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Freiwillig Versichert während Elternzeit und Einmalzahlung

Verfasst: 14.07.2014, 13:33
von Begonie
Ich ziehe meine Frage zurück. Habe die Abrechnung falsch gelesen.

Verfasst: 14.07.2014, 15:05
von Czauderna
Hallo,
nach § 23a SGB IV. wird die beitragspflichtige Einmalzahlung dem Monat zugeordnet, in dem sie ausgezahlt wird, auch wenn da eine Beitragsfreiheit (Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elternzeit) besteht.
Von daher meine ich, dass der Arbeitgeber richtig gehandelt hat.
Gruss
Czauderna