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keine Beitragsentlastung wegen Einkünfte aus Vermietung

Verfasst: 12.07.2014, 20:18
von Paddy
Hallöchen,

ich habe als Selbstständiger ein geringes Einkommen, aber auch sehr geringe Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus Vermietung.Deshalb erhalte ich die Beitragsentlastung nicht. Ich kann das nicht nachvollziehen, da auch mit der Anrechnung aller Einkünfte ich immer noch nur um ca 1400 €/Monat liege.
Kennt hier jemand Ausnahmen? Oder anhängige Verfahren?

Ich bin gespannt, ob ihr was hierzu wißt.

Herzliche Grüße - Paddy

Verfasst: 12.07.2014, 20:27
von Czauderna
Hallo,
es werden hier deine Gesamtvermögensverhältnisse zugrunde gelegt - meines Wissens nach liegt da die Grenze bei 10.000 €. Wenn du da drüber liegst, kommst du nicht als "Härtefall" in Frage und die bisherige Mindestbeitragsbemessungsgrenze bleibt bestehen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 13.07.2014, 10:30
von Lady Butterfly
Hallo Paddy,

Voraussetzung für die Beitragsentlastung ist nicht nur ein geringes Einkommen, sondern auch Vermögenslosigkeit - sobald du über ein Vermögen über einer bestimmten Grenze verfügst, kommt die Beitragsentlastung nicht infrage.

http://www.bkk-deutsche-bank.de/content ... l_neu.html

Da du über Einkommen aus Kapitalvermögen und Vermietung/Verpachtung verfügst, gehe ich davon aus, dass diese Voraussetzung bei dir nicht vorliegt.

Verfasst: 16.07.2014, 08:05
von Paddy
Danke für eure Antworten!!!

Verfasst: 30.07.2014, 22:33
von zost
Bei den Einkünften von Kapitalerträgen zählen hier nur Steuerpflichtige, dh wenn du durch Abzug des Werbungskostenpauschbetrags auf Null kommst, ist dies für die Beitragsentlastung ok.

Bei den Mieteinnahmen wird es schwieriger. Hier kommt es drauf an, ob es verwertbares Vermögen ist.

Sollte der Erlös bei einem evt. Verkauf der Immobilie geringer sein, als der aktuelle Wert, kann Beitragsentlastung gegeben werden