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				Arbeiten als Student, greift hier noch die Familienv.?
				Verfasst: 02.04.2014, 19:40
				von toni777
				Hallo,
ich bin bei der Knappschaft familienversichert und arbeite seit Dezember als Aushilfe. Ich kann im Monat bis zu 80h arbeiten, je nach Zeit habe ich zwischen 35 und 80h gearbeitet. Nun habe ich noch nichts von der Krankenkasse gehört obwohl ich den Bogen ausgefüllt habe und habe Angst, dass bald eine fette Nachzahlung kommt. Muss ich mich selbst versichern?
Also ich werde bis Ende Mai dieser Tätigkeit nachgehen und habe dann etwa 6 Monate gearbeitet und ca. 4500€ verdient.
			 
			
					
				
				Verfasst: 03.04.2014, 07:30
				von Poet
				@toni: Bitte frage erstmal beim Arbeitgeber nach ob er/sie Dich nicht ohnehin wie einen ganz normalen Arbeitnehmer angemeldet hat. Dann wäre die Familienversicherung sowieso ausgesetzt für diesen Zeitraum.
			 
			
					
				
				Verfasst: 10.04.2014, 16:22
				von Woellersheimer
				Du fällst raus sobald du entweder beihilfeberechtigt, sozialversicherungspflichtig oder über 25 bist! D kommt es nicht auf deinen Versicherer an..meines Wissens nach ist das immer so 

LG 

 
			
					
				
				Verfasst: 10.04.2014, 16:27
				von derKVProfi
				Woellersheimer hat geschrieben:Du fällst raus sobald du beihilfeberechtigt bist,  ..meines Wissens nach ist das immer so 
Sorry, aber eine Berücksichtigungsfähigkeit bei der Beihilfe beendet 
keine Familienversicherung!
 
			
					
				
				Verfasst: 10.04.2014, 16:44
				von Poet
				...und das mit den 25 stimmt pauschal auch nicht.
			 
			
					
				
				Verfasst: 27.07.2016, 15:38
				von Ethonius
				Also ich bin ebenfalls Student und habe einen Nebenjob mit bis zu 80 h im Monat und eben auch noch über meine Mutter versichert. Die Krankenkasse hat da auch noch nie gemeckert 

 
			
					
				
				Verfasst: 27.07.2016, 19:27
				von Czauderna
				Hallo,
Ethonius hat geschrieben:Also ich bin ebenfalls Student und habe einen Nebenjob mit bis zu 80 h im Monat und eben auch noch über meine Mutter versichert. Die Krankenkasse hat da auch noch nie gemeckert 

 
ja, warum soll das nicht gehen - allerdings ist nicht Stundenzahl maßgebend sondern das regelmäßige Einkommen - ich nehme an, du bist geringfügig beschäftigt  ?.
PS: Du bist neu hier - herzlich willkommen auch - ich nehme an, du hast nicht gesehen, dass du auf alte Beiträge geantwortet hast - nur so, als kleiner Hinweis.
Gruss
Czauderna
 
			
					
				
				Verfasst: 24.12.2016, 00:58
				von Hanomag
				Hallo 
Czauderna hat geschrieben:ja, warum soll das nicht gehen - allerdings ist nicht Stundenzahl maßgebend sondern das regelmäßige Einkommen - ich nehme an, du bist geringfügig beschäftigt  ?
Allerdings überschreiten 80 Monatsstunden multipliziert mit dem Mindestlohnstundensatz  den maximalen Monatslohn eines Minijobbers. Wenn es dann auch noch mehr als eine kurzfristige Beschäfitung ist, sollte sich der betroffene Student studentisch krankenversichern.
 
			
					
				Re: Arbeiten als Student, greift hier noch die Familienv.?
				Verfasst: 24.12.2016, 16:23
				von urson
				toni777 hat geschrieben:...obwohl ich den Bogen ausgefüllt habe
was war das denn für ein Bogen und was war/ist dein monatlicher Bruttoverdienst?
 
			
					
				
				Verfasst: 30.12.2016, 14:57
				von MarkH
				Solange man unter der Freigrenze bleibt kann man arbeiten und über die Familienversicherung versichert bleiben
			 
			
					
				
				Verfasst: 30.12.2016, 17:09
				von Czauderna
				MarkH hat geschrieben:Solange man unter der Freigrenze bleibt kann man arbeiten und über die Familienversicherung versichert bleiben
Hallo,
der Satz, für sich alleine gesehen stimmt so nicht.
Gruss
Czauderna
 
			
					
				
				Verfasst: 01.02.2017, 13:33
				von Andi78
				Da musst du mal bei deiner KK nachfragen. Bei mir gab es damals einen gewissen Betrag bzw ein bestimmtes Einkommen, das ich nicht überschreiten durfte um in der Familienversicherung zu bleiben.
			 
			
					
				
				Verfasst: 01.02.2017, 15:03
				von Czauderna
				Andi78 hat geschrieben:Da musst du mal bei deiner KK nachfragen. Bei mir gab es damals einen gewissen Betrag bzw ein bestimmtes Einkommen, das ich nicht überschreiten durfte um in der Familienversicherung zu bleiben.
Hallo,
wenn eine geringfügige Beschaeftigung ausgeübt wird, sind es 450,00 € ansonsten sind es  425,00 € (2017).
Gruss
Czauderna
 
			
					
				
				Verfasst: 24.02.2017, 22:50
				von Joebo
				Bei Werkstudenten wird der Verdienst jedoch noch um die Werbungskosten gekürzt. Fami bei Arbeitsentgelt  bis 508,33 EUR bei pro rata Berechnung möglich.
			 
			
					
				
				Verfasst: 23.01.2018, 13:59
				von Zorkredmed
				Bei mir wurde weil ich als Werkstudent mehr wie 500 € im Monat verdiene die familien versicherung ungültig. Musste mich neu versichern lassen.