Psychotherapie über die genehmigten Stunden hinaus
Verfasst: 09.02.2014, 15:45
Hallo,
ich bin jetzt im 4. Jahr meiner Psychologischen Behandlung.
Die genehmigten Stunden sind schon verbraucht, nun findet ein Termin nur noch 1x im Monat, oder alle 2 Monate statt.
Bisher scheint mein Psychologe die Stunden auch bezahlt zu bekommen, er sagte, bevor ich eine Antrag auf Verlängerung stelle, muß eine gewisse Zeit zwischen dem Ende der bewilligten Stunden und dem Neuantrag sein.
Ist das so richtig?
Die Hauptursache meiner Erkrankung ist das Mobing und das Gewalterlebnis in Schulde und das Mobing am Arbeitsplatz.
Eigentlich wäre ja hier die Unfallkasse bez die Berufsgenossenschaft zuständig, nun weiß ich aber nicht, ob ich diesen Fall dort noch melden kann.
Das Krankheitsbild ist so, das ich im Moment EM Rentner bin.
ich bin jetzt im 4. Jahr meiner Psychologischen Behandlung.
Die genehmigten Stunden sind schon verbraucht, nun findet ein Termin nur noch 1x im Monat, oder alle 2 Monate statt.
Bisher scheint mein Psychologe die Stunden auch bezahlt zu bekommen, er sagte, bevor ich eine Antrag auf Verlängerung stelle, muß eine gewisse Zeit zwischen dem Ende der bewilligten Stunden und dem Neuantrag sein.
Ist das so richtig?
Die Hauptursache meiner Erkrankung ist das Mobing und das Gewalterlebnis in Schulde und das Mobing am Arbeitsplatz.
Eigentlich wäre ja hier die Unfallkasse bez die Berufsgenossenschaft zuständig, nun weiß ich aber nicht, ob ich diesen Fall dort noch melden kann.
Das Krankheitsbild ist so, das ich im Moment EM Rentner bin.