zuerst einmal tolles Forum!

Ich hoffe, ich habe das Thema hier richtig eingestellt.... würde mich über schn elle Antworten freuen, da es echt eilt!
Versicherungsnehmer ist bei der GKV versichert, seit August letzten Jahres AU wegen psych. Erkrankungen, die zuletzt nach Mobbing/Bossing am Arbeitsplatz ausgelöst (jedoch nicht verursacht) wurden. Es wurde eine Psychotherapie begonnen, wobei er sehr Glück hatte, weil er wahnsinnig schnell einen Platz bekam (regulär sind die Wartezeiten sonst zwischen 6-18 Monaten oder sogar länger!). Inzwischen wurde erst ungefähr die Hälfte der bewilligten Therapie-Stunden absolviert.
Vor ca. 4 Wochen rief die Sachbearbeiterin bei ihm zuhause an (sowohl auf dem Handy als auch auf dem Festnetz, obwohl beide Nummern "Geheimnummern" sind, hatte sie beide Nummern von irgendwoher erhalten). Am Telefon wurde versucht ihn auszuhorchen, er wurde genötigt, beleidigt, unter Druck gesetzt und in Angst versetzt... er solle sich nicht so anstellen, entweder wieder zur Arbeit schleichen oder seinen Job kündigen und sich etwas anders suchen. Dies könne ja nicht so schwer sein, ihr Mann habe einen Arbeitsplatzwechsel gerade erst selbst vollzogen und das mit über 50 J. Er sei noch keine 50 J., dann dürfte dies doch ein Leichtes sein. Es würde Zeit, ihn wieder ins Arbeitsleben zu integrieren, denn je länger er zu Hause bleiben würde, desto mehr würde er sich "einreden" krank zu sein.... usw. usf. Bei allem blieb er sehr verschwiegen, nur zum Schluss bemerkte er, dass ja auch der Arbeitsplatz einer der Gründe sei, weshalb er erkrankt wäre.
Dies war wohl das "Stichwort" und die Gutste schaltete den MDK ein, forderte (ohne Schweigepflichtentbindung des VN) bei senem behandelnden Arzt via Fragebögen med. Auskunft/Unterlagen an, die dann an den MDK weitergereicht wurden. Danach erstellte der MDK ein Gutachten "auf Aktenlage", was natürlich bei psych. Erkrankungens chon mal gar nicht geht und auch laut Rechtsprechung für eine Einstellung der Krankengeldleistungen nicht ausreichend ist, besonders bei psych. Erkrankungen!
Der MDK überlas alles anders vom Arzt ausgefüllte und mit Ausrufezeichen bemerkte, sondern stürtzte sich nur auf die Mobbing/Bossing-Bemerkung. Wobei auch der Arzt schrieb, dies sei nur der Auslöser, von Ursache schrieb er nichts. Auch schrieb er, dass eine Psychotherapie laufe, ihm hierzu noch keine Berichte vorliegen, auch kein Zwischenbericht, er ihn weiter für voll AU halten würde.... Der MDK schrieb dann nur, dass es sich hier um einen Arbeitsplatzkonflikt handele, dies würde sich der med. Behandlung entziehen, weshalb er nicht krank sei, da er ja den Arbeitsplatz entweder wechseln könne oder versuchen könne, die Konfliktsituation selbst zu beheben. Deshalb sei er ab 01.05.2014 wieder voll arbeitsfähig.
Die GKV prüfte nicht weiter, sondern schloss sich dem MDK an, was eine Amtspflichtverletzung laut BSG-Urteilen darstellt. Auch besagt die Rechtslage und Rechtssprechung, dass die "Ursächlichkeit" der Krankheit, die zur AU geführt hat, keine Rolle spiele. Denn AU ist, wer "krank" ist, also eine Krankheit vorweisen kann oder der "eine Verschlimmerung seiner Gesundheit in Kauf nehmen würde, wenn er wieder seiner Tätigkeit nachgehen müsse". Der Krankgeldanspruch bestehe dann, wenn die AU-Voraussetzungen erfüllt werden würden (§ 44-48 SGB V). Ergo "ist er krank und damit auch AU, weshalb ihm unrechtmäßig das Krankengeld versagt werden würde. Somit spielt Mobbing (wäre es doch die Ursache) überhaupt keine Rolle!!!

Nun ist es ja so, zwar wurde Widerspruch eingereicht und dieser auch begründet, nachdem die Gutachten und med. Unterlagen des Arztes bei ihm vorlagen, auch forderte er in der Begründung wegen unrechtmäßiger Einstellung, das Krankengeld ab dem 01.05. weiter zu zahlen, da es ihm zustünde. Genauso forderte er einen bescheid noch vor dem 01.05.2014, ergo bis spät. 30.04. Nur, das wissen wir ja alle, da werden die sich nicht dran halten!!!
Im Augenblick versucht er herauszufinden, ob ihm andere Leistungen zustehen (Sozialhilfe bspw.), denn ALG I steht ihm nicht zu, da er noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, ALG II geht eigentlich auch nicht, weil er AU ist und wegen des Beschäftigungsverhältnisses auch nicht vermittelbar, womit nur die Sozialhilfe bleibt.
Seine Frau ist Rentnerin, selbst als Mitglied bei einer anderen GKV versichert:
1. kann er sich bei seiner Frau "familienversichern"?
2. Psychotherapie: muss dies seine dennoch weiter bezahlen oder muss er dies dann bei der GKV seiner Frau neu beantragen?
3. Darf die GKV der Ehefrau eine Familienversicherung verweigern?
4. Darf die GKV der Ehefrau die Kostenübernahme der schon laufenden Therapie verweigern, falls sie dann zuständig wäre?
5. Weiß leider nicht wo genau dies verankert ist (Gesetze), dass wenn wegen der Einstellung des Krankengeldes in den Widerspruch gegangen wurde, statt nur ein Zweitgutachten zu fordern, die GKV verpflichtet ist, dann das KG "unter Vorbehalt" weiter zu zahlen und der Versicherungsschutz würde auch weiter bestehen - weiß jemand ob dies korrekt ist und wo im Gesetz verankert???

danke schön im Voraus!!!
