Einkommenssteuervorrauszahlungsbescheid / Beitragsbemessung
Verfasst: 26.03.2014, 14:22
Guten Tag,
als neuer Versicherungsnehmer (Dez/13) "verhandele" ich mit der GKV einen angemessenen Beitragssatz für das aktuelle Jahr. Meine Einnahmen werden deutlich weniger sein als im Vorjahr, so das von einem Gewinneinbruch ausgegangen werden kann.
Um diesen Antrag weiter zu belegen fragt mich die GKV wie es zu dem nachträglich vom FA ausgestellten Einkommenssteuervorrauszahlungsbescheid für 2014 gekommen ist. Diesen habe ich zur Niederschrift im FA abgegeben. Daraufhin wurden die Beträge fürs Quartal halbiert. Ohne Angaben meinerseits eines konkreten zu erwartenden Einkommens für 2014 wohlgemerkt.
Nun möchte die GKV belegbar nachvollziehen wie es z dieser Entscheidung gekommen ist. Sonst wird der EkSt Bescheid 2012 als Bemessungsgrundlage weiter verwendet.
Da ich Zahlen vorlegen muss um diese Entscheidung zu belegen welche dem FA nicht vorhanden/angegeben waren, kann ich lediglich eine Hochrechnung vom ersten Quartal vorlegen, oder auf die Verbindlichkeit des Einkommenssteuervorrauszahlungsbescheid hinweisen.
Wie verfahre ich wenn das FA für seine Entscheidung keine geschätzten Einnahmen zu Grunde gelegt hatte. Gibt es noch andere Argumente die ich aufgreifen kann um eine günstige Entscheidung zu bewirken?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
als neuer Versicherungsnehmer (Dez/13) "verhandele" ich mit der GKV einen angemessenen Beitragssatz für das aktuelle Jahr. Meine Einnahmen werden deutlich weniger sein als im Vorjahr, so das von einem Gewinneinbruch ausgegangen werden kann.
Um diesen Antrag weiter zu belegen fragt mich die GKV wie es zu dem nachträglich vom FA ausgestellten Einkommenssteuervorrauszahlungsbescheid für 2014 gekommen ist. Diesen habe ich zur Niederschrift im FA abgegeben. Daraufhin wurden die Beträge fürs Quartal halbiert. Ohne Angaben meinerseits eines konkreten zu erwartenden Einkommens für 2014 wohlgemerkt.
Nun möchte die GKV belegbar nachvollziehen wie es z dieser Entscheidung gekommen ist. Sonst wird der EkSt Bescheid 2012 als Bemessungsgrundlage weiter verwendet.
Da ich Zahlen vorlegen muss um diese Entscheidung zu belegen welche dem FA nicht vorhanden/angegeben waren, kann ich lediglich eine Hochrechnung vom ersten Quartal vorlegen, oder auf die Verbindlichkeit des Einkommenssteuervorrauszahlungsbescheid hinweisen.
Wie verfahre ich wenn das FA für seine Entscheidung keine geschätzten Einnahmen zu Grunde gelegt hatte. Gibt es noch andere Argumente die ich aufgreifen kann um eine günstige Entscheidung zu bewirken?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.