Urteil zu stillschweigender Genehmigung
Verfasst: 11.03.2014, 19:44
Ich weiß, dass Richter manchmal so ganz eigene Wege gehen.
Ich habe das Gefühl, dass es eine andere Frist zu Antragsleistungen gibt, finde die aber gerade nicht.Stellt ein gesetzlich Krankenversicherter bei seiner Kasse einen Antrag auf Kostenübernahme für eine spezielle Kniegelenksprothese, die die vorhandene Prothese "ablösen" soll, so kann er das Hilfsmittel - ohne dass es noch einer Prüfung bedürfte, ob sie wirklich notwendig ist - beanspruchen, wenn sich die Kasse nicht innerhalb von drei Wochen bei ihm "meldet" (sei es mit einer Zusage, einer Ablehnung oder einer Mitteilung darüber, dass und warum sich die Bearbeitung verzögere).
Damit gelte "die beantragte Versorgung als genehmigt". (SG Dessau-Roßlau, S 21 KR 282/13)