Fahrtkosten zu Ärzten bei chonisch Kranken
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Fahrtkosten zu Ärzten bei chonisch Kranken
Guten Tag,
... wenn ein Chroniker regelmäßig zu einem Facharzt muss außerhalb seines Wohngebietes besteht meines Wissens unter Umständen die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die betreffende Krankenkasse. Ich nehme jedoch an,
dass eine derartige Option im normalen Leistungskatalog nicht enthalten ist.
Sollte das so sein wird es natürlich schwierig - dann käme ja vermutlich nur
noch die Option in Frage als Sonderbelastung diese über die Steuererklärung
geltend zu machen. Ich habe mal rechercheriert klare Regelungen zu diesem
speziellen Punkt habe ich im Internet nicht gefunden.
... wenn ein Chroniker regelmäßig zu einem Facharzt muss außerhalb seines Wohngebietes besteht meines Wissens unter Umständen die Möglichkeit einer Bezuschussung durch die betreffende Krankenkasse. Ich nehme jedoch an,
dass eine derartige Option im normalen Leistungskatalog nicht enthalten ist.
Sollte das so sein wird es natürlich schwierig - dann käme ja vermutlich nur
noch die Option in Frage als Sonderbelastung diese über die Steuererklärung
geltend zu machen. Ich habe mal rechercheriert klare Regelungen zu diesem
speziellen Punkt habe ich im Internet nicht gefunden.
Ein schönes Beispiel für die mehr als mangelhaften Recherchekünste von Helmes.
Setzen...... sechs kann ich dazu nur sagen.
Google nochmal mit dem Begriff "Fahrtkosten SGB v" und wenn du ein so schlau es Kerlchen bist wie Du vor gibst kommst Du von alleine drauf.
Im übrigen fehlt es hier wieder an einem konkreten Fall so das ich versucht bin die Frage nach der gesetzlichen Regelung des Wetterproblems zu wiederholen
Setzen...... sechs kann ich dazu nur sagen.
Google nochmal mit dem Begriff "Fahrtkosten SGB v" und wenn du ein so schlau es Kerlchen bist wie Du vor gibst kommst Du von alleine drauf.
Im übrigen fehlt es hier wieder an einem konkreten Fall so das ich versucht bin die Frage nach der gesetzlichen Regelung des Wetterproblems zu wiederholen
Hinweis auf die Tücke im Detail ...
Naja, so einfach ist es dann wohl auch nicht:
Es kommt natürlich auch auf die Einzelfallbetrachtung dazu.
Es gibt egal wie man darauf auch antworten mag keine Fahrtkosten-Erstattung auf Grund einer Pauschalregelung und ein chronisch Kranker hat noch lange nicht den Status eines CHRONIKERS von dieser Seite aus gesehen.
Es kommt natürlich auch auf die Einzelfallbetrachtung dazu.
Es gibt egal wie man darauf auch antworten mag keine Fahrtkosten-Erstattung auf Grund einer Pauschalregelung und ein chronisch Kranker hat noch lange nicht den Status eines CHRONIKERS von dieser Seite aus gesehen.
Das ist echt zu blöd.
Die Sachverhalte sind einfach, wenn Du lesen, verstehen und Hinweise befolgen würdest.
Allein die Antwort von Dir beweist das Du Dich mal wieder mit Nichts beschäftigt hast und nur dumme Fragen stellen willst.
Noch einmal meine Frage. Was haben die User in den anderen Foren gemacht damit Du nicht mehr aktiv wurdest?
Ich würde gern das gleiche machen.
Aber Fragen beantwortet Du ja nicht. Entgergen Deiner mal getätigten Aussage
Die Sachverhalte sind einfach, wenn Du lesen, verstehen und Hinweise befolgen würdest.
Allein die Antwort von Dir beweist das Du Dich mal wieder mit Nichts beschäftigt hast und nur dumme Fragen stellen willst.
Noch einmal meine Frage. Was haben die User in den anderen Foren gemacht damit Du nicht mehr aktiv wurdest?
Ich würde gern das gleiche machen.
Aber Fragen beantwortet Du ja nicht. Entgergen Deiner mal getätigten Aussage
Nun, wir wollen ja nett sein:
1. Einzelfall betrachten, darauf kommt es an? Möglicherweise und deshalb fragt der Einzelfall immer bei seiner Kasse!
2. wenn man googlet findet man:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__60.html
und wenn man richtig gut googlen kann:
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... nsport.jsp
Dort nach unten scrolen, da gibt es dann sogar 9 Seiten Richtlinie!
Und schon sind alle Fragen geklärt und die Diskussion final beendet!
1. Einzelfall betrachten, darauf kommt es an? Möglicherweise und deshalb fragt der Einzelfall immer bei seiner Kasse!
2. wenn man googlet findet man:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__60.html
und wenn man richtig gut googlen kann:
http://www.gkv-spitzenverband.de/kranke ... nsport.jsp
Dort nach unten scrolen, da gibt es dann sogar 9 Seiten Richtlinie!
Und schon sind alle Fragen geklärt und die Diskussion final beendet!
Contra-Position / Gegendarstellung
Gut das kann man durchaus als beantwortet ansehen, denn Einzelfall-Erörterungen kann man hier so nicht durchführen. Wenn eine Kasse die Richtlinien streng auslegt und in freienm ermessen ggf. Fahrtkosten verweigert, dann ist das Pesch bzw. man hat die falsche Versicherung gewählt.
Allerdings hängt eine Fahrtkosten-Erstattung auch vom physischen Zustand ab. Ob nun alle Kassen die gleichen Maßstäbe ansetzen ab wann jemand Chroniker ist und damit regelmäßig einen auswärtigen Facharzt aufsuchen muss ist jedoch nicht klar. ich bin davon überzeugt, dass dies ggf. auch Ermessensleistungen sind die unterschiedlich gehandhabt werden von Träger zu Träger.
> also ganz so easy ist die Praxis dann doch wieder nicht ...
Allerdings hängt eine Fahrtkosten-Erstattung auch vom physischen Zustand ab. Ob nun alle Kassen die gleichen Maßstäbe ansetzen ab wann jemand Chroniker ist und damit regelmäßig einen auswärtigen Facharzt aufsuchen muss ist jedoch nicht klar. ich bin davon überzeugt, dass dies ggf. auch Ermessensleistungen sind die unterschiedlich gehandhabt werden von Träger zu Träger.
> also ganz so easy ist die Praxis dann doch wieder nicht ...
Jetzt haben wir es endlich - ja, das ist es! Und das ist das,w as ich auch ständig meine!KKA hat geschrieben:Nun stellt der werte Helmes endlich eine konkrete Frage und ihr antwortet ihm, er möge doch bitte googeln lernen. Das träfe auf die Mehrzahl aller hier gestellten Fragen zu. Die Antworten wären dann recht simpel: Google mal!
Die stellen hier Fragen, die man auch selbst abklären kann.
Google ist ein Freund! Man kann auch die Krankenkasse oder die PKV anschreiben (nicht anrufen, anschreiben)!
Man kann qualifizierte Versicherungsberater und Rechtsanwälte einschalten! Das belebt die Konjunktur und steigert das Bruttosozialprodukt!
Welche Frage hat Helmes denn bitte gestellt?
Fahrtkosten gibt es keine pauschale Regelung, außer die Regelungen die es pauschal gibt ---- wann bekommt man im Einzelfall eine besondere Zusage --- und kann man die Kosten ggf. bei der Steuer geltend machen!
Sorry, aber wie doof ist der Deutsche an sich? Und vor allem: wie doof darf er sein!
Steuer: ansetzten kann man alles, das Finanzamt streicht schon zusammen. Hilfe bieten Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine (für kleines Geld, wenn man AN oder Rentner ist)!
Einzelfallregelungen: heißen Einzelfallregelungen, weil sie im Einzelfall geregelt werden!!!!!!
Und es gibt Fälle in denen die GKV ohne Wenn und Aber zur Kostenübernahme verpflichtet ist. Nähres weiß Ihr Arzt, nicht der Apotheker, wenn er ein Kassenarzt ist! Ggf. weiß es Ihre GKV!
Man könnte aber noch alle Möglichkeiten der PKV Verträge durchdeklinieren. Gibt ja nur ca. 50 Versicherer und mehr als 10.000 Tarife mit unterschiedlichsten Regelungen zur Erstattung von Fahrtkosten!
'Wie doof ist der Deutsche eigentlich'? Die Frage stelle ich mir sehr oft und doch gelingt es mir meistens zwischen tatsächlichem Nichtwissen mangels Intellekt, ferventen Google-Verweigerern und aufrichtig Unwissenden zu unterscheiden.
PS. Die (seine) Frage hast du soeben umfassend beantwortet.
Gruss
KKA
PS. Die (seine) Frage hast du soeben umfassend beantwortet.

Gruss
KKA
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
generell gilt:
ich denke, ähnliche Infos wirst auf den Homepages der anderen Kassen finden...
was Einzelfälle betrifft: die sind im Einzelfall zu klären und zu regeln, hier sind naturgemäß generelle Aussagen schwierig
Quelle: http://www.aok.de/rheinland-hamburg/lei ... 163227.phpDie AOK zahlt Fahrtkosten:
- für Leistungen, die stationär erbracht werden
- für Rettungsfahrten zum Krankenhaus
- für andere Fahrten, wenn während der Fahrt eine fachliche Betreuung oder die Gerätschaften eines Krankenwagens erforderlich sind
- bei vor- und nachstationärer Krankenhausbehandlung
- bei ambulanten Operationen, wenn dadurch eine voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt werden kann
Voraussetzungen für Fahrten zur ambulanten Behandlung
Fahrtkosten zu ambulanten Behandlungen dürfen nur in besonderen medizinischen Ausnahmefällen und nur nach vorheriger Genehmigung der AOK übernommen werden.
Ausnahmen bestehen, wenn eine Therapie viele Behandlungstermine über einen längeren Zeitraum erfordert und diese in einer Weise beeinträchtigt, dass ein Transport zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist. Dazu zählen zum Beispiel Fahrten zu Dialysebehandlungen, Strahlen- oder Chemotherapie.
Ausnahmefälle Mobilitätseinschränkungen
Zusätzlich gelten als Ausnahmefälle Versicherte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG (außergewöhnliche Gehbehinderung)“, „Bl (Blind)“, „H (Hilflos)“ oder einen Einstufungsbescheid in die Pflegestufen II oder III besitzen. Das gilt auch bei vergleichbarer Beeinträchtigung der Mobilität, wenn eine ambulante Behandlung über einen längeren Zeitraum erforderlich ist. Bei diesen Fahrten stellt die AOK eine Dauergenehmigung für ein Jahr aus, damit sich der Versicherte nicht jede einzelne Fahrt genehmigen lassen muss.
Fahrtkosten im Zusammenhang mit ambulanten Vorsorgeleistungen bei einem Kuraufenthalt sind bereits in den täglichen Zuschüssen enthalten. Somit ist eine zusätzliche Kostenübernahme von Fahrtkosten ausgeschlossen.
Bei Fahrten zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen haben Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Reisekosten. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer solchen Maßnahme bei Ihrem AOK-Berater.
Die Krankenfahrt mit einem Mietwagen oder einem Taxi ist dann gestattet, wenn der Versicherte aus zwingendem medizinischem Grund öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Kraftfahrzeug nicht benutzen kann. Kann die Fahrt dagegen mit einem privaten Pkw ausgeführt werden, wird für jeden gefahrenen Kilometer die nach dem Bundesreisekostengesetz festgelegte Wegstreckenentschädigung von 0,20 EUR/km angesetzt. Die Höhe der Entschädigung ist allerdings begrenzt auf die Kosten, die für ein öffentliches Verkehrsmittel zu zahlen sind. Bei Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung werden Hin- und Rückfahrt jeweils getrennt bewertet und sind immer im Vorfeld von der Krankenkasse zu genehmigen.
ich denke, ähnliche Infos wirst auf den Homepages der anderen Kassen finden...
was Einzelfälle betrifft: die sind im Einzelfall zu klären und zu regeln, hier sind naturgemäß generelle Aussagen schwierig

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- Beiträge: 50
- Registriert: 25.11.2011, 20:33
Hallo,
ich habe mir als Unbeteiligte (im HInblick auf die Fragestellung) diesen thread mal durchgelesen, und ich muss sagen, wäre ich Helmes 63, würde ich mich hier schnell verdünnisieren und keine Fragen mehr stellen. Vielleicht war das ja Eure Intention? Die einzig neutrale und wegweisende Antwort kam von Lady Butterfly, alle anderen haben voll emotional ihren Frust abgelassen. Verstehen kann ich das nicht, aber vielleicht muss man das ja auch nicht?
LG von Franziska
ich habe mir als Unbeteiligte (im HInblick auf die Fragestellung) diesen thread mal durchgelesen, und ich muss sagen, wäre ich Helmes 63, würde ich mich hier schnell verdünnisieren und keine Fragen mehr stellen. Vielleicht war das ja Eure Intention? Die einzig neutrale und wegweisende Antwort kam von Lady Butterfly, alle anderen haben voll emotional ihren Frust abgelassen. Verstehen kann ich das nicht, aber vielleicht muss man das ja auch nicht?
LG von Franziska
Gegendarstellung & Hinweis auf den "Punktus Knacktu
Ich denke auf 2 Kritiken muss man eingehen, weil diese immer in Foren auftauchen und nur in ganz bestimmten Fällen berechtigt sind.
a) derKVProfi philosophiert über Google-Verweigerer ; ungeachtet dessen dass dies eine gewisse Art der Unterstellung ist sollte er und jeder der so denkt auch mal meinen Thread richtig lesen.
b) In den Ausführungen über Fahrtkosten-Erstattung werden im WEB auch auf die Rahmenbedingungen eingegangen. Es ist nun einmal so, dass der grds. Anspruch noch lange nicht etwas über den Umfang aussagt.
Wie ich überdies auch ausführte dürfte bei der Gewährung von Fahrtkostenerstattungen als Regelleistung auch der Status als CHRONIKER eine Rolle spielte. Über die Kritierien zu ener Ermessensentscheidung bedarf es wohl der Vorsprache bei der regionalen Kasse, weil es hier schlichtweg keine Faustformel gibt. Das ist doch im Prinzip nachvollziehbar.
... UND !!! ...
c) wie ich schon sagte ein chronisch Kranker ist nicht automatisch ein CHRONIKER.
a) derKVProfi philosophiert über Google-Verweigerer ; ungeachtet dessen dass dies eine gewisse Art der Unterstellung ist sollte er und jeder der so denkt auch mal meinen Thread richtig lesen.
b) In den Ausführungen über Fahrtkosten-Erstattung werden im WEB auch auf die Rahmenbedingungen eingegangen. Es ist nun einmal so, dass der grds. Anspruch noch lange nicht etwas über den Umfang aussagt.
Wie ich überdies auch ausführte dürfte bei der Gewährung von Fahrtkostenerstattungen als Regelleistung auch der Status als CHRONIKER eine Rolle spielte. Über die Kritierien zu ener Ermessensentscheidung bedarf es wohl der Vorsprache bei der regionalen Kasse, weil es hier schlichtweg keine Faustformel gibt. Das ist doch im Prinzip nachvollziehbar.
... UND !!! ...
c) wie ich schon sagte ein chronisch Kranker ist nicht automatisch ein CHRONIKER.