Korrekt gerechnet?
Verfasst: 19.06.2014, 11:59
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Das Steuerrecht ist eine eigene Baustelle - ich halte das Gesetz für eindeutig.Wenn sich aus den Krankenversicherungsbeiträgen nach Satz 2 ein Anspruch auf Krankengeld oder ein Anspruch auf eine Leistung, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ergeben kann, ist der jeweilige Beitrag um 4 Prozent zu vermindern;
62 Bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers
an die GKV abführt (Firmenzahler) oder bei
Arbeitnehmern, bei denen der Beitrag an
die GKV vom Arbeitnehmer selbst gezahlt wi
rd (Selbstzahler), ist der Beitrag nach
Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzus
chusses (§ 3 Nr. 62 EStG) von der
Finanzverwaltung um 4 %
zu mindern, soweit grundsätzlich ein Anspruch auf
Krankengeld oder auf eine Leistung besteh
t, die anstelle von Krankengeld gewährt
wird.
Sorry, aber meine Arbeit, von der ich grundsätzlich lebe, werde ich doch nicht hier im Einzelfall unentgeltlich erbringen - das erwarten Sie nicht ernsthaft?SirSydom hat geschrieben:Ich bin auch kein Steuerrechtler - daher frage ich ja.
Ich bin auch kein Steuerrechtler, weiß aber folgendes: fünf mal die identische Erklärung bei fünf Finanzämtern einreichen und sie bekommen fünf unterschiedliche Ergebenisse!
Naja, ausschlaggebend für ja was das Finanzamt macht, denn das entscheidet über das + oder - im Geldbeutel. Und im Zweifel können die das besser.
Nicht besser, sondern die entscheiden das - also stellen Sie die konkrete Frage Ihrem Finanzamt und dann bleiben Sie, wo Sie sind, ziehen also nicht mehr um!
Aber schauns' mal was ich hier gefunden habe:
http://www.ipv.de/fileadmin/user_upload ... 4.2010.pdf
BMF Schreiben ist schon gut - dann wird es so sein. IPV ist auch eine qualifzierte Quelle!62 Bei Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber den Gesamtbeitrag des Arbeitnehmers
an die GKV abführt (Firmenzahler) oder bei
Arbeitnehmern, bei denen der Beitrag an
die GKV vom Arbeitnehmer selbst gezahlt wi
rd (Selbstzahler), ist der Beitrag nach
Abzug des steuerfreien Arbeitgeberzus
chusses (§ 3 Nr. 62 EStG) von der
Finanzverwaltung um 4 %
zu mindern, soweit grundsätzlich ein Anspruch auf
Krankengeld oder auf eine Leistung besteh
t, die anstelle von Krankengeld gewährt
wird.
Danke für "ich habe was neues gelernt"!
Sie haben mir den Rechenfehler noch nicht genannt, der sich noch in meiner Rechnung versteckt?
Den nenne ich Ihnen gerne in der Form einer kostenpflichtigen Expertise, wenn ich dazu einen Auftrag erhalte!
Warum? Ich wollte hier öffentlich im Internet nicht zuviel über meine pers. wirtschaftlichen Verhältnisse preisgeben, aber nun gut, so ein Forum beruht schließich auf Gegenseitigkeit. Wenn Sie vermuten ich bin in irgendeiner Weise beratend tätig, dann kann ich Entwarnung geben.
Nun, ich berate ja auch Verbrauchern gegen Entgelt.
Ich will grundsätzlich wissen wieviel ich für was bezahle und finanziellen Spielraum in unterschiedlichen denkbaren Lebenssituationen zu berechnen. "Was wäre wenn ..." "Können wir uns leisten, ...".
Das ist Teil meiner beruflichen Tätigkeit, für die ich hafte und die ich gegen Entgelt erbinge. Dafür hafte ich dann auch!
Bitte haben Sie Verständnis wenn ich keine genaueren Angaben mache - für die Beantwortung der Frage ist es meiner Meinung nach irrelevant. Aber natürlich für ihre Bereitschaft zu helfen, dass kann ich verstehen.
Sie erwarten eine Rechtsdienstleistung - also wenden Sie sich an einen Steuer-, Rechts- oder Versicherungsberater!