Sozialversicherungsbeitr. f. Selbständige v.Krankengeld/ALG
Verfasst: 21.05.2014, 09:08
Guten Morgen,
ich bin als Selbständiger in einer gesetzl. KV mit KG-Anspruch
ab dem 43.Tag versichert und habe in die freiw. Renten- u.
Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Nun gibt es nach Arbeitslosigkeit und
Krankengeldbezug Probleme mit den anrechenbaren Sozialversicherungszeiten.
Es wurde mir mitgeteilt, dass Krankengeldzahlungen im Rahmen dieser
Versicherung nicht als sozialversicherungspflichtig anzusehen wären ( weil freiw. Versicherung ) und hiervon somit keine Beiträge zur Rentenversicherung etc. abgeführt würden.
Andererseits ist auf dem Krankengeldbescheid vermerkt, dass meine Beitragsanteile zur Renten, Arbeitslosen u. Pflegeversicherung bereits in den Auszahlungsbeträgen enthalten sind.
Wie verhält es sich bei ALG, handelt es sich hier um eine Versicherungspflicht und werden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt ?
Danke für Eure erhoffte Hilfe. cb
ich bin als Selbständiger in einer gesetzl. KV mit KG-Anspruch
ab dem 43.Tag versichert und habe in die freiw. Renten- u.
Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Nun gibt es nach Arbeitslosigkeit und
Krankengeldbezug Probleme mit den anrechenbaren Sozialversicherungszeiten.
Es wurde mir mitgeteilt, dass Krankengeldzahlungen im Rahmen dieser
Versicherung nicht als sozialversicherungspflichtig anzusehen wären ( weil freiw. Versicherung ) und hiervon somit keine Beiträge zur Rentenversicherung etc. abgeführt würden.
Andererseits ist auf dem Krankengeldbescheid vermerkt, dass meine Beitragsanteile zur Renten, Arbeitslosen u. Pflegeversicherung bereits in den Auszahlungsbeträgen enthalten sind.
Wie verhält es sich bei ALG, handelt es sich hier um eine Versicherungspflicht und werden Beiträge zur Sozialversicherung abgeführt ?
Danke für Eure erhoffte Hilfe. cb