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Arbeiten als Student, greift hier noch die Familienv.?

Verfasst: 02.04.2014, 19:40
von toni777
Hallo,
ich bin bei der Knappschaft familienversichert und arbeite seit Dezember als Aushilfe. Ich kann im Monat bis zu 80h arbeiten, je nach Zeit habe ich zwischen 35 und 80h gearbeitet. Nun habe ich noch nichts von der Krankenkasse gehört obwohl ich den Bogen ausgefüllt habe und habe Angst, dass bald eine fette Nachzahlung kommt. Muss ich mich selbst versichern?

Also ich werde bis Ende Mai dieser Tätigkeit nachgehen und habe dann etwa 6 Monate gearbeitet und ca. 4500€ verdient.

Verfasst: 03.04.2014, 07:30
von Poet
@toni: Bitte frage erstmal beim Arbeitgeber nach ob er/sie Dich nicht ohnehin wie einen ganz normalen Arbeitnehmer angemeldet hat. Dann wäre die Familienversicherung sowieso ausgesetzt für diesen Zeitraum.

Verfasst: 10.04.2014, 16:22
von Woellersheimer
Du fällst raus sobald du entweder beihilfeberechtigt, sozialversicherungspflichtig oder über 25 bist! D kommt es nicht auf deinen Versicherer an..meines Wissens nach ist das immer so ;-)
LG :D

Verfasst: 10.04.2014, 16:27
von derKVProfi
Woellersheimer hat geschrieben:Du fällst raus sobald du beihilfeberechtigt bist, ..meines Wissens nach ist das immer so
Sorry, aber eine Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe beendet keine Familienversicherung!

Verfasst: 10.04.2014, 16:44
von Poet
...und das mit den 25 stimmt pauschal auch nicht.

Verfasst: 27.07.2016, 15:38
von Ethonius
Also ich bin ebenfalls Student und habe einen Nebenjob mit bis zu 80 h im Monat und eben auch noch über meine Mutter versichert. Die Krankenkasse hat da auch noch nie gemeckert :)

Verfasst: 27.07.2016, 19:27
von Czauderna
Hallo,
Ethonius hat geschrieben:Also ich bin ebenfalls Student und habe einen Nebenjob mit bis zu 80 h im Monat und eben auch noch über meine Mutter versichert. Die Krankenkasse hat da auch noch nie gemeckert :)
ja, warum soll das nicht gehen - allerdings ist nicht Stundenzahl maßgebend sondern das regelmäßige Einkommen - ich nehme an, du bist geringfügig beschäftigt ?.
PS: Du bist neu hier - herzlich willkommen auch - ich nehme an, du hast nicht gesehen, dass du auf alte Beiträge geantwortet hast - nur so, als kleiner Hinweis.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.12.2016, 00:58
von Hanomag
Hallo
Czauderna hat geschrieben:ja, warum soll das nicht gehen - allerdings ist nicht Stundenzahl maßgebend sondern das regelmäßige Einkommen - ich nehme an, du bist geringfügig beschäftigt ?
Allerdings überschreiten 80 Monatsstunden multipliziert mit dem Mindestlohnstundensatz den maximalen Monatslohn eines Minijobbers. Wenn es dann auch noch mehr als eine kurzfristige Beschäfitung ist, sollte sich der betroffene Student studentisch krankenversichern.

Re: Arbeiten als Student, greift hier noch die Familienv.?

Verfasst: 24.12.2016, 16:23
von urson
toni777 hat geschrieben:...obwohl ich den Bogen ausgefüllt habe
was war das denn für ein Bogen und was war/ist dein monatlicher Bruttoverdienst?

Verfasst: 30.12.2016, 14:57
von MarkH
Solange man unter der Freigrenze bleibt kann man arbeiten und über die Familienversicherung versichert bleiben

Verfasst: 30.12.2016, 17:09
von Czauderna
MarkH hat geschrieben:Solange man unter der Freigrenze bleibt kann man arbeiten und über die Familienversicherung versichert bleiben
Hallo,
der Satz, für sich alleine gesehen stimmt so nicht.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 01.02.2017, 13:33
von Andi78
Da musst du mal bei deiner KK nachfragen. Bei mir gab es damals einen gewissen Betrag bzw ein bestimmtes Einkommen, das ich nicht überschreiten durfte um in der Familienversicherung zu bleiben.

Verfasst: 01.02.2017, 15:03
von Czauderna
Andi78 hat geschrieben:Da musst du mal bei deiner KK nachfragen. Bei mir gab es damals einen gewissen Betrag bzw ein bestimmtes Einkommen, das ich nicht überschreiten durfte um in der Familienversicherung zu bleiben.
Hallo,
wenn eine geringfügige Beschaeftigung ausgeübt wird, sind es 450,00 € ansonsten sind es 425,00 € (2017).
Gruss
Czauderna

Verfasst: 24.02.2017, 22:50
von Joebo
Bei Werkstudenten wird der Verdienst jedoch noch um die Werbungskosten gekürzt. Fami bei Arbeitsentgelt bis 508,33 EUR bei pro rata Berechnung möglich.

Verfasst: 23.01.2018, 13:59
von Zorkredmed
Bei mir wurde weil ich als Werkstudent mehr wie 500 € im Monat verdiene die familien versicherung ungültig. Musste mich neu versichern lassen.