familienversichert:droht trotz Meldung Nachzahlung?
Verfasst: 29.04.2014, 13:10
Hallo,
ich habe eine Frage:
ich bin derzeit noch familienversichert, freiberuflich tätig und hatte bisher immer nur nebenbei gearbeitet. September 2013 hatte ich aber festgestellt, das ich im Kalenderjahr über die Einkommensgrenze kommen werde und habe das meiner Krankenversicherung auch gemeldet.
Ich hatte schriftlich bescheid gegeben und auch angefragt, wie hoch die Beiträge sein werden, wie das abläuft etc ...
Ein paar Tage später kam ein Aruf, da wurden nochmal Daten aufgenommen, es hieß da aber nur, dass meine Ansprechpartnerin im Urlaub ist und ich würde dann noch bescheid bekommen ...
Es kam aber nie ein Rückanruf oder eine schriftliche Benachrichtigung. Erst Februar 2014 kam ein Brief: die jährliche Meldung für Familienversicherte ... da habe ich auch wieder alles angegeben - bis jetzt aber immer noch keine Rückantwort von meiner Versicherung, wie es weitergeht, was es kostet ...
Ich befürchte, dass ich eine Nachzahlungsforderung für 2013 erhalten werde + 2014 bis Dato. Muss ich eine Nachforderung bezahlen, obwohl ich aber alles rechtzeitig gemeldet habe?
Wenn sie keine Nachzahlung fordern dürfen, wie könnte ich im Falle das im Widerruf schriftlich argumentieren - gibt es ein Gesetz oder sowas? Ich recherchiere bereits im Netz, leider habe ich bislang echt noch nichts brauchbares gefunden...
vielen Dank für eine Antwort
ich habe eine Frage:
ich bin derzeit noch familienversichert, freiberuflich tätig und hatte bisher immer nur nebenbei gearbeitet. September 2013 hatte ich aber festgestellt, das ich im Kalenderjahr über die Einkommensgrenze kommen werde und habe das meiner Krankenversicherung auch gemeldet.
Ich hatte schriftlich bescheid gegeben und auch angefragt, wie hoch die Beiträge sein werden, wie das abläuft etc ...
Ein paar Tage später kam ein Aruf, da wurden nochmal Daten aufgenommen, es hieß da aber nur, dass meine Ansprechpartnerin im Urlaub ist und ich würde dann noch bescheid bekommen ...
Es kam aber nie ein Rückanruf oder eine schriftliche Benachrichtigung. Erst Februar 2014 kam ein Brief: die jährliche Meldung für Familienversicherte ... da habe ich auch wieder alles angegeben - bis jetzt aber immer noch keine Rückantwort von meiner Versicherung, wie es weitergeht, was es kostet ...
Ich befürchte, dass ich eine Nachzahlungsforderung für 2013 erhalten werde + 2014 bis Dato. Muss ich eine Nachforderung bezahlen, obwohl ich aber alles rechtzeitig gemeldet habe?
Wenn sie keine Nachzahlung fordern dürfen, wie könnte ich im Falle das im Widerruf schriftlich argumentieren - gibt es ein Gesetz oder sowas? Ich recherchiere bereits im Netz, leider habe ich bislang echt noch nichts brauchbares gefunden...
vielen Dank für eine Antwort