Zwischen den Stühlen ...
Verfasst: 11.02.2014, 22:41
Guten Abend!
Vorweg sei gesagt und entschuldigt, dass es eine etwas längere Ausführung der Situation werden wird. Der Übersicht halber, die wichtigsten Abschnitte in Fettschrift.
Ich werde zur Zeit nach einem Auslandsaufenthalt zwischen der privaten und gesetzlichen Versicherung hin und her geschoben, und es scheint irgendwie an Kleinigkeiten zu hängen. Seit Mitte Juni 2013 laufe ich unversichert rum.
Es gab zwar bereits ein paar Themen bezüglich Auslandsaufenthalten hier im Forum, aber bisher habe ich nichts gefunden, was auf meine Situation passt - diese da wäre folgende:
1. Mein Leben lang war ich privat versichert (DKV), auch während des Studiums und während Meldung beim Jobcenter nach dem Studium. Kulanterweise hat die DKV während des Leistungsbezugs im Jobcenter den Studententarif weiterlaufen lassen.
2. Ende August 2012 bis Mitte Juni 2013 war ich in Norwegen, zunächst für ein 6-monatiges Praktikum. Die DKV ließ zunächst die Versicherung auch während des Praktikums weiterlaufen, wies aber auch darauf hin, dass bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland ohne Arbeit, der Tarif gewechselt oder die Versicherung gekündigt werden müsse.
In Norwegen wurde nach einigem Hickhack mit der dortigen gesetzlichen Versicherung klar, dass ich auch während des Praktikums dort in gesetzlich versichert war.
Nach dem Praktikum hatte ich eine andere Arbeitsstelle in Norwegen, aufgrund der ich auf jeden Fall in der gesetzlichen Versicherung dort blieb.
3. Jetzt kommt vermutlich mein Fehler, denn die Arbeitsstelle nach dem Praktikum sollte was längerfristiges sein und ich hatte Hoffnungen in Norwegen zu bleiben, sodass ich die DKV-Versicherung kündigte, die ja nach dem Praktikum eine Entscheidung wollte. Gleichzeitig wurde die Versicherung dann rückwirkend ab Ende August (Praktikumsbeginn) gekündigt.
Dummerweise lief es mit der Arbeit nicht wie gedacht. Mitte Mai 2013 habe ich aufgehört zu arbeiten, und aufgrund einer 4-Wochen-Regelung hatte ich noch bis Mitte Juni die norwegische gesetzliche Versicherung. Da in der Zeit (Sommerloch) keine neue Arbeitsstelle zu finden war, musste ich wieder nach Deutschland zurück. Ohne Versicherung.
4. Zwischenbilanz für die Übersicht:
- Seit Anbeginn an private Versicherung in D
- Ende August 2012 bis Mitte Juni 2013 (also nicht ganz 10 Monate) gesetzliche Versicherung in N
- Rückkehr nach Deutschland und ins Jobcenter ohne Versicherung
5. Vor der Rückkehr hatte ich bei Barmer, TK und AOK sowie beim Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung (vom Ministerium) angerufen, die Situation geschildert und gefragt, ob ein Anspruch auf gesetzliche Versicherung in D bestünde. Allesamt sagten, dass ich in den Basistarif der privaten Versicherung gehöre und dass da, weil erneuter Jobcenteraufenthalt, dann der halbierte Beitrag geltend gemacht werden könne. Begründung war, dass ich in N kein ganzes Jahr gesetzlich versichert war, was Voraussetzung für einen gesetzlichen Anspruch in D sei.
6. Lediglich eine Dame des Bürgertelefons sagte, dass es eine Ausnahme von dieser Ein-Jahresregelung gebe, wenn die private Versicherung vor dem Auslandsaufenthalt bekannt gegeben hätte, dass sie einen nach Rückkehr nicht mehr zu den gleichen Bedingungen aufnehmen könne. Was ja der Fall war.
Davon wussten aber weder Barmer, TK noch AOK was und auch als ich wieder beim Bürgertelefon anrief, um mir die Aussage nochmal bestätigen zu lassen, war nichts von dieser Regelung bekannt.
7. Noch vor der Rückkehr nach D nahm ich Kontakt mit der DKV auf, erklärte die Situation und gleich nach meiner Rückkehr kam ein Beratermensch der DKV bei mir vorbei. Dieser meinte, ich gehöre doch aber in die gesetzliche, rief aber selber nochmal bei der AOK an, nachdem ich ihm erklärte, was man mir bis dahin erklärt hatte, und bekam die gleiche Antwort wie ich: private Versicherung, Basistarif, da weniger als ein Jahr in N.
Daraufhin ließ er mir von der DKV die Antragsunterlagen zukommen, denn ich musste ja komplett neu beantragen, da ich vorher so "schlau" war, ganz zu kündigen anstatt auf Schwebe zu setzen.
Irgendwas hat denen dann aber nicht gepasst, sie wollten noch einen Wisch von den Norwegen haben, den es nicht gab, und so wurde ewig nichts aus einem angeblich nochmal vorgeschriebenen Beratungstermin, sodass ich dann im Oktober den gesamten Antrag mit allem an Dokumentation, was ich hatte, hinschickte. Kann ja nicht sein, dass man wegen so einem Wisch monatelang in D unversichert rumläuft.
Es passierte ewig nichts, bis dann nun im Januar endlich mal ein Brief der DKV kam. Allerdings mit dem Bescheid, dass mich die DKV gar nicht aufnehmen können, da ich in die gesetzliche Versicherung gehöre. Ausschlaggebend sei da die vorige Versicherungsart (gesetzlich, wenn auch in N) und nicht die Zeit dort.
8. Nun ging also die erneute Runde mit Anfragen bei den gesetzlichen Versicherungen los.
Allerdings meinte jetzt auf einmal der Typ von der AOK, mit dem ich sprach, dass es schon eventuell möglich sei, dass die eine Frau vom Bürgertelefon recht hatte, die mir da sagte, dass es auch gesetzlichen Anspruch in D gebe, selbst wenn die norwegische weniger als ein Jahr war. Er wolle das mal prüfen (die Antwort steht noch aus).
Ebenfalls bei der Barmer sagte man mir nun, dass sich (allerdings im laufe der letzten Monate erst) irgendwas mit den Anrechnungszeiten geändert habe, und dass es dann doch möglicherweise einen Anspruch auf gesetzliche Versicherung in D gebe. Auch da wird geprüft.
9. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Hat jemand eine Ahnung, wer nun recht hat? Und selbst wenn sich der gesetzliche Anspruch erst durch die Änderung in den letzten Monaten eingestellt haben sollte, gilt das dann auch rückwirkend für ab Juni 2013? Denn ab dem Zeitpunkt muss ich ja rückversichert werden.
10. Wenn die Versicherung dann irgendwann mal rückwirkend gültig ist, werden dann auch Arztrechnungen rückwirkend erstattet?
11. Die übliche Frage: Wer zahlt, wenn mir jetzt in der Zwischenzeit was passieren sollte? Muss ich mit gebrochenem Bein rumhumpeln, wenn ich mir die BEhandlung nicht leisten kann, oder mit 'nem entzündeten Blinddarm rumhängen, weil der aufgrund zu hoher Kosten nicht entfernt werden kann? (Nur mal so als Beispiele)
12. Ich bin froh über jede Meinung, die konstruktiv zum Klären des Falles beiträgt. Ratschläge wie "such dir 'nen Job" kann ich nicht gebrauchen, denn ihr dürft mir glauben: Auch ich hätte mir lieber ein Bein ausgerissen, als wieder zum Jobcenter zurückzukehren. Ging aber nicht, weil keiner die Kosten für's Wiederannähen des Beins übernimmt, so ohne Versicherung ..
Vielen Dank also schonmal im Voraus für jegliche hilfreiche Antworten!
Vorweg sei gesagt und entschuldigt, dass es eine etwas längere Ausführung der Situation werden wird. Der Übersicht halber, die wichtigsten Abschnitte in Fettschrift.
Ich werde zur Zeit nach einem Auslandsaufenthalt zwischen der privaten und gesetzlichen Versicherung hin und her geschoben, und es scheint irgendwie an Kleinigkeiten zu hängen. Seit Mitte Juni 2013 laufe ich unversichert rum.
Es gab zwar bereits ein paar Themen bezüglich Auslandsaufenthalten hier im Forum, aber bisher habe ich nichts gefunden, was auf meine Situation passt - diese da wäre folgende:
1. Mein Leben lang war ich privat versichert (DKV), auch während des Studiums und während Meldung beim Jobcenter nach dem Studium. Kulanterweise hat die DKV während des Leistungsbezugs im Jobcenter den Studententarif weiterlaufen lassen.
2. Ende August 2012 bis Mitte Juni 2013 war ich in Norwegen, zunächst für ein 6-monatiges Praktikum. Die DKV ließ zunächst die Versicherung auch während des Praktikums weiterlaufen, wies aber auch darauf hin, dass bei einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland ohne Arbeit, der Tarif gewechselt oder die Versicherung gekündigt werden müsse.
In Norwegen wurde nach einigem Hickhack mit der dortigen gesetzlichen Versicherung klar, dass ich auch während des Praktikums dort in gesetzlich versichert war.
Nach dem Praktikum hatte ich eine andere Arbeitsstelle in Norwegen, aufgrund der ich auf jeden Fall in der gesetzlichen Versicherung dort blieb.
3. Jetzt kommt vermutlich mein Fehler, denn die Arbeitsstelle nach dem Praktikum sollte was längerfristiges sein und ich hatte Hoffnungen in Norwegen zu bleiben, sodass ich die DKV-Versicherung kündigte, die ja nach dem Praktikum eine Entscheidung wollte. Gleichzeitig wurde die Versicherung dann rückwirkend ab Ende August (Praktikumsbeginn) gekündigt.
Dummerweise lief es mit der Arbeit nicht wie gedacht. Mitte Mai 2013 habe ich aufgehört zu arbeiten, und aufgrund einer 4-Wochen-Regelung hatte ich noch bis Mitte Juni die norwegische gesetzliche Versicherung. Da in der Zeit (Sommerloch) keine neue Arbeitsstelle zu finden war, musste ich wieder nach Deutschland zurück. Ohne Versicherung.
4. Zwischenbilanz für die Übersicht:
- Seit Anbeginn an private Versicherung in D
- Ende August 2012 bis Mitte Juni 2013 (also nicht ganz 10 Monate) gesetzliche Versicherung in N
- Rückkehr nach Deutschland und ins Jobcenter ohne Versicherung
5. Vor der Rückkehr hatte ich bei Barmer, TK und AOK sowie beim Bürgertelefon zur gesetzlichen Krankenversicherung (vom Ministerium) angerufen, die Situation geschildert und gefragt, ob ein Anspruch auf gesetzliche Versicherung in D bestünde. Allesamt sagten, dass ich in den Basistarif der privaten Versicherung gehöre und dass da, weil erneuter Jobcenteraufenthalt, dann der halbierte Beitrag geltend gemacht werden könne. Begründung war, dass ich in N kein ganzes Jahr gesetzlich versichert war, was Voraussetzung für einen gesetzlichen Anspruch in D sei.
6. Lediglich eine Dame des Bürgertelefons sagte, dass es eine Ausnahme von dieser Ein-Jahresregelung gebe, wenn die private Versicherung vor dem Auslandsaufenthalt bekannt gegeben hätte, dass sie einen nach Rückkehr nicht mehr zu den gleichen Bedingungen aufnehmen könne. Was ja der Fall war.
Davon wussten aber weder Barmer, TK noch AOK was und auch als ich wieder beim Bürgertelefon anrief, um mir die Aussage nochmal bestätigen zu lassen, war nichts von dieser Regelung bekannt.
7. Noch vor der Rückkehr nach D nahm ich Kontakt mit der DKV auf, erklärte die Situation und gleich nach meiner Rückkehr kam ein Beratermensch der DKV bei mir vorbei. Dieser meinte, ich gehöre doch aber in die gesetzliche, rief aber selber nochmal bei der AOK an, nachdem ich ihm erklärte, was man mir bis dahin erklärt hatte, und bekam die gleiche Antwort wie ich: private Versicherung, Basistarif, da weniger als ein Jahr in N.
Daraufhin ließ er mir von der DKV die Antragsunterlagen zukommen, denn ich musste ja komplett neu beantragen, da ich vorher so "schlau" war, ganz zu kündigen anstatt auf Schwebe zu setzen.
Irgendwas hat denen dann aber nicht gepasst, sie wollten noch einen Wisch von den Norwegen haben, den es nicht gab, und so wurde ewig nichts aus einem angeblich nochmal vorgeschriebenen Beratungstermin, sodass ich dann im Oktober den gesamten Antrag mit allem an Dokumentation, was ich hatte, hinschickte. Kann ja nicht sein, dass man wegen so einem Wisch monatelang in D unversichert rumläuft.
Es passierte ewig nichts, bis dann nun im Januar endlich mal ein Brief der DKV kam. Allerdings mit dem Bescheid, dass mich die DKV gar nicht aufnehmen können, da ich in die gesetzliche Versicherung gehöre. Ausschlaggebend sei da die vorige Versicherungsart (gesetzlich, wenn auch in N) und nicht die Zeit dort.
8. Nun ging also die erneute Runde mit Anfragen bei den gesetzlichen Versicherungen los.
Allerdings meinte jetzt auf einmal der Typ von der AOK, mit dem ich sprach, dass es schon eventuell möglich sei, dass die eine Frau vom Bürgertelefon recht hatte, die mir da sagte, dass es auch gesetzlichen Anspruch in D gebe, selbst wenn die norwegische weniger als ein Jahr war. Er wolle das mal prüfen (die Antwort steht noch aus).
Ebenfalls bei der Barmer sagte man mir nun, dass sich (allerdings im laufe der letzten Monate erst) irgendwas mit den Anrechnungszeiten geändert habe, und dass es dann doch möglicherweise einen Anspruch auf gesetzliche Versicherung in D gebe. Auch da wird geprüft.
9. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Hat jemand eine Ahnung, wer nun recht hat? Und selbst wenn sich der gesetzliche Anspruch erst durch die Änderung in den letzten Monaten eingestellt haben sollte, gilt das dann auch rückwirkend für ab Juni 2013? Denn ab dem Zeitpunkt muss ich ja rückversichert werden.
10. Wenn die Versicherung dann irgendwann mal rückwirkend gültig ist, werden dann auch Arztrechnungen rückwirkend erstattet?
11. Die übliche Frage: Wer zahlt, wenn mir jetzt in der Zwischenzeit was passieren sollte? Muss ich mit gebrochenem Bein rumhumpeln, wenn ich mir die BEhandlung nicht leisten kann, oder mit 'nem entzündeten Blinddarm rumhängen, weil der aufgrund zu hoher Kosten nicht entfernt werden kann? (Nur mal so als Beispiele)
12. Ich bin froh über jede Meinung, die konstruktiv zum Klären des Falles beiträgt. Ratschläge wie "such dir 'nen Job" kann ich nicht gebrauchen, denn ihr dürft mir glauben: Auch ich hätte mir lieber ein Bein ausgerissen, als wieder zum Jobcenter zurückzukehren. Ging aber nicht, weil keiner die Kosten für's Wiederannähen des Beins übernimmt, so ohne Versicherung ..
Vielen Dank also schonmal im Voraus für jegliche hilfreiche Antworten!