin zurzeit in Indien im Krankenhaus, habe sehr aufwendige und teure Behandlungen, ua. Botox - Behandlungen wegen plötzlich auftretender verstärkter Spastik.
Kosten Krankenhaus für ca. 6 Wochen mit allen Behandlungen ca. 4500 Euro.
Die Spastik habe ich schon lange, wird in Deutschland auch behandelt, aber nur mit Tabletten.
Botox hatte ich noch nie.
Vor reiseantritt stand nicht fest, dass in Indien Behandlungen im Krankenhaus notwendig werden.
Alle notwendigen Medikamente hatte ich von Deutschland mitgebracht.
Überwintere seit Jahren in Indien hatte erst einmal vor 2 Jahren die AXA wegen der spastik in Anspruch genommen und gesamtkosten erstattet bekommen.
Da die spastik eine Vorerkrankung ist, werden die Kosten jetzt nicht mehr übernommen.
Habe folgendes im kleingedruckten gefunden:
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Vorerkrankungen und damit verbundene Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten; sowie bspw. dauerhaft verordnete Medikamente, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
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Ich hatte keine Krankenhausbehandlung beabsichtigt, das hat sich ergeben durch extreme verkrampfungen.
Da die gesetzliche für Behandlungen im Ausland nicht zahlt, was gibt es überhaupt für Möglichkeiten.
Durch die spastik bin extrem temperaturempfindlich und temp. abhängig.
Ich bin gezwungen in einem warmen klima zu überwintern -und Indien ist am besten geeignet.
Wenn ich jetzt alles selbst bezahlen muss, frage ich mich wozu brauche ich diese treuere Zusatzversicherung von AXA.
Ist die gesetzliche KK im Härtefall zur Zuzahlung verpflichtet?
Die BKK Merck beschäftigt viele Mitarbeiter im Ausland die alle 100% abgesichert sind.
Sobald man in Rente ist, beginnen die Probleme.
Wer hat schon ähnliche Erfahrungen gemacht?