Minjob, Student und Kleingewerbe
Verfasst: 02.04.2014, 16:21
Hallo zusammen,
ich studiere derzeit in Köln Wirtschaft und bin nebenbei als Minijobber auf 450 Euro-Basis eingestellt, desweiteren erhalte ich noch etwas Bafög.
Um mir eine Wohnung finanzieren zu können und nicht am Existenzminimum leben zu müssen, habe ich mich zum Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden und diese Woche ein Kleinunternehmen nach §19 eröffnet.
Dass ich jährlich maximal 17.500 Euro Gewinn machen darf um weiter als Kleinunternehmer zu laufen ist mir bekannt.
Meine Frage bezieht sich auf die Krankenversicherungspflicht:
Und zwar wurde mir von der freundlichen Beraterin am Telefon mitgeteilt, dass ich mich nun als Student versichern müsste (was einleuchtend aufgrund des hohen Verdienstes ist) und monatlich nicht mehr Geld mit dem Gewerbe als mit dem Minijob verdinen darf.
Das heißt, dass mein Gewinn jeden Monat nicht mehr als 450 Euro beträgen müsste.
Diese Information verwundert mich sehr, da ich bisher immer nur von der zeitlichen Begrenzung des Gewerbes gehört hatte (max 20 Stunden / Woche und Schwerpunkt aufs Studium legen).
Kann mir da jemand ein paar Tipps, Informationen oder Erfahrungen mitteilen? (auch gerne welche die nicht die die KV betreffen)
Besten Dank
Gabriel
ich studiere derzeit in Köln Wirtschaft und bin nebenbei als Minijobber auf 450 Euro-Basis eingestellt, desweiteren erhalte ich noch etwas Bafög.
Um mir eine Wohnung finanzieren zu können und nicht am Existenzminimum leben zu müssen, habe ich mich zum Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden und diese Woche ein Kleinunternehmen nach §19 eröffnet.
Dass ich jährlich maximal 17.500 Euro Gewinn machen darf um weiter als Kleinunternehmer zu laufen ist mir bekannt.
Meine Frage bezieht sich auf die Krankenversicherungspflicht:
Und zwar wurde mir von der freundlichen Beraterin am Telefon mitgeteilt, dass ich mich nun als Student versichern müsste (was einleuchtend aufgrund des hohen Verdienstes ist) und monatlich nicht mehr Geld mit dem Gewerbe als mit dem Minijob verdinen darf.
Das heißt, dass mein Gewinn jeden Monat nicht mehr als 450 Euro beträgen müsste.
Diese Information verwundert mich sehr, da ich bisher immer nur von der zeitlichen Begrenzung des Gewerbes gehört hatte (max 20 Stunden / Woche und Schwerpunkt aufs Studium legen).
Kann mir da jemand ein paar Tipps, Informationen oder Erfahrungen mitteilen? (auch gerne welche die nicht die die KV betreffen)
Besten Dank
Gabriel