Vorauszahlungsbescheid = KV Beitrag?
Verfasst: 04.04.2014, 16:12
Hallo,
ich soll ab Mai einen sehr hohen KV Beitrag (bin in der GKV) zahlen. Das liegt an dem Steuerbescheid 2012 und den daraus resultierenden Vorauszahlungen für 2014.
Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantrage und dann einen neuen Vorauszahlungsbescheid bekomme, kann ich dann diesen bei meiner Krankenversicherung (IKK) einreichen? Und wird dann in der Folge der KV Beitrag gemindert?
Danke.
Gruß
Micha
ich soll ab Mai einen sehr hohen KV Beitrag (bin in der GKV) zahlen. Das liegt an dem Steuerbescheid 2012 und den daraus resultierenden Vorauszahlungen für 2014.
Meine Frage ist nun folgende: Wenn ich beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen beantrage und dann einen neuen Vorauszahlungsbescheid bekomme, kann ich dann diesen bei meiner Krankenversicherung (IKK) einreichen? Und wird dann in der Folge der KV Beitrag gemindert?
Danke.
Gruß
Micha