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GKV oder PKV...?
Verfasst: 12.02.2014, 21:14
von buffa
Keine Krankenversicherung, möchte mich jetzt versichern lassen. Muss ich mich gesetzlich oder privat Krankenversichern?
Zu Sache:
Bis zum 09.2011 war ich in einem Angestellten-Verhältnis in der GKV pflichtversichert. Mein Arbeitsverhältnis aus privaten Gründen gekündigt( Ausreise ins Ausland). Nach Deutschland zurückgekehrt 08.2012 und seit 09.2012 Selbständig.
Ab dem 01.10.2011 bis Heute keinen Versicherungsschutz.
- muss ich mich GKV oder PKV versichern ?
Ermäßigung und Erlass von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen nach dem 31.12.2013
- da ich seit dem 10.2011 nicht versichert war, muss ich die Kompletten Beiträge für die gesetzliche Krankenkasse nachzahlen! ich habe keine Leistungen in Anspruch genommen...
Wie berechnen sich Nachzahlungen??? Gewinn 2012 ca .900 Euro, 2013 - ca. 1700 Euro
Verfasst: 13.02.2014, 12:29
von Poet
@buffa: Bitte erst noch etwas Licht ins Dunkel bringen, damit die AW exakt ist...
1. In welchem Land warst Du im Ausland und wie dort versichert?
2. Wie alt bist Du, bist Du verheiratet und Deine Frau ev. in einer gesetzlichen Krankenkasse?
3. Sind die genannten Gewinne Jahresbeträge?
4. Hast Du Leistungen in Anspruch genommen nach Deiner Rückkehr nach D über Deine alte Kasse?
Verfasst: 13.02.2014, 20:09
von buffa
1. Polen und nicht versichert, habe auch dort nicht gearbeitet
2. 35 Jahre und nicht verheiratet
3. Monatsbeiträge
4. Ich habe keine Leistungen in Anspruch genommen...
Verfasst: 14.02.2014, 13:55
von Poet
@buffa: Gehe zu Deiner letzten Kasse und stelle einen Antrag auf Aufnahme nach §5.1.13 SGB V (ist ein gesonderter Antrag) und beantrage gleichzeitig das Erlassen der Beitragsschulden der Vergangenheit. Dazu gibt es bereits einige Threads in Rubrik "gesetzliche Krankenkassen." Bzgl. der rückwirkenden Beitragsforderungen kommst Du durch die Beitragsamnestie mit einem blauen Auge davon, Dir muss aber klar sein, dass Du bei einem aktuellen monatlichen Gewinn von 1.700€ doch recht ordentlich wieder lfd. Beiträge zur Krankenkasse zahlen musst. Nimm am besten Deinen letzten Steuerbescheid gleich mit, braucht die Kasse für die Beitragsfestsetzung.
Verfasst: 14.02.2014, 21:49
von heinrich
Poet: ein Erlass ist nicht möglich, da die Anzeige zur Mitgliedschaft nach § 5 1 13 SGBV dafür bis 31.12.2013 angezeigt hätte werden müssen.
Hier ist lediglich eine Ermäßigung möglich
Verfasst: 14.02.2014, 23:22
von Poet
...stimmt, kein kompletter Erlass, deswegen der Spruch mit dem blauen Auge.
Verfasst: 23.03.2014, 17:42
von buffa
.... mit einem blauen Auge davonkommen, aber wie stark?
Kann mir jemand schreiben wie berechnen sich die Nachzahlungen??
Verfasst: 23.03.2014, 18:09
von Czauderna
Hallo,
jedenfalls ist jetzt wieder ein Monat dazu gekommen.
Rechne mal mit mindestens 50,00 € pro Monat zzgl. 1% Zinsen, aber das ist die wirklich günstigste Variante - maximal können das auch 600,00 € pro Monat werden - kommt eben darauf an, was du der Kasse erklären bzw. nachweisen kannst.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.03.2014, 19:59
von buffa
Vielen Dank
'' ....kommt eben darauf an, was du der Kasse erklären bzw. nachweisen kannst. '' - verstehe nicht???
Verfasst: 23.03.2014, 20:24
von Czauderna
Hallo,
na ja, hättest du dich bis zum 31.12.2013 bei deiner alten Kasse gemeldet, dan hättest du nix nachzahlen müssen - jetzt musst du es - und damit die Kasse festsetzen kann was du nachzahlen musst, werden sie dich wahrscheinlich entsprechend befragen und ggf. auch Unterlagen anfordern, wie z.B. Einkommensteuerbescheide usw. - meine ich jedenfalls.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 23.03.2014, 20:47
von buffa
''na ja, hättest du dich bis zum 31.12.2013 bei deiner alten Kasse gemeldet, dan hättest du nix nachzahlen müssen'' ... leider zu spät mitbekommen
Seit 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig, allerdings in reduzierter Höhe. Wer sich verspätet gesetzlich krankenversichert, muss pro Monat rund 43 Euro nachzahlen.
Zur Berechnung wird eine fiktive beitragspflichtige Einnahme in Höhe von zehn Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV für den Kalendermonat zugrunde gelegt. - was beduetet das ?
...kann ich mir privat versichern oder muss ich in GKV ?
Verfasst: 23.03.2014, 21:50
von broemmel
Du musst in die GKV!
Verfasst: 24.03.2014, 12:57
von GerneKrankenVersichert
Nicht ganz. Er kann die in PKV, die muss ihn aber nicht nehmen. Anspruch auf eine Versicherung besteht nur bei der GKV.
Verfasst: 25.03.2014, 00:19
von Poet
@buffa: Falls Deine Frage aus der Annahme resultiert, dass ein Beitritt zu einer privaten Krankenversicherung die Nachzahlungspflicht für die Zeit ab 08/2012 umgeht... Nein, dem ist nicht so. Dieser Zeitraum muss geklärt werden selbst wenn Dich eine PKV für die Zukunft aufnehmen würde.
Verfasst: 25.03.2014, 13:20
von derKVProfi
@ Poet, das ist mitnichten so.
Die PKV darf keine rückwirkenden Beiträge nehmen, da sie für die pflicht zur Versicherung gar nicht zuständig ist (letzte KV ist GKV!!)!
Die PKV wird den Kanditaten aber nicht nehmen, weil er ohne Vorversicherung kommt und über zwei ahre nicht versichert war. da versichert keine PKV.
Und Basistarif muss sie in diesem Fall auch nicht, weil die Fristen abgelaufen sind und die GKV den Menschen versichern muss.
Hier hilft nur professionelle Begleitung und Intervention (Weg in die PKV). Die gibt es nur gegen Entgelt.